|
|
Lexikon auf Ihrer Homepage |
|
Lexikon als Lesezeichen hinzufügen |
Friedrich „Fritz“ Heinrich Karl Haarmann (* 25. Oktober 1879 in Hannover; † 15. April 1925 ebenda) war ein Serienmörder, der wegen Mordes an 24 Jungen im Alter von 10 bis 22 Jahren vom Schwurgericht Hannover am 19. Dezember 1924 zum Tode verurteilt wurde.
Er wird auch der Vampir, der Schlächter oder der Werwolf von Hannover genannt und als Der Totmacher nach einem gleichnamigen Film tituliert, obwohl dies der Spitzname des Serienmörders Rudolf Pleil ist.
Inhaltsverzeichnis |
Die Vorfahren von Fritz Haarmann stammten aus Apricke. Sein Vater hieß Friedrich Harmann (mit einem a). Er soll einen autoritären Erziehungsstil praktiziert haben, die Mutter soll ihn verwöhnt haben. Als Kind soll es durch seinen älteren Bruder über längere Zeit zu sexuellem Missbrauch gekommen sein. Eine Schlosserlehre beendete der junge Haarmann und besuchte ab 1895 eine Unteroffiziersschule der Armee. Dabei traten bei ihm Halluzinationen auf, die auf einen Sturz oder Sonnenstich schließen ließen. Als dieselben Symptome nochmals auftraten, beantragte er seine Entlassung. Arbeitslos und ohne Antrieb zur Arbeit in der väterlichen Zigarrenfabrik, wurde er von einer Nachbarin verführt und beging an Nachbarskindern sexuellen Missbrauch. Dies führte zu einem Strafverfahren gegen ihn, das eingestellt wurde. Er wurde in eine Heilanstalt im ehemaligen Klosterbezirk Sülte in Hildesheim eingewiesen, wo man ihm unheilbaren Schwachsinn attestierte. Die Unterbringung war für ihn eine traumatische Erfahrung, sodass er mehrfach flüchtete. Er setzte sich in die Schweiz ab und kehrte 1899 zurück. Danach ging er erneut keiner Beschäftigung nach und ein Verlöbnis scheiterte.
1900 wurde er zum Militär eingezogen und in Colmar stationiert. Dort erlitt er Ohnmachtsanfälle und kam für vier Monate ins Lazarett, wo bei ihm Schizophrenie festgestellt wurde. Er wurde in Rente geschickt. Nach Hannover zurückgekehrt, verklagte er seinen Vater auf Unterhalt und es kam auch zu Handgreiflichkeiten zwischen beiden. Der Vater lieh ihm einen Geldbetrag, mit dem Haarmann ein Fischgeschäft eröffnete, das bald bankrott ging. Ein zweites Verlöbnis ging ebenfalls in die Brüche.
1905 zog sich Haarmann eine Geschlechtskrankheit zu und wandte sich homosexuellen Kontakten zu. Diese knüpfte er hauptsächlich am Bahnhof zu jungen Ausreißern und entlaufenen Heimkindern. In dieser Zeit begann die kriminelle Laufbahn von Haarmann als Kleinkrimineller. Er beging Unterschlagungen, Diebstähle, Einbrüche und Hehlereien, die zu 17 Verurteilungen führten. Gleichzeitig war er als Polizeispitzel tätig. Den Ersten Weltkrieg verbrachte er im Gefängnis. Haarmann lebte zuletzt in einem Dachzimmer in der Straße Rote Reihe im heutigen Stadtteil Calenberger Neustadt. Das damals eng bebaute Altstadtviertel war als Rotlichtviertel bekannt. 1919 machte Haarmann die Bekanntschaft von Hans Grans, eines über 20 Jahre jüngeren Kleinkriminellen. Sie führten über mehrere Jahre eine sexuelle Beziehung.[1] In der Nachkriegszeit mit ihrem knappen Warenangebot lebte Haarmann vom Handel mit Altkleidern und Fleischkonserven.
