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Unter einer Fiskalunion versteht man die gemeinsame Fiskalpolitik innerhalb eines föderalen Staates oder mehrerer Länder. Eine Fiskalunion verfügt über gemeinsame Institutionen, die befugt sind, mittels der Beeinflussung von Steuern und Staatsausgaben regionale und konjunkturelle Schwankungen auszugleichen. Die entsprechende vertragliche Vereinbarung nennt man „Fiskalpakt“.
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Beim Brüsseler Gipfel zur Lösung der Staatsschuldenkrise im Euroraum („Rettung des Euro“) beschlossen in der Nacht zum 9. Dezember 2011 die 17 Euro-Länder und acht weitere EU-Staaten, die Europäische Wirtschafts- und Währungsunion (EWU) zu einer Fiskalunion auszubauen, die unter anderem eine Schuldenbremse sowie automatische Sanktionen für „Haushaltssünder“ vorsieht.[1] Großbritannien und Tschechien wollen als einzige EU-Mitglieder nicht der Fiskalunion beitreten. Großbritannien nimmt innerhalb der EWU eine Sonderrolle ein, da es zusammen mit Dänemark 1992 im Vertrag von Maastricht eine Ausnahmeregelung („Opt-out“) vereinbart hat, die es von der Verpflichtung, den Euro einzuführen, befreit.