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Flagge Ă–sterreichs

Nationalflagge Ă–sterreichs
Flag of Austria.svg

Vexillologisches Symbol: BĂĽrgerliche Flagge und HandelsflaggeNormale oder de jure-Version einer Flagge?
Seitenverhältnis: 2:3
Offiziell angenommen am: 1. Mai 1945

Die Flaggen Ă–sterreichs leiten sich vom rot-weiĂź-roten Schild Ă–sterreichs aus dem frĂĽhen 13. Jahrhundert ab.

Inhaltsverzeichnis

Flaggen

Die Flaggen der Republik Ă–sterreich sind im Art. 8a Abs. 1 des österreichischen Bundes-Verfassungsgesetzes, im § 3 des Wappengesetzes (Bundesgesetz vom 28. März 1984 ĂĽber das Wappen und andere Hoheitszeichen der Republik Ă–sterreich) und im § 3 Seeschiffahrtsgesetz- SeeSchFG geregelt.

Nationalflagge

Datei:Flag-of-Austria-320x240.ogg Die Nationalflagge Ă–sterreichs besteht aus drei gleich breiten Streifen (§ 3 Abs. 2 Wappengesetz) in den Farben Rot-WeiĂź-Rot (§ 3 Abs. 1), heraldisch gesprochen rot–silber–rot. Sie geht direkt auf den mittelalterlichen österreichischen Bindenschild zurĂĽck und zählt damit zu den ältesten noch in Geltung stehenden Hoheitszeichen der Welt.

Im Gegensatz zu den im folgenden beschriebenen Bundesdienst- und Seeflaggen ist das Verhältnis zwischen Breite und Länge nicht gesetzlich verankert. Es hat sich aber auch bei diesem Format, der Hissflagge, allgemein ein Verhältnis von zwei zu drei etabliert. Allerdings ist in Österreich die Verwendung von Knatter- und Bannerflaggen wesentlich verbreiteter, wodurch die Farbkombination Rot-Weiß-Rot wesentlich öfter nebeneinander als untereinander zu sehen ist.

Ziviler Rot-Ton ungeregelt

Der exakte Farbton der zivilen Zeichen (im Unterschied zu den militärischen) für das Rot wird im österreichischen Flaggengesetz, dem Wappenrecht der Republik Österreich, nicht geregelt (es gibt in Österreich zwei Flaggenfabriken, die unterschiedliche Rottöne verwenden – dies hat die Bundesregierung vereinbart).

Geregelt ist nur der Rotton fĂĽr die im Bundesministerium fĂĽr Landesverteidigung verwendeten hoheitlichen Symbole. Fixiert ist hier: Das Rot in den österreichischen Staatsfarben hat die Charakteristik Pantone 032 C aufzuweisen.

2:3Vexillologisches SymbolNormale oder de jure-Version einer Flagge? Bundesdienstflagge und Militärflagge (Kriegsflagge)

Bundesdienstflagge

Die Dienstflagge des Bundes (§ 3 Abs. 2 und Anlage 2 Wappengesetz) zeigt das Bundeswappen, welches gleichmäßig in die beiden roten Streifen hineinreicht. Dabei soll die obere Schnabelkante des Bundeswappens mit dem oberen roten Streifen abschlieĂźen und das Stielende des Hammers den unteren roten Streifen berĂĽhren. Das Verhältnis der Höhe der Dienstflagge zu ihrer Länge ist zwei zu drei.

Sie ist entgegen einer verbreiteten Annahme nicht die Nationalflagge.

Staatssymbole des österreichischen Militärs

Kriegsflagge (Militärflagge)

Als Kriegsflagge, in Österreich Militärflagge genannt, wird die Bundesdienstflagge verwendet, die in dieser Funktion zwingend in der Farbe "Pantone 032 C" ausgeführt wird.

