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| Fachhochschule für öffentliche Verwaltung Nordrhein-Westfalen | |
|---|---|
| Gründung | 1976 |
| Trägerschaft | staatlich |
| Ort | Gelsenkirchen (Sitz, Studienorte Gelsenkirchen, Hagen und Außenstelle Dortmund), Duisburg, Köln, Münster (Studienorte Bielefeld und Münster) |
| Bundesland | Nordrhein-Westfalen |
| Staat | Deutschland |
| Präsident | Dr. Ludger Schrapper |
| Website | www.fhoev.nrw.de |
Aufgabe der Fachhochschule für öffentliche Verwaltung Nordrhein-Westfalen (FHöV NRW) ist die Ausbildung für den gehobenen Verwaltungsdienst. Die Aufnahme eines Studiums an der FHöV NRW setzt voraus, dass der Bewerber bereits als Beamter auf Widerruf in den Vorbereitungsdienst für die Laufbahn des gehobenen nichttechnischen Dienstes bei einer Behörde (Einstellungsbehörde) eingestellt ist. Erst seit dem Einstellungsjahrgang 2008 sind auch nicht beamtete Personen, die bei einer Einstellungsbehörde angestellt sind, zum Studium zugelassen.[1]
Inhaltsverzeichnis |
Die Fachhochschule für öffentliche Verwaltung (FHöV NRW) besteht aus den vier Abteilungen:
und der Zentrale in Gelsenkirchen.
Eine Abteilung in Soest wurde im August des Jahres 2000 aufgelöst.
Die Fachhochschule gliedert sich in zwei Fachbereiche:[2]
Grundlage für die Gliederung der Fachbereiche sind die Studiengänge für die verschiedenen Laufbahnen. Die Zugehörigkeit zu einem Fachbereich richtet sich also nach den Einstellungsbehörden, von denen die Studierenden entsandt werden.
Seit 2010 werden alle Studiengänge an der FHöV NRW als Bachelor-Studiengänge angeboten. Im Bereich der Kommunalverwaltung, der Landesverwaltung und der Rentenversicherung wird jeweils ein Studiengang mit rechtswissenschaftlichem Schwerpunkt angeboten. Nach erfolgreichem Abschluss eines solchen Studiengangs wird der Abschluss "Bachelor of Laws (LL.B.)" erlangt. Die übrigen Studiengänge schließen mit dem Abschluss "Bachelor of Arts (B.A.)" ab.
Im Fachbereich Polizei wird der Studiengang "Polizeivollzugsdienst (B.A.)" angeboten.
Das Angebot des Fachbereichs Allgemeine Verwaltung / Rentenversicherung umfasst insgesamt vier Studiengänge:
Zur Ausbildung kann zugelassen werden, wer eine zu einem Fachhochschulstudium berechtigende Schulbildung oder einen als gleichwertig anerkannten Bildungsstand besitzt. Der Nachweis der Fachhochschulreife wird durch einen entsprechenden Abschluss erbracht.
Alle Studiengänge an der FHöV NRW werden als duale Studiengänge in enger Zusammenarbeit mit den Einstellungsbehörden angeboten. Das Studium beginnt am 1. September eines Jahres und dauert insgesamt drei Jahre. Es gliedert sich in fachwissenschaftliche Studienzeiten an der Fachhochschule und fachpraktische Ausbildungsabschnitte bei den Einstellungsbehörden. Im Studiengang Polizeivollzugsdienst (B.A.) kommen Trainingsabschnitte beim Landesamt für Ausbildung, Fortbildung und Personalangelegenheiten der Polizei des Landes Nordrhein-Westfalen (LAFP NRW) hinzu.
Zur Optimierung der Zusammenarbeit ist an jeder Abteilung der Fachhochschule für die Fachbereiche Kommunaler Verwaltungsdienst und Polizeivollzugsdienst je ein(e) Praxisbeauftragte(r) bestellt worden. In den Abstimmungsprozess zwischen Fachwissenschaft und Fachpraxis werden auch die Kommunalen Spitzenverbände einbezogen. Einzelheiten der Ausbildung ergeben sich aus der Ausbildungsverordnung gehobener nichttechnischer Dienst - VAPgD - bzw. Ausbildungsverordnung Polizei - VAP Pol II - sowie den Bestimmungen der Studienordnungen und Studienpläne. [3]
Das Studium, das in festen Kursverbänden erfolgt, endet mit dem erfolgreichen Abschluss der Bachelorprüfung (bestehend aus Bachelorarbeit einschließlich Kolloquium sowie der sonstigen Studienleistungen). Gleichzeitig wird die Laufbahnbefähigung für den gehobenen nichttechnischen Dienst erlangt. Die Fachhochschule verleiht nach der bestandenen Bachelorprüfung den akademischen Grad "Bachelor of Laws" bzw. "Bachelor of Arts".
Eine „Einschreibung" des Beamten bei der FHöV NRW ist nicht erforderlich. Die Studierenden werden derjenigen Abteilung, dem Studienort, der Außenstelle der FHöV NRW zum Studium zugewiesen, in deren Einzugsbereich die Einstellungsbehörde liegt.
Die Studierenden müssen während ihres Studiums ein Seminar bzw. ein Projekt erfolgreich abschließen. Durch Seminare und Projekte wird das eigenständige Arbeiten an komplexen Themenkreisen und Sachverhalten gefördert. Seminare dienen der Vertiefung des Studiums. In ihnen werden die Studierenden verstärkt zur wissenschaftlichen Auseinandersetzung mit vertretenen Meinungen, aktiver Mitarbeit, Fragestellung und Diskussion sowie zum freien Vortrag angeregt.
Der Projektarbeit kommt eine besondere Bedeutung zu, weil hier aus der Praxis stammende Sachverhalte und Problemstellungen auf der Grundlage wissenschaftlicher Kenntnisse und nach wissenschaftlichen Methoden untersucht und Lösungswege entwickelt werden. Gleichzeitig wird die Teamfähigkeit gefördert, da mehrere Studierende gemeinsam arbeiten.
Die Studierenden aller beteiligten Fachbereiche nehmen am obligatorischen Training sozialer Kompetenzen (TSK) teil. Sie lernen dadurch die in den fachtheoretischen Veranstaltungen erworbenen Kenntnisse fallbezogen anzuwenden, die eigenen Verhaltensmuster zu überprüfen, das professionelle Verhaltensrepertoire zu erweitern und das berufliche Verhalten in der Folge angemessen zu gestalten.
51.5017717.134397Koordinaten: 51° 30′ 6″ N, 7° 8′ 4″ O
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