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Franz Schlegelberger (* 23. Oktober 1876 in Königsberg in Preußen; † 14. Dezember 1970 in Flensburg) war Staatssekretär im Reichsministerium der Justiz (RMJ) und amtierte einige Zeit als Justizminister während der Zeit des Nationalsozialismus. Er war der ranghöchste Angeklagte im Nürnberger Juristenprozess. Nach wie vor ist ein von ihm herausgegebener Kommentar zum Handelsgesetzbuch (HGB) im Gebrauch.
Inhaltsverzeichnis |
Louis Rudolph Franz Schlegelberger war Sohn einer protestantischen Kaufmannsfamilie in Königsberg, der Vater war als Getreidehandelskaufmann tätig. Seine Vorfahren (Balthasar Schlögelberger) stammten ursprünglich aus Salzburg, kamen im Zuge der Neubesiedlung Ostpreußens mit vertriebenen Protestanten aus Salzburg 1731/32 nach Ostpreußen. Schlegelberger besuchte das altstädtische Gymnasium in Königsberg, wo er 1894 die Reifeprüfung ablegte.
Er studierte Rechtswissenschaft zunächst in Königsberg und von 1895 bis 1896 in Berlin. 1897 legt er die erste juristische Staatsprüfung mit ausreichenden Leistungen ab. An der Universität Königsberg erfolgte am 1. Dezember 1899 seine Promotion zum Doktor der Rechte mit dem Thema „Dürfen Abgeordnete wegen ihrer Abstimmung als Beamte zur Disposition gestellt werden?“, am 9. Dezember 1901 legte Schlegelberger in Berlin die große juristische Staatsprüfung mit der Note „gut“ ab. Er wurde am 21. Dezember 1901 Gerichtsassessor beim Amtsgericht Königsberg. Am 17. März 1902 Hilfsrichter am Landgericht Königsberg. Am 16. September 1904 wurde er Richter am Landgericht in Lyck, Anfang Mai 1908 kam er ans Landgericht Berlin und wurde im gleichen Jahr als Hilfsrichter zum Kammergericht Berlin berufen. 1914 wurde er zum Kammergerichtsrat in Berlin ernannt, wo er bis 1918 blieb.
Während des Ersten Weltkriegs, am 1. April 1918, wurde er „juristischer Hilfsarbeiter“ im Reichsjustizamt. Am 1. Oktober 1918 erfolgte die Ernennung zum Geheimen Regierungsrat und Vortragenden Rat. Die Ernennung zum Ministerialdirektor im Reichsjustizministerium erfolgte 1927.
Schlegelberger lehrte seit 1922 an der juristischen Fakultät der Universität von Berlin als Honorarprofessor.
Am 10. Oktober 1931 wurde Schlegelberger zum Staatssekretär im Reichsjustizministerium unter Justizminister Franz Gürtner ernannt und behielt diese Stellung bis zum Tod von Gürtner 1941. Schlegelberger war Mitglied der nationalsozialistischen Akademie für Deutsches Recht und wurde Vorsitzender des Ausschusses zum Wasserrecht. Aufgrund einer Verfügung Hitlers vom 30. Januar 1938 wurde Schlegelberger zusammen mit Staatssekretären anderer Ressorts in die NSDAP aufgenommen, nachdem bereits Justizminister Gürtner zum 30. Januar 1937 die Parteimitgliedschaft durch eine Kollektivverfügung verliehen worden war.[1]
Zu seinen zahlreichen Arbeiten in dieser Zeit gehörte der Entwurf eines Gesetzes zur Einführung einer neuen Landeswährung, das die Hyperinflation der Reichsmark beenden sollte. Er unterschrieb in Vertretung des Reichsministers der Justiz mit dem Datum vom 29. März 1939 die Vierte Verordnung zur Ausführung des Reichsjagdgesetzes (Reichsgesetzblatt Teil I, Seite 643), worin Artikel 6 regelte: „Im § 24 erhält der Absatz 1 folgende Fassung: '(1) Juden erhalten keinen Jagdschein'“.