1936–1938, 1955–heute
Hoheitszeichen des Ă–sterreichischen Bundesheeres

Kokarde (=Hoheitszeichen) für Militärfahrzeuge

Das Hoheitszeichen (Kokarde) ist ein weiĂźes gleichschenkeliges Dreieck mit der Spitze nach unten in einer roten Scheibe, das 1936 eingefĂĽhrt wurde.

Diese Art Hoheitszeichen hat sich mit dem Aufkommen von Flugzeugen und Panzern als notwendig erwiesen. Bei Schiffen wird die Staatszugehörigkeit durch die Kriegsflagge kenntlich gemacht. Flugzeuge verwenden das aufgemalte Hoheitszeichen, Kokarde bzw. im englischen Roundel genannt, eine Abwandlung der Kriegsflagge. Inzwischen wird dieses Hoheitszeichen für viele Militärfahrzeuge verwendet.

Handelsflagge – Seeflagge

Als Handelsflagge (in Österreich Seeflagge genannt) wird die Flagge bezeichnet, die von Handelsschiffen und anderen Schiffen im privaten Besitz als Nationalflagge gehisst wird. Die Handelsflagge ist neben der Kriegsflagge eine der beiden ursprünglichen Ausprägungen der Nationalflagge.

Die Seeflagge besteht aus drei gleichbreiten, waagrechten Streifen, wobei der mittlere weiĂź, der obere und der untere rot ist, und das Verhältnis zwei zu drei der Höhe der Flagge zu ihrer Länge gilt auch fĂĽr die Seeflagge.(§ 3 Abs. 2 SeeSchFG).

Europaflagge
1995–heute
Hoheitszeichen EUFOR

Ergänzende Staatssymbole

Europäische Union: Flagge und Hoheitszeichen

1995 wurde Österreich ein Teil der Europäischen Union. Seither sind deren Hoheitssymbole als Staatssymbole in Österreich gültig. Sie werden als eine Art Bei- bzw. Ergänzungsflagge zur Staatsflagge verwendet.

Wenn Einheiten des Österreichischen Bundesheeres im Rahmen der EUFOR eingesetzt werden, so wird die EUFOR-Kokarde als zusätzliches Hoheitszeichen für österreichische Militärfahrzeuge verwendet. Auch als Uniform-Aufnäher, zur Kennzeichnung des einzelnen Soldaten findet die Kokarde Verwendung.

Flagge der Vereinten Nationen
Hoheitszeichen öBH UN-Mission

Vereinte Nationen: Flagge und Hoheitszeichen

1955 wurde Österreich Mitglied der Vereinten Nationen (UN, United Nations). Seither sind deren Hoheitssymbole als Staatssymbole in Österreich bei besonderen Anlässen in Verwendung und gültig (nicht so viel verwendet wie die EU-Symbole). Sie werden als eine Art Bei- bzw. Ergänzungsflagge zur Staatsflagge verwendet.

Wenn Einheiten des Österreichischen Bundesheeres im Rahmen der UN eingesetzt werden, so wird die UN-Kokarde (UN-Flagge oder die Buchstaben UN) als zusätzliches Hoheitszeichen für österreichische Militärfahrzeuge verwendet.

Gesetzlicher Schutz – Verwenden und Führen der Flaggen Österreichs

Ăśber das Verwenden und FĂĽhren der Flaggen und anderer Hoheitszeichen gibt es einfachgesetzliche Bestimmungen (§ 6ff Wappengesetz, § 54 SeeSchFG). Weiters werden durch strafrechtliche Bestimmungen die HerabwĂĽrdigung des Staates und seiner Symbole (§ 248 StGB), zu denen auch die Flagge zählt, unter besondere Strafdrohung gestellt.

Die Bundesdienstflagge wird von Bundesbehörden, -körperschaften und -organen verwendet („gefĂĽhrt“), wie z. B. dem Nationalrat, dem Bundespräsidenten oder dem Bundesheer (§ 6 nach § 4 Abs. 2 und 3 Wappengesetz).