Zwischen Mai und Juni 1924 wurden in der Leine zwischen dem Leineschloss in Hannover und Garbsen von Kindern fünf menschliche Schädel gefunden. Gerichtsmedizinischen Untersuchungen nach stammten sie von jungen Männern und wurden vermutlich mit einem Messer vom Körper abgetrennt. Beim Fund des vierten Schädels am 13. Juni 1924 kamen die Ermittlungen in Richtung eines Serienmörders ins Rollen. Die Mordkommission der hannoverschen Kriminalpolizei schloss ein Raubmotiv aus und vermutete einen homosexuellen Täter. Der Polizei war in der Stadt ein Personenkreis von etwa 30 Männern bekannt, die dafür infrage kommen konnten, darunter auch Haarmann. Ein Kriminalbeamter erinnerte sich, dass Haarmann bereits 1918 im Verdacht gestanden hatte, zwei junge Männer getötet zu haben. Die Ermittlungen verliefen damals ergebnislos. Dadurch geriet Haarmann im Juni 1924 erneut ins Fadenkreuz der Ermittler. Ab dem 17. Juni 1924 wurde Haarmann rund um die Uhr polizeilich observiert, was zu keinen Ergebnissen führte.
Am 22. Juni wurde Haarmann im Hauptbahnhof wegen Bedrohung eines Jugendlichen verhaftet. Zwischen beiden bestanden Vorbeziehungen. Als die Polizei am 23. Juni seine Wohnung aufsuchte, fand sie Blutspuren und etliche, teilweise blutbefleckte Kleidungsstücke von jungen Männern. Haarmann wurde weiterhin in Haft gehalten und behauptete auf Vorhalt, das Blut stamme von eigenem Nasenbluten. Die Mordkommission führte bei dem zunächst nicht geständigen Haarmann tagelang Vernehmungen durch. Am 29. Juni gestand Haarmann nach körperlichen Misshandlungen einige Tötungen, widerrief sie aber am folgenden Tag. Der Richter erließ trotzdem für eine weitere Woche Haftbefehl. Bei Vernehmungen am 1. Juli räumte er sieben Tötungen ein und bestätigte sie am 2. Juli vor dem Untersuchungsrichter.
Am 5. Juli 1924 senkte das Verkehrsamt in Hannover mit einem Wehr den Wasserstand der Leine. Im Flussbett wurden etwa 300 menschliche Knochenstücke geborgen, die mindestens 22 Personen zugeordnet wurden. Haarmann konnte sich nur an die Namen weniger Opfer erinnern. Um ihre Identität zu klären, stellte die Polizei Kleidungsstücke öffentlich aus, die bei Haarmann gefunden wurden oder die er verkauft hatte. Haarmann selbst war Altkleiderhändler. Aus dem gesamten Reichsgebiet kamen Angehörige von vermissten Jugendlichen nach Hannover, um eventuelle Kleidungsstücke ihrer Kinder zu identifizieren. Auf diese Weise konnten einige Opfer identifiziert werden. Bei dieser Gelegenheit kam heraus, dass Hans Grans in die komplette Garderobe eines Vermissten gekleidet war.
Bei den einsetzenden Ermittlungen im Juni 1924 wurde der Mordkommission bekannt, dass Haarmann für das Diebstahlskommissariat schon länger als Spitzel tätig war. Er wirkte als Agent Provocateur bei der Überführung von Hehlern mit. Außerdem hatte Haarmann mit einem ehemaligen Kriminalbeamten die Detektei Lasso gegründet. Ein selbst ausgestellter Detektei-Ausweis verschaffte Haarmann amtlichen Charakter und Zutritt in den Wartesaal des Hauptbahnhofs, er war als Kriminal-Haarmann bekannt.
Bei den polizeilichen Vernehmungen wurden gegenüber Haarmann nicht erlaubte Methoden, die heutigem Verständnis nach einer Aussageerpressung gleichkamen, angewendet. Um ein Geständnis zu erlangen, wurde Haarmann in einer präparierten Haftzelle angekettet. Unter der Decke waren von der Polizei in jeder Ecke der Zelle Bretter angebracht, auf die Schädel platziert wurden. Ihre Augenhöhlen waren mit rotem Papier ausgekleidet. Die Schädel wurden dann von hinten beleuchtet. Außerhalb der Reichweite der Kette wurde ein Sack mit Gebeinen der Leichen aufgestellt. Die Polizisten sagten Haarmann, dass die Seelen der Verstorbenen ihn jetzt holen kommen würden, wenn er nicht geständig wäre. Diese Tatsache wurde erst 1961 bekannt, als der mit den Ermittlungen beauftragte Kriminalbeamte seine Erinnerungen aufgeschrieben hatte. Außerdem berichtete der damalige Ermittlungsbeamte, dass Haarmann in einem Polizeiverhör von anderen, fallunkundigen Kriminalbeamten geschlagen worden sei.
