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Finanzmakler ist ein „Handelsmakler“ nach § 93 HGB, der Verträge über Anschaffung oder Veräußerung von Wertpapieren (Finanztiteln) vermittelt. Die Bezeichnung ist fachlicher, nicht rechtlicher Natur. Begrifflich ist die Bezeichnung Finanzmakler gegenüber dem Begriff Handelsmakler präzisierend und trägt zur Firmenklarheit bei.
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