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Das Fremde bezeichnet etwas, das als abweichend von Vertrauten wahrgenommen wird, das heißt aus Sicht dessen, der diesen Begriff verwendet, als etwas (angeblich) Andersartiges oder weit Entferntes. Fremdheit kann positive Assoziationen im Sinne von Exotik oder negative Assoziationen hervorrufen.
Menschen, die als in diesem Sinne fremd wahrgenommen werden, werden als Fremde bezeichnet, im Gegensatz zu Bekannten und Vertrauten. Als fremd wahrgenommenen Regionen oder auch Fachbereiche werden als fremde, im Gegensatz zu Heimat, bezeichnet. Die Unterscheidung von Eigenem und Fremdem ist eine Grunderfahrung des Menschen, der - parallel zur Entfaltung seines Ich - verschiedene Grade von Fremdheit bzw. Zugehörigkeit erfährt. Definitionen des Selbst sind immer zugleich Abgrenzungen gegen Fremdes.
Die Antike erkannte das Fremde vor allem in der Dimension der unterschiedlichen Sprache (griechisch: βάρβαρος, bárbaros, Plural βάρβαροι, bárbaroi; der Barbar ist der Fremde, der unverständlich spricht). Das Christentum fand das Fremde in der Dimension des Religiösen (Gegensatz von Christen und Heiden).
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Der Begriff der Fremde spielt unter anderem eine Rolle in der Gruppendynamik. Prinzipiell gibt es zunächst zwei Möglichkeiten, mit Fremdem umzugehen, wenn es neu auf einen zukommt.
Die Definition dessen, was in diesem Sinne fremd ist oder was vertraut ist, wird durch gesellschaftliche Meinungen bestimmt. Beide Möglichkeiten gehören zum normalen Repertoire des menschlichen Verhaltens. Eine Abwehr gegen grundlegend Fremdes (Neues) wird verstärkt, wenn das Fremde nicht nur auf einen selbst, sondern vor allem von der umgebenden Gruppe (der eigenen Kultur) Auswirkungen erfordert oder durch Andersartigkeit besonders exponiert ist. Dies kann zu einer Art von Gruppendruck führen.
In der Rechtswissenschaft ist eine Sache „fremd“, wenn sie zumindest auch im Eigentum eines anderen steht, also weder der handelnden Person alleine gehört noch herrenlos ist. Als Tatbestandsmerkmal spielt die Fremdheit einer Sache insbesondere im Strafrecht eine große Rolle (vgl. Diebstahl, Sachbeschädigung).
Im Nationalsozialismus wurden beispielsweise Juden als „Fremdvölkische“ oder „Artfremde“ verunglimpft und ausgegrenzt. Wie auch Sinti und Roma wurden sie dadurch zu Opfern eines Massen- und Völkermordes.
Die Ethnologie oder Völkerkunde beschäftigt sich klassischerweise mit dem Fremden (der Kultur) und den fremden Menschen. Fremdheit ist die Grundlage dieser Wissenschaftsdisziplin. Dabei wird seit mehreren Jahrzehnten nicht mehr unterlegt, dass das Fremde wie selbstverständlich vorliegt und als solches beschrieben und analysiert werden muss. Vielmehr wird das Fremde erst in Abgrenzungsprozessen vom Eigenen bestimmt.
Die Ethnologie unterscheidet zwischen Alterität („übersetzbare“ Andersheit) und Alienität („radikale“ Andersheit). In erster Linie versucht die Ethnologie, das Fremde in Begriffe des Eigenen zu übersetzen, d. h. zu nostrifizieren. Damit riskiert man aber das „Rätsel des Fremden“ auszuschließen. Aus solcher Sichtweise aus der fremden Lebensform heraus kann manches zu sehen sein, das aus der eigenen Warte eventuell gar nicht zugänglich ist.
Der Fremde bezeichnet neben einem Zugewanderten oder Migranten auch eine Kategorie der Soziologie, seit Georg Simmel Vorlage:"Der Fremde ist ein Mensch, der heute kommt und morgen bleibt. Diese Sichtweise wurde mehrfach bearbeitet, in Deutschland zuletzt monographisch von Elke M. Geenen. Simmel erfasst die Kategorie des Fremden mit der Gleichzeitigkeit von Nähe und Ferne. Aufgrund dieser Gleichzeitigkeit und als Produkt davon werden dem Fremden Eigenschaften wie Beweglichkeit, Objektivität und ein abstraktes Wesen zugeschrieben, da den Betrachter nur Allgemeines mit dem Fremden verbindet. Im zwischenmenschlichen Verhältnis wird das Nicht-Gemeinsame betont und als etwas Typisiertes empfunden. Als klassisches Beispiel für den Fremden bezeichnet Simmel die Geschichte der europäischen Juden.
„Fremde bedeuten das Fehlen von Klarheit, man kann nicht sicher sein, was sie tun werden, wie sie auf die eigenen Handlungen reagieren würden; man kann nicht sagen, ob sie Freunde oder Feinde sind -- und daher kann man nicht umhin, sie mit Argwohn zu betrachten.“
– Soziologe Zygmunt Bauman“ (Bauman 2000: 39)
Im deutschsprachigen Recht werden Nichtzugehörige zu einer bestimmten sozialen Gruppe als „Fremde“ bezeichnet.
Beispiele:
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