Der Gerichtsprozess dauerte vom 4. bis 19. Dezember 1924, verhandelt wurde an 14 Tagen. Haarmann wurde wegen Mordes an 27 Menschen in den Jahren 1918 bis 1924 angeklagt. Davon gab er 9 Taten zu, weitere 12 Tötungen hielt er für möglich. Sechs Taten bestritt er, von denen ihm aber 5 nachgewiesen werden konnten. Die Zahl der vermissten Jungen belief sich auf 27, alle im Alter zwischen 10 und 22 Jahren. Der psychiatrische Gutachter Ernst Schultze erklärte Haarmann nach sechswöchiger Untersuchungszeit in Göttingen für voll zurechnungsfähig und lehnte eine Schuldunfähigkeit ab. Nach eigenen Angaben hatte Haarmann seine Opfer (die er „Puppenjungs“ nannte, eine damals gängige Bezeichnung für männliche Prostituierte) durch einen Biss in den Hals getötet und sie anschließend zerstückelt.
Der Prozess, den Vertreter der internationalen Presse beobachteten, erregte sehr starkes Aufsehen in der Öffentlichkeit. Zum einen aufgrund der Rolle der Polizei, die Fritz Haarmann als Spitzel engagiert hatte und jeglichen Verdacht, der gegen ihn geäußert wurde, unter den Tisch fallen ließ. So wurden Vermisstenanzeigen erst mit starken Verzögerungen bearbeitet. 1918 wurde Haarmann nach seinem ersten Mord beinahe gefasst. Die Polizei durchsuchte Haarmanns Wohnung in der Celler Straße nach einem vermissten Jungen. Da keine Person zu finden war, wurde die Durchsuchung abgebrochen. Haarmann erzählte später in einem Verhör, dass sich der Kopf des gesuchten Jungen in einem Koffer in der Wohnung befunden hatte. Die Angehörigen der Opfer traten im Prozess teilweise sehr emotional auf und warfen der Polizei Versagen und Mitschuld am Tod von weiteren Opfern vor. Der Journalist Theodor Lessing machte in seiner kritischen Berichterstattung die dubiose Rolle der hannoverschen Polizei öffentlich und wurde daraufhin vom Prozess ausgeschlossen. Für Aufregung in der Öffentlichkeit sorgten auch Details der Tötungen, die bei den Verhandlungen bekannt wurden. Haarmann hatte die Leichen zerstückelt und in die Leine geworfen.
Da Haarmann mit Fleischkonserven handelte, wurde spekuliert, dass er die Leichen zu Wurst verarbeitet hätte. Haarmann hat sich zu dieser Frage nie konkret geäußert. Bekannt ist aber, dass seine Nachbarin ein Restaurant besaß und von ihm Fleisch gekauft hat.
Das Urteil wurde, wie alle Todesurteile, durch den Justizminister auf eine Begnadigung zu lebenslanger Haft geprüft. Wie der Celler Generalstaatsanwalt sich äußerte, erfolgte in dem Fall keine Milderung wegen der hohen Zahl der Opfer und ihres jugendlichen Alters.
Haarmann belastete in den ersten Verhören Hans Grans (1901–1975) als Mittäter schwer. Beide unterhielten eine anhaltende homosexuelle Liebesbeziehung und Hans Grans zog im Oktober 1919 in Haarmanns Wohnung ein. Grans, der Haarmann Jungen zugeführt haben soll, wurde gemeinsam mit Haarmann am 19. Dezember 1924 wegen Anstiftung zum Mord zum Tode verurteilt. Ein entlastender Brief Haarmanns sorgte für eine Wiederaufnahme des Verfahrens. In dem Prozess im Januar 1926 wurde er wegen Beihilfe zum Mord zu 12 Jahren Zuchthaus ohne Anrechnung der Untersuchungshaft verurteilt. Das Gericht war davon überzeugt, dass Grans von den Morden durch Haarmann gewusst hat. Grans kam in das Zuchthaus Celle und wurde 1937 in das KZ Sachsenhausen verlegt. Dort war er bis zur Befreiung des KZ im April 1945 inhaftiert, obwohl er seine 12-jährige Haftstrafe bereits 1938 abgesessen hatte. 1946 kehrte er nach Hannover zurück. Er heiratete und lebte mit seiner Frau in Wathlingen. 1955 zog das Ehepaar nach Hannover-Ricklingen, wo er bis 1975 lebte.
Nachdem Haarmann am 19. Dezember 1924 zum Tod verurteilt wurde, nahm am frühen Morgen des 15. April 1925 der Magdeburger Scharfrichter Carl Gröpler die Hinrichtung vor. Sie erfolgte von der Öffentlichkeit unbemerkt im Hof des Gerichtsgefängnisses in Hannover durch Enthaupten mit dem Fallbeil.
