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Biergarten

Traditioneller Biergarten am Aumeister in München
Biergarten in Bonn, nahe Rheinufer
Biergarten (im übertragenen Sinn) auf der Zugspitze (2964 m)

Als Biergarten (auch Bierkeller und „auf dem Bierkeller“) bezeichnet man im engen Sinn einen besonderen Typ einer Gartenwirtschaft, deren Ursprung in Bayern zu finden ist.

„Kennzeichnend für den bayerischen Biergarten im Sinne der Verordnung sind vor allem zwei Merkmale: der Gartencharakter und die traditionelle Betriebsform, speziell die Möglichkeit, dort auch die mitgebrachte, eigene Brotzeit unentgeltlich verzehren zu können, was ihn von sonstigen Außengaststätten unterscheidet.“

Auszug aus der Begründung der Bayerischen Biergartenverordnung vom 20. April 1999[1]

Traditionelle Biergärten im Sinne der Biergartenverordnung werden in Bayern vom Gaststättenrecht bezüglich des Lärmschutzes privilegiert. Begründet wird dies mit einer besonderen Bedeutung der Biergärten, weil diese „wichtige soziale und kommunikative Funktionen“ erfüllen würden. Im weiteren Sinn wird der Begriff „Biergarten“ auch generell für gastronomische Einrichtungen im Freien verwendet. In Bayern ist hierfür der Begriff „Wirtsgarten“, in Österreich der Begriff „Gastgarten“ gebräuchlich.

Inhaltsverzeichnis

Entstehung

Max Liebermann: Münchner Biergarten, 1884

Biergärten entstanden in Bayern im 19. Jahrhundert in München, als vorwiegend untergäriges Bier getrunken wurde. Dieses konnte nur in den kalten Monaten hergestellt werden, da die Gärung bei Temperaturen zwischen vier und acht Grad erfolgen musste (und ebenso die Lagerung - das damals nicht-pasteurisierte Bier wurde bei höheren Temperaturen schnell schlecht). Bereits in der bayerischen Brauordnung von 1539 und im Anschluss hieran im Jahr 1553 per Dekret durch Albrecht V. wurde festgeschrieben, dass nur in der Zeit vom 29. September, dem Feiertag des heiligen Michael, bis zum 23. April , dem Feiertag des heiligen Georg, Bier gebraut werden durfte. Grund hierfür war, neben den für den Gärungsprozess notwendigen niedrigen Temperaturen, vor allem die enorme Brandgefahr, die vom Siedevorgang ausging. Die Siedekessel wurden beim Brauvorgang extrem erhitzt, was im 16. Jahrhundert zu einer Häufung von Bränden in den Brauereien führte. Da zu dieser Zeit Feuersbrunsten für die Städte die größte anzunehmende Gefahr darstellten, wurde das Bierbrauen während der Sommermonate verboten. Damit auch im Sommer dieses Bier ausgeschenkt werden konnte, legten größere Münchner Bierbrauer in den Flusshängen der Isar tiefe Bierkeller an, in denen man mittels im Winter eingebrachten Eises das gebraute Bier ganzjährig kühl halten konnte. Um die Durchschnittstemperatur des Lagers weiter zu senken, streute man auf dem Boden des Hangs Kies und pflanzte Kastanien, die mit ihrem dichten Blätterwerk im Sommer guten Schatten bieten. Allgemein wird angenommen, dass die Kunden einen Maßkrug mitbrachten, um das gekaufte Bier mit nach Hause zu nehmen (weshalb es auch Krüge mit Deckeln gab). In den heißen Sommermonaten wurde das Bier jedoch oft bereits direkt vor Ort getrunken. Von diesen Kellerbiergärten sind heute der Augustinerkeller, der Paulaner am Nockherberg sowie der Hofbräukeller erhalten. Die Keller von Bürgerbräukeller und Franziskaner bilden heute die Tiefgaragen der Motorama- und Franziskanerhof-Komplexe; die zugehörigen Biergärten existieren nicht mehr.

Dekret Maximilian I. vom 4. Januar 1812 mit der Erlaubnis Bier von den Kellern auszuschenken
Gebackene Schweinshaxn und Obatzter sind typische bayerische Biergarten-Spezialitäten

Der nächste Schritt erfolgte bald, und neben der reinen Lagerung wurden die Bierkeller bald auch für den Ausschank genutzt, indem man einfache Bänke und Tische unter die Bäume stellte. Dies führte dazu, dass diese Plätze bald ein beliebtes Ausflugsziel der Münchner wurden, sehr zum Verdruss der kleineren, in München verbliebenen Bierbrauer. Um der zunehmenden Abwanderung von Gästen entgegenzuwirken, traten sie über den Generalkomissär des Isarkreises an König Maximilian I. heran, der am 4. Januar 1812 verfügte, dass die Bierkeller des Kreises rund um München weiterhin den Ausschank betreiben, dort jedoch keine Speisen außer Brot servieren durften. Jeder, der dort essen wollte, musste seine Mahlzeit nunmehr selbst mitbringen.

