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Friedrich Georg von Bunge (* 1. Märzjul./ 13. März 1802greg. in Kiew; †9. April 1897 in Wiesbaden) war ein namhafter Rechtshistoriker und gilt als der Begründer der baltischen Rechtsgeschichte.
Inhaltsverzeichnis |
Von Bunge entstammte der Kiewer Apothekerfamilie, die sich von Georg Friedrich Bunge herleitet.
Er studierte ab 1819 Rechtswissenschaft an der Universität Dorpat, habilitierte sich 1823 dort als Privatdozent, wurde 1831 außerordentlicher und bald darauf ordentlicher Professor. 1842 wurde er Bürgermeister von und Syndikus in Reval. Im September 1856 berief man ihn als Oberbeamter in die zweite Abteilung der Kanzlei des Kaisers nach Petersburg. 1865 zog er nach Deutschland.
Von Bunge hat sich vor allem durch seine Arbeiten über die Provinzialrechte von Livland, Estland und Kurland große Verdienste erworben. Er verfasste zahlreiche Arbeiten zur baltischen Rechtsgeschichte in Anlehnung an das deutsche Recht. Das von ihm zusammengestellte Zivilgesetzbuch galt in Lettland bis 1937, in Estland bis 1945.
| Personendaten | |
|---|---|
| NAME | Bunge, Friedrich Georg von |
| KURZBESCHREIBUNG | deutscher Rechtshistoriker |
| GEBURTSDATUM | 13. März 1802 |
| GEBURTSORT | Kiew |
| STERBEDATUM | 9. April 1897 |
| STERBEORT | Wiesbaden |