Die Flagge der Republik Ă–sterreich zur See (Seeflagge) darf nur von österreichischen Seeschiffen gefĂĽhrt werden. Diese dĂĽrfen die Seeflagge eines anderen Staates nicht fĂĽhren, und an vorgesehener Stelle auch keine andere Flagge (§ 3 Abs. 1 und 3 SeeSchFG). Andere Hinweise auf die österreichische Nationalität eines Seeschiffes (wie rot-weiĂź-rote Wimpel, Stander) sind unzulässig (§ 3 Abs. 2 SeeSchFG).

Im § 54 Kraftfahrgesetz ist weiters geregelt, dass Standarten, Flaggen und Wimpel in den Farben der Republik Ă–sterreich mit dem Bundeswappen (Bundesdienstflagge) nur bei offiziellen Anlässen gefĂĽhrt werden dĂĽrfen und zwar nur an Kraftwagen, die zur Verwendung fĂĽr Fahrten des Bundespräsidenten und anderer höchster Repräsentanten des Staates bestimmt sind. Das FĂĽhren dieser Standarten, Flaggen und Wimpel vorne am Fahrzeug in der Mitte ist nur bei Fahrten des Bundespräsidenten sowie bei Fahrten mit Kraftwagen des Bundespräsidenten bei feierlichen Anlässen zulässig.

Eine Verwendung der Nationalflagge (also ohne das Wappen) durch andere ist, soweit dadurch nicht eine öffentliche Berechtigung vorgetäuscht wird, nicht verboten (§ 7 Wappengesetz).

Im Jahr 2008 entbrannte eine Debatte darüber, ob es patriotischen Fußballfans gestattet sein soll, anlässlich der Fußball-Europameisterschaft die österreichische Flagge an Fahrzeugen anzubringen. Da das Anbringen einer Flagge mit Bundeswappen (Bundesdienstflagge) gem. Kraftfahrgesetz (siehe Kapitel „Gesetzlicher Schutz“) an Fahrzeugen nicht gestattet ist, wurde von Infrastrukturminister Faymann ein Erlass kundgemacht, welcher diese Strafbestimmung für die Zeit vor und während der EM aussetzt. Außerdem wird angedacht, die genannte Bestimmung überhaupt entfallen zu lassen.[1]

Geschichte der Flagge

Die Fahnen Ă–sterreichs als Monarchie

Herzog Leopold V. von Babenberg (links kniend), mit Reiterfahne
Triumphzug Kaiser Maximilians, Szene: Reichsbanner
Albrecht Altdorfer, um 1513–1515

Der Bindenschild, das Hauswappen der Babenberger mit dem silbernen Balken auf rotem Grund, lässt sich ab 1230 sicher nachweisen. Ăśber seine Herkunft gibt es keine Klarheit, es ranken sich einige Legenden um seine Entstehung. Die bekannteste Legende ist die, dass der Bindenschild bei der Belagerung von Akkon (1189–1191) im Dritten Kreuzzug entstand, an dem auch der Babenberger Herzog Leopold V. teilnahm. Es heiĂźt, nach der Schlacht soll sein weiĂźes Gewand völlig blutgetränkt gewesen sein, bis auf einen weiĂźen Streifen (die „Binde“), wo er den Schwertgurt trug.

UrsprĂĽnglich Babenbergisches Zeichen, wurden die Farben schon ab etwa 1250 Territorialzeichen der Besitzungen in Ă–sterreich, und nach 1270 (Rudolf von Habsburg) von den Habsburgern in ihr eigenes Hauswappen integriert, nachdem diese mit den Ländereien der Babenberger belehnt worden waren. In der Folge nannte sich Habsburg auch Haus Ă–sterreich. Ab dem 15. Jahrhundert wird es endgĂĽltig als Neuösterreich zum Emblem fĂĽr die habsburgische Hausmacht in Ă–sterreich und die Erblande, und damit zum Wappen Ă–sterreichs.[2]

