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Unter einem Feiertag wird allgemein ein im Kalender herausgehobener, jährlich wiederkehrender, gewöhnlich arbeitsfreier Tag mit besonderer Feiertagsruhe verstanden, der sowohl religiösen Ursprung als auch weltlichen Charakter haben kann. Alle Kulturen und Nationen feiern während des Jahres an bestimmten Tagen bestimmte Ereignisse von gesellschaftlichem oder religiösem Rang. Diese werden durch die Rechtsordnungen der einzelnen Staaten besonders geschützt.
Abzugrenzen sind Feiertage von den regelmäßig wiederkehrenden Wochenruhetagen. Diese haben zumeist religiöse Ursachen. Das Judentum führte mit dem Sabbatgebot die Siebentagewoche mit dem Sabbat ein, an dem die Arbeit ruhen soll. Christlicher Wochenruhetag ist der Sonntag, islamischer der Freitag.
Ursprünglich ließen sich Feiertage nach politischer bzw. religiöser Relevanz nicht trennen.
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Feier ist dabei im Sinn von „Feierlichkeit“ als würdevoll begangene Zeremonie zu verstehen. Anders als im heutigen Sprachgebrauch üblich, sind hier Feier und Fest nicht synonym zu verwenden. Ein Feiertag kann sowohl ein freudiger Festtag als auch ein mit Würde begangener Gedenktag sein.
Feste Feiertage finden immer am gleichen Tag (Datum) des Jahres statt. Wichtige, in vielen europäischen Ländern gültige, feste Feiertage sind:
Die beweglichen Feiertage sind mehrheitlich im Kirchenjahr durch den Mondkalender der jüdischen Tradition bestimmt. Sie finden jedes Jahr an einem anderen Kalendertag statt, hängen aber, abgesehen vom Buß- und Bettag, vom Datum des Osterfestes ab.
In vielen Ländern Europas und Amerikas gelten die folgenden beweglichen Festtage auch als gesetzliche Feiertage:
Die Artikel im Abschnitt „Siehe auch“ geben Auskunft darüber, welche Feiertage in welchen Ländern gelten.
usw.