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Friedrich August Fischer (* 16. August 1727 in Wittenberg; † 7. Dezember 1787 ebenda) war ein deutscher Rechtswissenschaftler.
Der Sohn des Wittenberger Postmeisters Friedrich Fischer, studierte an der Universität seiner Heimatstadt und absolvierte ein Studium der Rechtswissenschaften. 1752 wird er kursächsischer Steuerprokurator, steigt 1758 in den Rat der Stadt Wittenberg auf und wird Doktor der Rechte. Nachdem ihm 1759 das Amt des Stadtrichters übertragen wurde, wird er Hofgerichts- und Konsistorialadvokat. 1763 wechselt er als ordentlicher Beisitzer an die juristischen Fakultät der Universität Wittenberg, legte 1764 seine Ämter als Steuerprokurator, als Stadtrichter und als Advokat am Konsistorium nieder.
Fischer übernahm die ordentliche Professur der Institutionen, womit er Beisitzer am Wittenberger Hofgericht und am Wittenberger Schöppenstuhl wurde. 1765 übernahm er die Professur der Dignesti infortiati et novi, wurde 1772 kurfürstlich sächsischer wirklicher Appellationsrat in Dresden, welches Amt er zwei mal im Jahr versah und schlussendlich übernahm er 1782 die Professur der Digesti veteris, womit ein Beisitz am Wittenberger Konsistorium verbunden war. Obwohl er in der Geschichte der Rechtswissenschaften nicht sonderlich in Erscheinung getreten ist, hat er sich an der Verwaltung der Wittenberger Universität beteiligt und war in den Sommersemestern 1769 und 1783 Rektor der Hochschule.
| Personendaten | |
|---|---|
| NAME | Fischer, Friedrich August |
| KURZBESCHREIBUNG | deutscher Rechtswissenschaftler |
| GEBURTSDATUM | 16. August 1727 |
| GEBURTSORT | Wittenberg |
| STERBEDATUM | 7. Dezember 1787 |
| STERBEORT | Wittenberg |