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In der Finanzwissenschaft definiert man den Finanzausgleich allgemein als die Verteilung von Aufgaben, Einnahmen und Ausgaben zwischen und innerhalb der verschiedenen staatlichen Ebenen. Dabei wird die Aufgabenverteilung als passiver Finanzausgleich und die Einnahmenverteilung als aktiver Finanzausgleich bezeichnet. Beim aktiven Finanzausgleich unterscheidet man zudem zwischen dem primären aktiven Finanzausgleich (die Verteilung der Steuern und Abgaben) sowie dem sekundären aktiven Finanzausgleich (nachträgliche Einnahmen-Umverteilungssysteme).
Als häufigste Verwendung im allgemeinen Sprachgebrauch in Deutschland steht der Begriff für den Länderfinanzausgleich.