Auch die Fahne in Rot-WeiĂź-Rot findet sich seit dem 14. Jahrhundert,[3] seltener als Heerzeichen, wo sie hinter die schwarz-goldenen kaiserlichen Reichsbanner des Heiligen Römischen Reiches zurĂĽcktritt, aber bei Zeremonien und festlichen Anlässen.[2]

Als Feldzeichen verwendet das Ă–sterreichische Heer der Neuzeit in erster Linie den Doppeladler und das Burgunderkreuz, seit Ferdinand II. (1578–1637) zusätzlich noch das Madonnenbild.[4] MaĂźgebend fĂĽr die einzelnen Länder unter Habsburgischer Herrschaft waren aber weiterhin die jeweiligen Regionalwappen. Ein einheitliches StaatsgefĂĽge mit einer zentralen koordinierten Regierung fĂĽr alle Einzelstaaten – und zentralen Emblemen – entstand erst durch die GrĂĽndung des Kaisertums Ă–sterreich im Jahr 1804.

1786 wurde die Österreichische Marine (nach Gründung von Österreich-Ungarn in K.u.k. Kriegsmarine umbenannt) gegründet und die Farben Rot-Weiß-Rot noch im selben Jahr zur Kriegsmarineflagge Österreichs bestimmt (die offizielle zivile Flagge Österreichs beziehungsweise später für die österreichische Reichshälfte der Österreichisch-Ungarischen Monarchie war Schwarz-Gelb).

Einfluss

Die rot-weiĂź-rote Fahne wurde in den von den Habsburgern beherrschten Gebieten in Norditalien ebenfalls verwendet.

Die Flagge der ersten Republik: Rot-weiĂź-rot

Während die Sozialdemokraten unter Renner für das "revolutionäre Schwarz-Rot-Gold" als der Antithese zur Monarchie und zum Hause Habsburg und als der Synthese mit der deutschen Republik eintraten, erblickten die Christlichsozialen unter Miklas in den "ehrwürdigen Babenberger- und Kreuzzugsfarben Rot-Weiß-Rot" ein Zeichen für Kontinuität.[5]

Als am 12. November 1918 vor dem Wiener Parlament die Republik ausgerufen wurde, sollten rot-weiß-rote Flaggen gehisst werden. Radikale Angehörige der "Roten Garde", einer neuen paramilitärischen Organisation, rissen jedoch die weißen Streifen aus den rot-weiß-roten Fahnen und zogen die roten Reste wieder auf. Ein Teil der Menge jubelte, die große Mehrheit schwieg und wollte mit einer "sozialistischen" Republik nichts zu tun haben.[6]

Die neu entstandene 1. Republik übernahm das traditionsreiche Symbol des Habsburgischen Vielvölkerstaates, die rot-weiß-rote k.u.k. Kriegsmarine- und Seekriegsflagge als österreichische Staatsflagge im Jahr 1919.

1934–1938 Staatsflagge und Kruckenkreuzflagge des Bundesstaates Österreich (Ständestaat)

1935–1938 Bundesstaat Österreich Kruckenkreuzflagge
1934–1938
Bundesstaat
Ă–sterreich
Nationalflagge

1935 wurde die Flagge der Vaterländischen Front mit dem Kruckenkreuz, die Kruckenkreuzflagge, mit der Staatsflagge gleichgestellt, in dem Bundesgesetz ĂĽber die Bundesflagge vom 28. Dezember 1936 wurde bestimmt:

§ 2 Die Kruckenkreuzflagge ist im Inlande der Staatsflagge gleichzuhalten und kann neben dieser geführt werden. … Die Kruckenkreuzflagge besteht aus drei waagrechten Streifen, von denen der mittlere weiß, der obere und der untere rot ist. Der Mittelstreifen hat in zwei Fünftel der Länge eine kreisförmige Erweiterung, in deren Mitte sich ein durchbrochenes rotes Kruckenkreuz befindet. Die Flagge ist an der Flaggenstange mit einem grünen Sparren belegt, dessen äußerer Rand von der Mitte der roten Streifen und dessen innerer Rand von den Teilungslinien ausgeht.

Staatsflagge war also weiterhin Rot-Weiß-Rot. Die Kruckenkreuzflagge durfte jedoch im Inland (nicht im Ausland) neben der Rot-Weiß-Roten Staatsflagge („ergänzend“) gehisst werden. Das Kruckenkreuz war damit offizielles Staatssymbol.

Geschichte des Hoheitszeichen – Kokarde

1913–1918 Österreich-Ungarn: k.u.k. Heeres- und Marine-Luftwaffe

Am 1. Oktober 1913 wurden rot-weiĂź-rote Streifen an FlĂĽgelenden, Seitenruder und Rumpf als Markierung der österreichisch-ungarischen Militärflugzeuge angeordnet. Am 28. August 1914 wurde angeordnet, nicht nur das Seitenruder, sondern das gesamte Leitwerk mit rot-weiĂź-roten Streifen zu kennzeichnen. Daraus ergab sich ein Hoheitszeichen, eine erste Kokarden:

rot-weiĂź-rote Streifen der k.u.k. Luftfahrtruppen

Die k.u.k. Luftfahrtruppen, die Luftwaffe der k.u.k Armee verwendete die rot-weiĂź-rote Flagge zur Seitenruder-Markierung.

Wappen von Ă–sterreich-Ungarn 1869-1915
Die k.u.k. Seeflieger, die Marineflieger Österreich-Ungarns, verwendeten die k.u.k. Kriegs(marine)flagge als Seitenruder-Markierung und behielten diese (ergänzt durch Tatzen- und Balkenkreuz) den ganzen Krieg über bei.

Schon bald stellte sich heraus, dass diese Markierungen vor allem den gegnerischen Piloten nutzten. FĂĽr die Kampfpiloten der Alliierten waren die Flugzeuge durch das grelle rot-weiĂź-rot gut zu erkennen, gut anzuvisieren und deshalb leicht abzuschieĂźen.

Deutschland lieferte Österreich-Ungarn Kampfflugzeuge (die eigenen Rüstungskapazitäten waren zu gering), die ab Werk mit dem deutschen Hoheitszeichen, dem Tatzenkreuz, gekennzeichnet waren. Das Tatzenkreuz hatte Deutschland am 28. September 1914 als Hoheitszeichen eingeführt. Man ließ das Tatzenkreuz auf den Flugzeugen und ergänzte es mit rot-weiß-roten Streifen.

Tatzenkreuz

Am 5. Mai 1915 wurde das Tatzenkreuz auch in Ă–sterreich-Ungarn als offizielles Hoheitszeichen eingefĂĽhrt. Es wurde an den FlĂĽgeln und am Seitenruder in diversen Varianten aufgetragen. 1916 wurde – wegen anhaltend hoher Flugzeugverluste – die rot-weiĂź-rote Markierung von Flugzeugen der k.u.k. Heeres-Luftwaffe untersagt (Ausnahme: k.u.k. Marine-Luftwaffe).

Mit der Zeit stellte sich jedoch heraus dass das Tatzenkreuz von den deutschen und österreichischen Piloten mit den alliierten Kokarden verwechselt wurde (Grund war die abgerundete Form des Zeichens).

Balkenkreuz

Am 7. Juli 1918 wurde in Ă–sterreich-Ungarn das Tatzenkreuz durch das Balkenkreuz ersetzt (Deutschland hatte bereits am 17. März 1918 umgestellt). Es wurde bis Kriegsende in diversen Varianten verwendet.

