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Forstämter sind Verwaltungseinheiten, die für die Betreuung bestimmter Waldflächen zuständig sind. Die Bezeichnung eines Forstamtes kann je nach Region und Besitzart variieren.
In Preußen war die Bezeichnung Oberförsterei geläufig. Die Forstamtsleiter hießen früher auch Oberförster oder Forstmeister. Letzteres ist nicht mit der heutigen Bezeichnung Forstwirtschaftsmeister zu verwechseln.
Die überwiegende Anzahl der Forstämter in Deutschland sind Behörden der Landesforstverwaltungen und in erster Linie für den Landeswald (auch Staatswald genannt) zuständig. Als Betreuungsforstämter übernehmen sie aber häufig auch die Bewirtschaftung von Körperschaftswäldern.
Bundesforstämter bewirtschaften Wälder, die im Besitz der Bundesrepublik Deutschland sind. Hierbei handelt es sich häufig um Truppenübungsplätze oder andere militärische Anlagen.
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Zahlreiche Kommunen haben ebenfalls Waldbesitz und verfügen über ein Kommunalforstamt.
In verschiedenen Bundesländern gibt es Landwirtschaftskammer-Forstämter. Diese sind für die Beratung und Betreuung des Privatwaldes (überwiegend Wälder landwirtschaftlicher Betriebe) zuständig - sofern diese Pflichtaufgabe der LWKen nicht durch die nach Bundeswaldgesetz favorisierte, unmittelbar eigenverantwortliche waldbäuerliche Selbstverwaltung in Form von Forstbetriebsgemeinschaften wahrgenommen wird. Nur wenige Waldbesitzer haben ausreichend Wald, um sich ein Privatforstamt leisten zu können. Eine Besonderheit in Niedersachsen sind die Klosterforstämter der Klosterkammer Hannover.
Hauptaufgaben der Forstämter sind die Verwaltung des Grundeigentums sowie die Bewirtschaftung des Waldes unter betriebswirtschaftlichen Gesichtspunkten. Hierzu gehören die Produktion, Ernte und Vermarktung von Holz und Nebenprodukten ebenso, wie auf gleicher Fläche die Sicherstellung der besonderen Schutz- und Erholungsfunktionen des Waldes.
In einigen Bundesländern wird die Betreuung des Privatwaldes von den staatlichen Forstämtern mit übernommen. Dieses geschieht in so genannten Einheitsforstämtern.