Die Henkersmahlzeit schmeckte Haarmann so gut, dass er sich ein weiteres Mal bedienen ließ. Sein Kopf wurde durch den Ministerialrat im Preußischen Justizministerium Hartung dem Kraepelinschen Hirnforschungsinstitut in München zur Verfügung gestellt.[2] Im Nachhinein wurde am Gehirn festgestellt, dass Haarmann früher eine Gehirnhautentzündung durchgemacht haben musste, was zu Hirn- und Wesensveränderungen führen kann. Wahrscheinlich war er entgegen dem psychiatrischen Gutachten wegen einer seelischen Störung schuldunfähig. Der Kopf befindet sich heute in Göttingen. Vier Hirnschnitte daraus befinden sich in München.
Die sterblichen Überreste der Opfer des Serienmörders wurden im Februar 1925 in einem Ehrengrab auf dem Stadtfriedhof in Hannover-Stöcken bestattet (Abteilung 49 D, Nr. 189/192). Nach einem mehrjährigen Kampf der Eltern der getöteten Jungen mit der hannoverschen Stadtverwaltung um den Wortlaut der Grabinschrift wurde im April 1928 ein Grabmal aufgestellt. Ein großer Granitstein in der Form eines Flügelaltars trägt in der Mitte zwischen dem Relief einer Flammenschale und einer geknickten Rose die Inschrift „DEM GEDÄCHTNIS / UNSERER LIEBEN / VON SEPTBR 1918 / BIS JULI 1924 VER- / STORBENEN SÖHNE“ Das Wort „ermordet“ wurde von der Friedhofsverwaltung nicht zugelassen.
Der Kriminalfall Haarmann diente als Vorlage für Bücher, Verfilmungen und ein Theaterstück.
Berühmt ist das „Haarmann-Lied“, dessen Strophen zur Melodie des damals populären Operettenliedes „Warte, warte nur ein Weilchen, bald kommt auch das Glück zu dir“ von Walter Kollo gesungen wurde und in verschiedenen Versionen existiert, etwa in folgender Weise:
(1. und 3. Strophe)
„Warte, warte nur ein Weilchen,
bald kommt Haarmann auch zu dir,
mit dem kleinen Hackebeilchen,
macht er Hackefleisch aus dir.
Aus den Augen macht er Sülze,
aus dem Hintern macht er Speck,
aus den Därmen macht er Würste
und den Rest, den schmeißt er weg.“
(2. Strophe)
In Hannover an der Leine,
Rote Reihe Nummer 8,
wohnt der Massenmörder Haarmann,
der schon manchen umgebracht.
Haarmann hat auch ein' Gehilfen,
Grans hieß dieser junge Mann.
Dieser lockte mit Behagen
alle kleinen Jungen an.
(Zurück zur ersten Strophe; danach Schluss.)
Haarmann wohnte allerdings zuletzt im Dachgeschoss in der Roten Reihe 2, nicht 8, wie im Lied behauptet.
1961 stand der Jazzmusiker Hawe Schneider mit seiner Dixieland-Version des Liedes für mehrere Wochen in den Top Ten der Musikmarkt-Hitparade, dem Vorläufer der heutigen Media-Control-Charts.[6] Das Lied wurde außerdem von verschiedenen Bands und Musikprojekten vertont oder zitiert.
Die breite Berichterstattung und Beschäftigung der Bevölkerung mit dem Thema zeichnete sich auch in den Fallzahlen und Verurteilungen nach § 175 StGB ab. Sie stiegen ab 1924, dem Jahr des Haarmann-Prozesses, sprunghaft an und pendelten sich nach einer kurzen Spitze ab 1927 auf einem höheren Niveau als vor 1914 (Beginn des Ersten Weltkriegs) ein.
Dokumente und Fotos aus den Polizeiakten im Haarmann-Fall finden sich heute in der Polizeigeschichtlichen Sammlung Niedersachsen. Dort befindet sich auch sein angebliches Tatwerkzeug, ein in einem Garten gefundenes Hackebeil.
| Personendaten | |
|---|---|
| NAME | Haarmann, Fritz |
| ALTERNATIVNAMEN | Haarmann, Friedrich Heinrich Karl; Vampir von Hannover; Werwolf von Hannover |
| KURZBESCHREIBUNG | deutscher Serienmörder |
| GEBURTSDATUM | 25. Oktober 1879 |
| GEBURTSORT | Hannover |
| STERBEDATUM | 15. April 1925 |
| STERBEORT | Hannover |