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Fotograf oder Photograph (auch Lichtbildner) ist ein staatlich anerkannter Ausbildungsberuf. Fotografen gestalten statische oder bewegte Bilder für verschiedene Zwecke. Der Oberbegriff umfasst, beispielsweise, Berufszweige wie,
Architekturfotografie, Eventfotografie, Industriefotografie, Laufbildfotografie, Luftbildfotografie, Modefotografie, Porträtfotografie, Pressefotografie, Produktfotografie, Reportagefotografie, Standbildfotografie, Unterwasserfotografie, Werbefotografie, Wissenschaftliche Fotografie, etc.
Inhaltsverzeichnis |
Fotografen halten mit der Kamera individuelle Eindrücke von Menschen oder der Natur, von Ereignissen oder von Gegenständen fest. Häufig spezialisieren sie sich auf einen Bereich wie Porträt-, Werbe-, Presse- oder Wissenschaftsfotografie. Sie beherrschen den ganzen Ablauf fotografischer Erzeugnisse von der Ideenfindung und Planung, Beleuchtung und Inszenierung bis zur Aufbereitung der resultierenden Bilder für alle Wiedergabemöglichkeiten. Fotografen arbeiten freiberuflich, sind im fotografischen Gewerbe oder in öffentlichen Einrichtungen tätig. Große Zeitungsverlage beschäftigen eigene Pressefotografen. Mitunter sind sie auch im Fotoeinzelhandel oder in industriellen Großlabors und Filmkopierwerken beschäftigt. Darüber hinaus bieten Pressedienste und -agenturen, Bildarchivdienste, Werbe- und Medienagenturen, und Film und Fernsehen Beschäftigungsmöglichkeiten.
Die Qualität der Aufnahmen beruht zum großen Teil auf Erfahrung und Vorbereitungsarbeit. Kamera, Film, Objektiv, Beleuchtung und das Motiv müssen auf einander abgestimmt werden. Im Freien arbeiten Fotografen unter optimaler Ausnutzung des natürlichen Lichts, an der ausgesuchten „Location“ oder im Studio mit Beleuchtung, und mit entsprechender Dekoration, die so aufwändig wie ein Szenenbild gestaltet sein kann.
Die Weiterverarbeitung der Aufnahmen wird selten vom Fotografen selbst gemacht. Meist werden sie ins professionelle Fachlabor geschickt und dort weiter bearbeitet.
Fotoassistenten entlasten Fotografen durch Vor- und Nachbereitung anfallender Arbeiten und führen teilweise selbst Aufnahmen unter Anweisung durch. Siehe hierzu Kameraoperateur.
Neben der traditionellen handwerklichen
besteht die Möglichkeit rein schulischer Ausbildung:
Nach einer grundständigen fotografischen Ausbildung besteht die Möglichkeit der Weiterbildung zum Meister in Fotografie, oder durch ein Weiterbildungsstudium an einer höheren Fachschule zum staatlich geprüften Techniker der Fachrichtung Fototechnik.
Im künstlerischen Bereich gibt es als Weiterbildung den Studiengang Master of Arts (M.A.), die künstlerische Meisterklasse oder ein Meisterschülerstudium.
Im wissenschaftlichen Bereich gibt es den Studiengang Master of Engineering (M.Eng.).
Die Lehre zum Fotografen dauert in der Schweiz vier Jahre.[1]
Oberhalb des gelernten Fotografen ist der dipl. Fotodesigner angesiedelt.
Die Prüfung zum dipl. Fotodesigner ist eine höhere Fachprüfung.[2]
Die Ausbildung dauert drei Jahre, wovon zwei Jahre Praktikum sind. Die Ausbildung richtet sich insbesondere auch an Quereinsteiger.[3]
Einschlägige Vorbildung (insbesondere die Lehre als Fotograf) kann angerechnet werden.[4]
Die Berufsausübung ist der Handwerkskammer anzuzeigen, die gemäß § 19 HwO ein gesondertes Verzeichnis zu führen hat. Voraussetzung für die Eintragung in die Handwerksrolle ist, dass die Tätigkeit handwerksmäßig betrieben wird und in der Aufzählung (Anlage B Abschnitt 1 zur Handwerksordnung) erfasst ist. [5]
Fotograf im engeren Sinne ist die Berufsbezeichnung des Lichtbildners. Der Beruf des Lichtbildners, heute Fotograf genannt, ist in Deutschland, in Österreich und in der Schweiz eine Berufsbezeichnung, die nach einer staatlich geregelten Berufsausbildung vergeben wird. Professionelle Lichtbildner mit einer anderen Ausbildung führen dementsprechend andere geschützte Berufsbezeichnungen wie zum Beispiel Diplom-Foto-Designer, Fototechniker oder Fotodesigner (staatlich geprüft). Auch die Berufsbezeichnungen Fotografenmeister, Staatl. gepr. Techniker und der Titel Meister können nur nach einer entsprechenden Berufsausbildung sowie einer zusätzlichen Weiterbildung geführt werden; sie sind geschützt (FS-Ornung sowie HwO § 51, § 117). Dagegen sind die Bezeichnungen Foto-Designer, Bildermacher, Bildreporter, Bildjournalist, Bildberichterstatter, oder Fotografiker nicht geschützt.
Seit dem 1. Januar 2004 gehört in Deutschland der Beruf laut Anlage B der Handwerksordnung zu den zulassungsfreien Berufen (§ 18 Abs. 2), was bedeutet, dass die Berufsfotografie auch ohne Nachweis einer Meisterausbildung ausgeübt werden darf. Durch die Novellierung der Handwerksordnung dürfen auch Autodidakten die gewerbliche Berufsfotografie ausüben. Ohne Gesellenabschluss jedoch können sie sich, nach wie vor, nicht als Fotograf bezeichnen und dürfen nicht ausbilden (HwO).
Hiervon bleiben die journalistisch oder künstlerisch tätigen “Bildermacher” unberührt.
Es gibt verschiedene Interessengemeinschaften und Berufsverbände für professionelle Fotografen:
Deutschland:
Österreich:
Deutschland: Bundesinnungsverband, Dachorganisation von Landesinnungsverbänden und Innungen:
Österreich:
Schweiz:
Deutschland:
Schweiz: