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Franz Gürtner (* 26. August 1881 in Regensburg; † 29. Januar 1941 in Berlin) war ein deutscher Jurist, der von 1932 bis zu seinem Tod Reichsjustizminister war.
Inhaltsverzeichnis |
Gürtner war der Sohn des Lokomotivführers Franz Gürtner und der Marie Gürtner, geborene Weinzierl. Nach dem Abitur 1900 am Neuen Gymnasium (heute Albrecht-Altdorfer-Gymnasium) Regensburg studierte er in München Rechtswissenschaft als Stipendiat der Stiftung Maximilianeum für begabte Studenten aus Bayern. Nach acht Semestern legte er 1904 sein Universitätsexamen ab. Seinen Vorbereitungsdienst auf den bayerischen "Staatskonkurs" unterbrach er für das Ableisten des Militärdiensts als Einjährig-Freiwilliger beim Infanterie-Regiment „von der Tann“ Nr. 11. Nach seinem Zweitem Staatsexamen 1908 arbeitete er zunächst als Syndikus bei einem Münchner Brauereiverband. Zum 1. Oktober 1909 trat er in den Staatsdienst am Bayerischen Justizministerium ein,[1] und bearbeitete in den nächsten fünf Jahre vornehmlich Personal- und Prüfungsangelegenheiten. Die Arbeit im Justizministerium bildete die Wissens- und Erfahrungsgrundlage für seine spätere Stellung als fachkundiger Minister.
Bis 1911 war er III. Staatsanwalt am Landgericht München I und wurde im Januar 1912 zum Richter am Amtsgericht München berufen.[2]
Am 7. August 1914 wurde Gürtner eingezogen und ging im Ersten Weltkrieg mit dem 11. Infanterieregiment zunächst an die Westfront. Er wurde an verschiedenen Orten der Westfront eingesetzt und stieg bis zum stellvertretenden Bataillonsführer auf, hochdekoriert bis dahin mit dem Eisernen Kreuz II. und I. Klasse, und dem bayrischen Militärverdienstorden IV. Klasse mit Schwertern. Ab September 1917 nahm er mit dem bayerischen Infanterie-Bataillon 702 im Expeditionskorps Pascha II in Palästina teil. Dafür erhielt er das Ritterkreuz des Königlichen Hausordens von Hohenzollern mit Schwertern[3] und den Eisernen Halbmond. Mit der Ernennung zum Bataillonskommandeur am 31. Oktober 1918, dem Tag der Kapitulation des Osmanischen Reiches, führte er das Bataillon zurück nach Konstantinopel und traf am 17. März 1919 in Wilhelmshaven ein, wo er demobilisiert wurde.
Am 11. April 1919 trat Gürtner seinen Dienst als II. Staatsanwalt am Landgericht München I an. Vier Tage zuvor wurde in München die Räterepublik ausgerufen. Nach der Niederschlagung wirkte er an deren juristischen Bewältigung mit. Diese Erfahrungen waren für seine Nachsicht gegen rechtsgerichtete Straftäter prägend. Im November 1919 legte er den Eid auf die Bamberger Verfassung, im Juli 1920 auf die Weimarer Reichsverfassung ab. Im August 1920 wurde er zum Landgerichtsdirektor ernannt und wieder in das Ministerium berufen. Dort wurde er (zunächst stellvertrender) Referent für das damals bedeutende Begnadigungswesen, da gegen die Urteile der Volksgerichte weder Rechtsmittel noch eine Wiederaufnahme des Verfahrens möglich war. Sein Schwager Dürr bearbeitete das Referat für Straf- und Strafprozessrecht, Kriegs- und Belagerungszustand und Verfahrensniederschlagung, zu dem Gürtner Hilfsreferent war. Gürtner wurde im August 1922 als Vertreter der deutschnationalen Bayrischen Mittelpartei zum bayerischen Justizminister ernannt. Im Juni 1932 ernannte ihn Franz von Papen zum Reichsjustizminister. Dieses Amt behielt er bis zu seinem Tode 1941.
1920 heiratete er Luise Stoffel, Tochter eines Oberstleutnants, sie hatten drei Söhne.[1] Obwohl er Katholik war, wurden die Söhne nach der Mutter evangelisch erzogen.Während seiner Zeit als Justizminister war die Justiz in Bayern rechtsextremen politischen Richtungen nachsichtig eingestellt, was Adolf Hitler in seinem Prozess 1924 am Münchner Volksgericht durch frühzeitige Entlassung aus der Justizvollzugsanstalt Landsberg, die Aufhebung des Redeverbots, sowie die Wiederzulassung der NSDAP zugute kam.[4]
Als Reichsjustizminister war er 1934 verantwortlich für das sogenannte Staatsnotwehrgesetz, das im Zusammenhang mit dem Röhm-Putsch nachträglich als Rechtsgrundlage für die dort begangenen Morde geschaffen wurde.[5]
Die Versuche Gürtners, der erst 1937 Mitglied der NSDAP wurde, nach 1933 der deutschen Justiz Unabhängigkeit und Rechtsstaatlichkeit zu garantieren, waren zum Scheitern verurteilt. Proteste Gürtners gegen Misshandlungen und Morde durch die SA in Konzentrationslagern seit 1933 waren wirkungslos, führten allerdings auch nicht zu seiner Entlassung. Gürtner protestierte auch gegen die Methoden der Geheimen Staatspolizei, die Geständnisse durch Folter abpresste, doch seit 1935 wurde sein politischer Einfluss schwächer, Sicherheitsdienst und Geheime Staatspolizei arbeiteten besonders seit Beginn des Zweiten Weltkrieges unabhängig vom staatlichen Justizapparat.[6]
Auf Gürtners Initiative wurde am 14. Oktober 1936 von Hitler entschieden, die Todesstrafe in Deutschland künftig mit der Guillotine zu vollstrecken.[7] In seiner Funktion als Justizminister unterzeichnete er eine Vielzahl nationalsozialistischer Unrechtsakte in Gesetzes- oder Verordnungsform. Hierunter fallen die sogenannte „Reichstagsbrandverordnung“, durch die die Bürgerrechte der Weimarer Reichsverfassung außer Kraft gesetzt wurden und die als Rechtsgrundlage für die Maßnahmen der Gestapo diente; sowie das „Gesetz zum Schutze des deutschen Blutes und der deutschen Ehre“, welches sexuelle Handlungen von Juden und „Ariern“ unter Strafe stellte (vgl. „Rassenschande“). Weiterhin unterzeichnete er das „Gesetz über die Maßnahmen der Staatsnotwehr“, welches nachträglich versuchte, die Morde beim sogenannten Röhmputsch zu legalisieren und die völlige Aufhebung der Trennung von Exekutive und Legislative bedeutete. Ebenso war er einer der Unterzeichner der Zweiten Verordnung zur Durchführung des Gesetzes über die Veränderung von Familiennamen und Vornamen, in dem Juden zwangsweise die diskriminierenden Vornamen Israel, beziehungsweise Sara erhielten.[8]
Seit 30. Januar 1937 war Gürtner Inhaber des Goldenen Parteiabzeichens der NSDAP.[9]
Durch seinen Einfluss gelang es Franz Gürtner 1938, Ricarda Huch und ihren Schwiegersohn Franz Böhm, beide dem nationalsozialistischen Regime gegenüber kritisch eingestellt, vor einem Strafverfahren zu bewahren. Er erreichte, dass das Verfahren gegen sie nach dem Anschluss Österreichs im Rahmen einer von Hitler erlassenen Amnestie eingestellt wurde.[10]
Franz Gürtner erhielt Ende August 1940 im Nachhinein Kenntnis von einem geheimgehaltenen sogenannten „Hitler-Erlaß“, vom Oktober 1939, aber rückdatiert auf den 1. September 1939, in dem Ärzte zu den Euthanasiemorden ermächtigt wurden.[11]
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Franz Bracht (parteilos) | Johannes Popitz (parteilos)
Kurt von Schleicher (Reichskanzler, parteilos) | Konstantin Freiherr von Neurath (parteilos) | Franz Bracht (parteilos) | Franz Gürtner (DNVP) | Johann Ludwig Graf Schwerin von Krosigk (parteilos) | Hermann Warmbold (parteilos) | Magnus Freiherr von Braun (DNVP) | Friedrich Syrup (parteilos) | Paul von Eltz-Rübenach (parteilos) | Johannes Popitz (parteilos)
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| Personendaten | |
|---|---|
| NAME | Gürtner, Franz |
| KURZBESCHREIBUNG | deutscher Jurist, Justizminister während der Zeit des Nationalsozialismus |
| GEBURTSDATUM | 26. August 1881 |
| GEBURTSORT | Regensburg |
| STERBEDATUM | 29. Januar 1941 |
| STERBEORT | Berlin |