Nach dem Tod von Franz Gürtner 1941 wurde Franz Schlegelberger für die Jahre 1941 und 1942 kommissarischer Reichsminister der Justiz, gefolgt von Otto Thierack. In dieser Funktion war Schlegelberger am 23. und 24. April 1941 Leiter der Tagung der höchsten Juristen des NS-Staates, in der diese über die sogenannte „Vernichtung lebensunwerten Lebens“ informiert wurden und die Euthanasie-Morde der Aktion T4 eine scheinbare Legalisierung erfuhren.´[2]
Im Fall des Juden Markus Luftglass, der in Kattowitz wegen des Hamsterns von Eiern zu zweieinhalb Jahren Gefängnis verurteilt worden war, zeigte sich Adolf Hitler empört, und Reichsminister Hans Lammers, Chef der Reichskanzlei, verlangte im Namen Hitlers die Todesstrafe. Schlegelberger erklärte sich sofort bereit und übergab Luftglass nach einem Schreiben vom 29. Oktober 1941 der Gestapo, die Luftglass vier Tage später exekutierte.[2]
Zusammen mit Roland Freisler arbeitete Schlegelberger die am 4. Dezember 1941 in Kraft getretene Verordnung über die Strafrechtspflege gegen Polen und Juden in den eingegliederten Ostgebieten aus, die die Todesstrafe bei „deutschfeindlicher Gesinnung“ vorsah.[2]
In einem Schreiben vom 5. April 1942 schlug er dem Chef der Reichskanzlei, Hans Lammers, vor, dass „Halbjuden“ sterilisiert werden sollten:[2] „Den fortpflanzungsfähigen Halbjuden sollte die Wahl gelassen werden, sich der Unfruchtbarmachung zu unterziehen oder in gleicher Weise wie Juden abgeschoben zu werden“[3], was für die Betroffenen entweder Deportation oder Sterilisierung bedeutete.
Bei seinem Ausscheiden aus dem Amt am 24. August 1942 erhielt Schlegelberger von Adolf Hitler eine Dotation von 100.000 RM. Im Jahr 1944 gewährte ihm Hitler das Privileg, für die geschenkten 100.000 RM ein Gut zu kaufen, was sonst nur landwirtschaftlichen Fachleuten zugestanden wurde.
In Schlegelbergers Amtszeit stieg die Zahl der Todesurteile stark an.
„daß Schlegelberger Hitlers Anmaßung bei der Machtergreifung unterstützte, über Tod und Leben zu entscheiden unter Mißachtung selbst des Scheins eines Gerichtsverfahrens. Durch seine Ermahnungen und Anweisungen trug Schlegelberger zur Zerstörung der richterlichen Unabhängigkeit bei. Seine Unterschrift unter dem Erlaß vom 7. Februar 1942 bürdete dem Justizministerium und den Gerichten die Verfolgung, Verhandlung und Verfügung über die Opfer von Hitlers ‚Nacht- und Nebel-Erlass‘ auf. Dafür muß in erster Linie er die Verantwortung tragen. Er war der Einrichtung und Unterstützung von Verfahren zu einer großangelegten Verfolgung von Juden und Polen schuldig. Seine Gedanken über die Juden waren weniger brutal als die seiner Kollegen. Aber man kann sie kaum als menschlich bezeichnen. Als das Problem der 'Endlösung der Judenfrage' zur Erörterung stand, ergab sich die Frage, was mit den Halbjuden geschehen solle. Die Verschleppung der Volljuden nach dem Osten war damals in ganz Deutschland in vollem Gange. Schlegelberger wollte dieses System nicht auf Halbjuden ausdehnen. “
Schlegelberger schlug stattdessen in einem Brief an Lammers am 5. April 1942 vor: „Den fortpflanzungsfähigen Halbjuden sollte die Wahl gelassen werden, sich der Unfruchtbarmachung zu unterziehen oder in gleicher Weise wie die Juden abgeschoben zu werden “[5]
Im Januar 1951 wurde Schlegelberger wegen Haftunfähigkeit aus dem Kriegsverbrechergefängnis Landsberg entlassen. Danach bezog er jahrelang eine Pension von 2.894 Mark (vgl. das damalige Durchschnittseinkommen von 535 Mark) und lebte in Flensburg. Ermittlungen der deutschen Justiz gegen Schlegelberger gestalteten sich schwierig, da der Vertrag zur Regelung aus Krieg und Besatzung entstandener Fragen vom 26. Mai 1952 eine nochmalige Verurteilung durch deutsche Gerichte verbot. Da in Nürnberg der „Fall Markus Luftglass“ nicht verhandelt worden war, leitete die Flensburger Staatsanwaltschaft im Dezember 1958 ein Ermittlungsverfahren gegen Schlegelberger ein. Das Landgericht Flensburg lehnte jedoch am 14. April 1959 die Einleitung einer gerichtlichen Voruntersuchung ab.
Zu der Zeit machte sein Sohn Günther Schlegelberger im Auswärtigen Dienst Karriere, war noch Generalkonsul in Ōsaka-Kōbe und wurde später Botschafter, der jüngere Sohn Hartwig Schlegelberger war Landrat in Flensburg und Landtagsabgeordneter der CDU in Schleswig-Holstein und war später dort noch langjähriger Innenminister.
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| Personendaten | |
|---|---|
| NAME | Schlegelberger, Franz |
| KURZBESCHREIBUNG | deutscher Jurist und Justizminister |
| GEBURTSDATUM | 23. Oktober 1876 |
| GEBURTSORT | Königsberg in Preußen |
| STERBEDATUM | 14. Dezember 1970 |
| STERBEORT | Flensburg |