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Fahrgeschäft (auch Fahrbetriebe oder fliegende Bauten genannt) nennt man im Schausteller-Jargon eine Vergnügungsattraktion in Vergnügungsparks oder auf Volksfesten. Die häufigsten Fahrgeschäfte sind Karussells, Autodrome, Luft- und Schiffschaukeln, Riesenräder, Achterbahnen sowie versetzbare Tribünen, Schaubuden und Zirkuszelte. Während die in Vergnügungsparks installierten Fahrgeschäfte im Regelfall Dauereinrichtungen sind, werden die auf Volksfesten eingesetzten Fahrgeschäfte nach Ende des Festes abgebaut, zu einem anderen Festplatz transportiert und dort wieder aufgebaut, was beim Entwurf beachtet werden muss.
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Fahrgeschäfte unterliegen in Deutschland strengen Kontrollen durch den TÜV und müssen jährlich auf Schäden und Verschleiß überprüft werden. Nach jedem Aufbau muss vom örtlichen Bauamt überprüft werden, ob ein Fahrgeschäft nach den TÜV-Vorschriften aufgebaut ist. Erst nach bestandener Abnahme, die auch eine Probefahrt beinhaltet, darf das Fahrgeschäft in Betrieb genommen werden. Die deutsche TÜV-Norm ist die strengste der Welt und ist daher entsprechend hoch angesehen, und dient bei Herstellern weltweit als Verkaufsargument.
In vielen anderen Ländern gibt es ähnlich strenge Vorschriften. Neben dem deutschen TÜV werden im Ausland aber auch andere Organisationen wie z. B. Det Norske Veritas mit der Überprüfung der Anlagen betraut. In manchen Ländern sind derartige Prüfungen allerdings nicht vorgeschrieben oder die Vorschriften sind deutlich anspruchsloser.
Folgende Bahnen sind keine Fahrgeschäfte im eigentlichen Sinne, werden aber als solche eingesetzt:
Das mit 95 m höchste transportable Fahrgeschäft ist Top of the World, welches heute allerdings stationär aufgebaut ist.