Märzenkeller
Das Gästesetzen und den Minuto-Verschleiß der Brauer auf denselben.
Den hiesigen Bierbrauern gestattet seyn solle, auf ihren eigenen Märzenkellern in den Monaten Juni, Juli, August und September selbst gebrautes Märzenbier in Minuto zu verschleißen, und ihre Gäste dortselbst mit Bier u. Brod zu bedienen. Das Abreichen von Speisen und anderen Getränken bleibt ihnen aber ausdrücklich verboten.
Verord. v. 4. Jänner 1812“

Originaltext der Verfügung

Diese Verfügung ist inzwischen zwar nicht mehr gültig, so dass es möglich ist, an entsprechenden Ständen etwas zum Essen zu kaufen oder sich etwas servieren zu lassen, jedoch dient vor allem die Erlaubnis, seine eigene Brotzeit mitzubringen, der Abgrenzung eines traditionellen Biergartens von anderen Freischankflächen.

Bedeutung

Die Bayerische Staatsregierung spricht dem Biergarten in der Bayerischen Biergartenverordnung[2] eine wichtige soziale Funktion zu. Biergärten seien „beliebter Treffpunkt breiter Schichten“ der Gesellschaft und ermöglichten soziale Unterschiede zu überwinden. Da die Biergärten in den Augen der Regierung für die Verdichtungsgebiete ein Naherholungsziel darstellen definiert die Biergartenverordnung einige Ausnahmen für Biergärten in Hinsicht auf Nachtruhe und Lärmschutz. Im Zusammenhang der Debatten um die Biergärten, die zu der Bayrischen Biergartenverordnung führten, weist die Volkskundlerin Birgit Speckle darauf hin, dass die Vorstellung des soziale Unterschiede überwindenden, geselligen Biergenusses ein populäres Stereotyp des 19. Jahrhunderts sei. Dabei würden jedoch Brüche ausgeblendet und unlogische Schlüsse gezogen.[3]

Bekannte Biergärten in und um München

Biergarten am Chinesischen Turm im Englischen Garten
Hauptartikel: Biergärten in München

Der größte traditionelle Biergarten der Welt ist der Münchner Hirschgarten. Der bei Münchnern und Touristen bekannteste und zugleich zweitgrößte Biergarten liegt im Englischen Garten am Chinesischen Turm. An zentraler Stelle in der Stadt befindet sich mitten im Viktualienmarkt ein Biergarten. Der Biergarten auf dem Nockherberg ist durch die Paulaner-Fernsehwerbung bundesweit bekannt geworden.

Im Landkreis München liegen die Kugler Alm bei Oberhaching, die für sich die Erfindung des Radlers beansprucht, und die Waldwirtschaft bei Pullach, die durch die Biergartenrevolution auch überregional bekannt wurde, weil anhand der Auseinandersetzungen über Lärmschutz in ihrer Nachbarschaft die Biergartenverordnung und die Definition eines traditionellen Biergartens entwickelt wurden.

Bekannt sind auch Biergärten, die zu Klöstern gehören. Dazu gehören Kloster Andechs und Kloster Weltenburg. Dort sind häufig Brauerei und Biergarten in unmittelbarer Nähe gelegen.

Aktuelles

Heutzutage erfreuen sich Biergärten im traditionellen Sinne immer noch größter Beliebtheit und das nicht mehr nur in Bayern. Immer mehr Gastronomiebetriebe in ganz Deutschland errichten ihre Biergärten nach dem Muster des traditionellen bayerischen Biergarten, d.h. es wird von autarken Freischankflächen im Außenbereich des Gastronomiebetriebes Bier in Maßkrügen ausgeschenkt, welches die Gäste traditionsgemäß im Freien unter Kastanienbäumen zu ihrer mitgebrachten Brotzeit verzehren dürfen.

Literatur

  • Georg Ferdinand Döllinger: Das Brauwesen, Brantweinbrennen und der Malzaufschlag im Königreiche Bayern in polizeilicher und kameralistische Beziehung. Verlag: C. H. Beck, 242 Seiten, Erscheinungsjahr 1850

Weblinks

 Commons: Biergarten – Sammlung von Bildern, Videos und Audiodateien
Wiktionary Wiktionary: Biergarten – Bedeutungserklärungen, Wortherkunft, Synonyme, Übersetzungen

Einzelnachweise

  1. Bayerische Biergartenverordnung vom 20. April 1999 (Online)
  2. Text der Verordnung
  3. Birgit Speckle: Streit ums Bier in Bayern: Wertvorstellungen um Reinheit, Gemeinschaft und Tradition. Band 27 von Münchener Universitätsschriften: Műnchner Beiträge zur Volkskunde, Waxmann Verlag, München 2001, Seite 185
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