1919/1927–1935 Aktivitäten trotz Verbot

1919 wurde der Republik Österreich im Friedensvertrag untersagt, Militärflugzeuge zu betreiben. 1927 wurde das Heimwehr-Fliegerkorps gegründet (1938 nach dem Anschluss aufgelöst). Zeichen des Korps: eine rot-weiß-rote Flagge auf der mittig ein grüner Kreis war, in dem – wiederum mittig – ein weißer Adler dargestellt war. Die Flugzeuge waren aus österreichischer, britischer und deutscher Produktion. 1928 begann die Republik Österreich mit der geheimen Ausbildung von Piloten. In weiterer Folge wurde eine technische Infrastruktur beschafft, und Flugzeuge bestellt. Im August 1933 wurden die ersten noch von der Republik Österreich bestellten Flugzeuge geliefert (5 Fiat CR.20 Doppeldecker). Der Bundesstaat Österreich begann mit der heimlichen Aufstellung von Fliegerverbänden in Wien-Aspern und Graz-Thalerhof mit Flugzeugen aus italienischer Produktion (Fiat, Caproni).

1936–1938 Neues Hoheitszeichen des Bundesstaates Österreich

<center>1936–19381955-heuteHoheitszeichenÖsterreichisches Bundesheer

1936 führte das Bundesheer einen Wettbewerb für ein neues Hoheitszeichen durch. Es gewann der Entwurf von Ing. Rosner, einem Flugzeugtechniker der Fliegerwerft Graz-Thalerhof. Es ist ein weißes gleichschenkeliges Dreieck mit der Spitze nach unten in einer roten Scheibe und erinnert an ein stilisiertes „Vorrang geben“ vor dem alten Stoppschild.

Traditionell ist die Farbgebung „rot-weiß-rot“ des neuen Hohheitszeichens, jedoch ist es in seiner formellen Ausführung als neues Zeichen zu betrachten. Es hat in seiner Formgebung keine „Vorgängerzeichen“, wie dies etwa bei Flagge oder Wappen der Fall ist.

1955–heute Verwendung durch die (2.) Republik Österreich

Dieses Hoheitszeichen wurde 1955 wieder in Kraft gesetzt und ist das einzige Symbol des Bundesstaates Österreich (Ständestaat), das auch von der heutigen Republik Österreich verwendet wird. Es wird heute nicht nur für Luftfahrzeuge verwendet, sondern auch als Kennzeichen auf gepanzerten Ketten- und Bergefahrzeugen, Räder-Kfz und Wasserfahrzeugen des Bundesheeres und der Heeresverwaltung.

Siehe auch

Literatur

  • Bundesministerium fĂĽr Inneres: Die Symbole der Republik. In: Ă–ffentliche Sicherheit 11–12/06, S. 69–75 (Webdokument, pdf)
  • Peter Diem: Die Symbole Ă–sterreichs. Kremayr & Scheriau, Wien 1995
  • Andreas Kusternig: Adler und Rot-WeiĂź-Rot – Symbole aus Niederösterreich. Katalog Nr. 174, Wien, 1986

Weblinks

 Commons: Flaggen Ă–sterreichs â€“ Sammlung von Bildern, Videos und Audiodateien

Einzelnachweise

  1. ↑ Der Standard, 9. Juni 2008, Keine Strafen bei Fan-Flaggen am Auto
  2. ↑ a b Peter Diem: Rot-Weiß-Rot durch die Jahrhunderte. Die wahre Geschichte der österreichischen Farben. Abgerufen am 15. Mai 2008 (auch pdf).
  3. ↑ Bundesministerium für Inneres: Die Symbole der Republik
  4. ↑  Alfred Mell: Die Fahnen der österreichischen Soldaten im Wandel der Zeiten. Bergland, Wien 1962, S. 29.</span> Zit. nach Diem: Rot-WeiĂź-Rot durch die Jahrhunderte.
  5. ↑ Gustav Spann: Zur Geschichte von Flagge und Wappen der Republik Österreich. In: Norbert Leser, Manfred Wagner (Hrsg.): Österreichs politische Symbole. Böhlau, Wien 1994
  6. ↑ Thomas Chorherr: "Eine kurze Geschichte Österreichs" Verlag Carl Ueberreuter, Wien 2003
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