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Eine Galerie ist im Zusammenhang mit der bildenden Kunst ein Ort, der für die Ausstellung und in der Regel ebenso für den Verkauf von neuer zeitgenössischer Kunst genutzt wird. Es gibt Galerien z.B. für Malerei, Zeichnungen, Editionen oder Fotografie.
Während die Primärmarkt-Galerie hauptsächlich "atelierfrische" Arbeiten von neuen, jungen Künstlern verkauft, lebt die Sekundärmarkt-Galerie (Kunsthandel) im Gegensatz dazu ausschließlich vom Wiederverkauf der Kunstwerke. Häufig übernehmen ebenso Primärmarkt-Galerien den Rück- und Wiederverkauf von Arbeiten der von ihnen vertretenen Künstler.[1]
Inhaltsverzeichnis |
Der Begriff Galerie geht zurück auf die galleria, einen Bogengang im Obergeschoss der Uffizien in Florenz, den das Herrschergeschlecht der Medici seit dem 16. Jahrhundert zur Ausstellung seines Kunstbesitzes nutzte. Von hier aus entwickelte sich der Begriff weiter, indem er Gemäldegalerien und Kunstmuseen bezeichnete, schließlich auch gewerbliche Verkaufsräume für Kunst.
Der Kunstmarkt verwendet die Bezeichnung Galerie insbesondere für Betriebe und Räume von Händlern, die Künstler bzw. ihre Kunstwerke ausstellen, verkaufen und vermarkten. Betreiber von Galerien nennt man Galeristen. Die Galerie übernimmt u. a. die Aufgaben der Betreuung, Präsentation, Organisation – inkl. steuerlicher und rechtlicher Fragen – und der Vermarktung von Künstlern und erhält dafür eine Provision von meist 50 Prozent. Dieser Wert wird mit dem Künstler vertraglich festgelegt. Außerdem bestimmt der Vertrag, dass der Künstler nur über die ihn vertretene Galerie verkaufen darf. Auf der anderen Seite muss der Galerist von seinem Anteil sämtliche Aufwendungen für Betriebskosten, Personalkosten, Abendessen, Eröffnungen, Einladungskarten, Kataloge, Bücher, Plakate, Anzeigen in Zeitschriften, etc. bezahlen.[2]
Viele professionelle Galerien haben sich im Bundesverband Deutscher Galerien und Kunsthändler e.V. (BVDG) zusammengeschlossen. Danach muss die Galerie muss mindestens 20 Stunden pro Woche geöffnet sein, der Galerist muss im Besitz eigener Galerieräume zur Präsentation der Kunstwerke sein, er darf keinen Eintritt verlangen, er muss mindestens vier wechselnden Ausstellungen im Jahr veranstalten und er muss die Standesregeln der europäischen Galerienvereinigung F.E.A.G.A. (Federation of European Art Gallery Associations) einhalten.[3]
Eine Galerie, die von den Künstlern selbst geführt wird, nennt man Produzentengalerie.
Ein umfangreiches Galeriewesen entstand ab dem 19. Jahrhundert. Galeristen wie zum Beispiel Eduard Schulte, Fritz Gurlitt und Johanna Ey boten auch Künstlern, die der in den Kunstakademien gelehrten Kunstauffassung kritisch gegenüberstanden, die Möglichkeit ihre Gemälde auszustellen. Einige Galeristen haben auf diese Weise die Kunstgeschichte wesentlich beeinflusst. So zählen beispielsweise Ambroise Vollard und Heinz Berggruen zu den wichtigen Persönlichkeiten der Kunst des 20. Jahrhunderts. Bei Ambroise Vollard fand 1901 die erste Ausstellung von Gemälden Pablo Picassos statt, er förderte Vincent van Gogh und 1904 folgte bei ihm die erste Ausstellung mit Werken von Henri Matisse. Heinz Berggruen war der erste, der die Bedeutung der Scherenschnitte von Henri Matisse erkannte und diese in den 1950er Jahren sammelte und ausstellte. Galerien sind deshalb auch immer Anlaufpunkte für Künstler gewesen, die sich mit den Werken ihrer Zeitgenossen auseinandersetzen wollten. So sah Paula Modersohn-Becker die Werke des damals noch völlig unbekannten Paul Cézanne, die sie in ihrer Kunstentwicklung maßgeblich beeinflussten, erstmals in den Handelsräumen von Vollard. Eine hohe Bedeutung für die Kunst der Nachkriegszeit in Deutschland hatte die Galerie Schmela.
Als neue Spezies versuchen sich die Online-Galerien als Verkaufsräume von Kunst im Internet zu etablieren. Durch die weltweite Präsenz ändert sich die Verfügbarkeit der Objekte am lokalen Standort. Jedoch fehlen dem Medium Internet die reale Begegnung mit dem Objekt, zum Galeristen, anderen Interessenten und den ausstellenden Künstlern.
In Deutschland erhält der Künstler etwa 50 % des Galerieverkaufspreises als Honorar.[4] Die Galerie hat zugunsten der Künstler auf diesen Anteil einen Beitrag zur Künstlersozialversicherung zu leisten.
Bei Zweitverkäufen von Kunstwerken ist auf Grund des sogenannten Folgerechts eine Abgabe an den Künstler zu zahlen. Dies sind (2010) ab einem Verkaufspreis von 400 Euro bis 50.000 Euro 4 % des Verkaufspreises. Voraussetzung ist jedoch, dass der Künstler Mitglied einer Verwertungsgesellschaft (Bild-Kunst, ProLitteris) ist (§ 26 Abs. 6 UrhG).
Kunstwerke unterliegen im Allgemeinen einer ermäßigten Mehrwertsteuer von 7 %.