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Ein Fürstpropst war ein Propst, der in Personalunion mit seiner geistlichen Macht auch weltliche Herrschaft über ein Territorium ausübte, dem er als Landesherr vorstand. Im Heiligen Römischen Reich Deutscher Nation verschwand die Funktion de facto mit dessen Auflösung im Jahre 1806.
Ein Fürstpropst war ein Propst im Fürstenrang. Sein Stand war der eines Reichsfürsten des Heiligen Römischen Reiches.
Das „Heilige Römische Reich Deutscher Nation“ hatte folgende Fürstpropsteien: