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Ein Friseur (auch: Frisör; weibliche Form: Friseurin, Frisörin, Friseuse oder Frisöse; in der Schweiz Coiffeur, Coiffeurin, Coiffeuse; teilweise auch [Hair-]StylistIn) ist eine Fachkraft für die Pflege des Kopfhaares und die Gestaltung der Frisur. Der Beruf entwickelte sich in Deutschland aus den mittelalterlichen Berufen des Baders und des Barbiers.
Der Beruf ist eine klassische Frauendomäne. 2010 lag der Frauenanteil bei Ausbildung und Berufsausübung in den DACH-Ländern bei 93 %.
Inhaltsverzeichnis |
Das Wort leitet sich aus dem Französischen ab, wo das Verb friser soviel wie „kräuseln“ bedeutet. Der Begriff Friseur war im Französischen nie sehr gebräuchlich und ist mittlerweile ausgestorben. Ursprünglich lautete die „offizielle“ weibliche Form der Berufsbezeichnung im Deutschen Friseuse nach der französischen Scheinherkunft. Friseur war im Deutschen seit Ende des 17. Jahrhunderts geläufig. Nach und nach setzte sich statt Friseuse die Bezeichnung Friseurin durch.[1] Heutzutage verwendet man mehr und mehr den Begriff StylistIn.[2]
Die ältere deutsche Bezeichnung war Frisierer, Haar(e)schneider, Haarkräusler oder Barbier (letzteres für den Herrenfriseur).[3]
Nach der Hauptrolle zweier klassischer Komödien wird die Bezeichnung „Figaro“ gelegentlich als Synonym für einen Friseur verwendet. Beide Komödien - Der Barbier von Sevilla und Der tolle Tag oder Die Hochzeit des Figaro wurden Gegenstand berühmter Opern:
Die Friseursalons in Deutschland trugen lange Zeit überwiegend lediglich den Namen des Betreibers. Etwa um die Jahrtausendwende wurden, besonders in Großstädten, Salonnamen mit Wortspielen Mode, zum Beispiel „Vier Haareszeiten"[4], „Kamm in"[5], „Hin & Hair"[6], „Kopfgeldjäger"[7], „über kurz oder lang"[8][9] oder „Die mit den Scherenhänden".[10]
Zahlreiche Friseursalons unterscheiden - abhängig von der Berufserfahrung - unterschiedliche Leistungsstufen, die sich für die Kunden auch in einer entsprechend höheren Vergütung niederschlagen. Unterschieden werden hierbei häufig die folgenden Stufen, die jedoch nicht einheitlich geregelt sind:
Friseure arbeiten in Friseursalons oder besuchen die Kunden zu Hause. Sie beraten ihre Kunden, geben ihnen Empfehlungen zur Haargestaltung und vertreiben meist auch Haarpflegeprodukte. Zu ihren Tätigkeiten gehören ferner das klassische Waschen, Schneiden und Föhnen sowie die Rasur. Weiterhin werden Haare gefärbt (Haare, Wimpern, Augenbrauen), getönt oder mit Strähnen (American Colors, Folien-, Hauben-, Kamm- und Handschuhsträhnen, Painting) versehen sowie eingelegt mittels Lock- bzw. Wasserwellwicklern, mit Dauer- bzw. Kaltwellen oder Volumenwellen versehen. Zur Pflege werden oft Haarkuren angeboten. Zu besonderen Anlässen fertigen sie Galafrisuren, Hochsteckfrisuren, können aber zumeist auch Haarverlängerungen und Haarverdichtungen durchführen. Über das klassische Geschäft hinaus gehört zum Tätigkeitsfeld allgemein die Typberatung, Augenbrauen zupfen sowie Wimpernkolorieren und Wimpern-Waving, das Verschönern der Fingernägel sowie der Bereich der Kosmetik.
Die Ausbildung zum Friseur dauert 3 Jahre.[11]
Als Weiterbildungsmöglichkeit steht der Weg zum Friseurmeister/in offen.
In Österreich macht man eine 3-jährige Ausbildung zum / zur FriseurIn und PerückenmacherIn (StylistIn).[2] Friseure können zu Friseurmeister, Geschäftsführer, sowie zu Top-StylistInnen aufsteigen. Die Lehrlinge bekommen aktuell mindestens monatlich 353 €, im ersten, 449 €, im zweiten, 619 €, im dritten, sowie 687 € im vierten Lehrjahr (brutto).
Ausbildungszeit sowie Aus- und Weiterbildungsvolumen sind über die zu § 7 Berufsausbildungsgesetz genannte Ausbildungsverordnung geregelt, das Mindesteinkommen über Kollektivvertrag.
Die Lehre zum Coiffeur EFZ bzw. Coiffeuse EFZ dauert in der Schweiz drei Jahre.[12]
Als Weiterbildung steht der Weg zum Coiffeur mit eidgenössischen Fachausweis (Berufsprüfung) offen und danach zum Coiffeur mit eidgenössischem Diplom (Höhere Fachprüfung). Das eidgenössische Diplom entspricht in etwa dem Meisterbrief in Deutschland.
Um in den USA als Hairdresser zu arbeiten ist eine staatliche Lizenz erforderlich. Die Anforderungen für diese Lizenz variieren von Bundesstaat zu Bundesstaat. In den USA gibt es zwei Ausbildungswege zum Hairdresser: Der eine Weg ist die Vocational School (Berufsschule) und der andere das Community College.[13] Die Schulen nennen sich auch Barber (Barbier), Cosmetology (Kosmetik), Cosmetology & Beauty (Kosmetik und Schönheit) Schools. Als Voraussetzung für die Ausbildung wird zumeist ein High School Diploma oder vergleichbar verlangt.
Die Dauer der Ausbildung an Vocational Schools reicht von einigen Monaten[14] bis zu anderthalb Jahren.[13] An einem Community College dauert sie zumeist 9 Monate[15] oder mehr und führt zum associate degree in cosmetology (Kosmetik), ist also breiter als eine reine Friseurausbildung.[13]
Zum Schutz gegen eine Verunreinigung der Kleidung durch Haare, Shampoos, Gele und Farben wird den Kunden in der Regel ein Umhang umgelegt. In den Kragen dieses Umhangs werden gelegentlich ringsherum Papiertücher geklemmt, zum einen aus hygienischen Gründen und zum anderen um ein Reiben am Hals zu verhindern. Den gleichen Effekt hat eine dehnbare Halskrause erreicht. Diese breite Halsbinde aus kreppähnlichem Material wird straff um den Hals des Kunden gelegt, anschließend wird der Umhang umgelegt und festgeschnallt. Einige Friseure legen Kindern spezielle Halskrausen an, die den Kopf ruhigstellen sollen.
Friseure sind verpflichtet, sich an das Infektionsschutzgesetz, kurz IfSG (Gesetz zur Verhütung und Bekämpfung von Infektionskrankheiten beim Menschen), und die darauf basierende Hygieneverordnung des jeweiligen Landes zu halten. Es sind die anerkannten Regeln der Hygiene zu beachten. Dazu gehört z. B. das regelmäßige Reinigen/Desinfizieren der Arbeitsmittel, das Desinfizieren der Arbeitsmittel, wenn es zu einer unbeabsichtigten Verletzung des Kunden und dadurch zur Verunreinigung der Arbeitsmittel mit Blut oder anderen Sekreten gekommen ist, und der Einsatz sauberer bzw. frisch gereinigter Umhänge und Handtücher am Kunden. Ebenso ergibt sich daraus, dass Personen, die mit Kopfläusen befallen sind, nicht behandelt werden dürfen.[16]
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Für die arbeitnehmerrechtlichen Belange der Friseure ist in Deutschland die Gewerkschaft ver.di zuständig. Die gesetzlich vorgeschriebene Unfallversicherung ist wie bei den Ärzten und Pflegeberufen die Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege (Hauptsitz Hamburg).
Der Montag ist traditionell Ruhetag der Friseure und nach wie vor verbreitet. Viele Friseure öffnen zwar auch samstags und haben durch die Lage des Ruhetags dennoch zwei zusammenhängende freie Tage. Heutzutage sind viele, jedoch nicht alle Salons an allen sechs Werktagen der Woche geöffnet.