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Gau war die Bezeichnung für eine landschaftlich geschlossene und von natürlichen Grenzen bestimmte politische Siedlungsgemeinschaft der Germanen. Das Wort diente und dient bis heute als allgemeine Bezeichnung von Regionen als Landschaft oder Verwaltungseinheit.
Inhaltsverzeichnis |
Über die Etymologie des althochdeutschen Wortes gouwe, gouwi (Landstrich) wurde intensiv gearbeitet, ohne dass eine abschließende Deutung, die alle anderen Vorschläge überzeugend widerlegen würde, vorgelegt werden konnte. Das Wort ist im Gotischen, im Althochdeutschen, im Altfriesischen und im Altenglischen als Neutrum bezeugt. Lange Zeit wurde es aus germanisch *ga-agwia das am Wasser gelegene (Land) mit einer Bedeutungserweiterung Offenlandschaft, Ackerbaugegend, Siedlungslandschaft gedeutet. Gegenwärtig stehen zwei neue Vorschläge zur Diskussion:
Eine Entscheidung für die Herleitung scheint zurzeit nicht möglich. Der Duden legt das germanische Wort *awjo in der Bedeutung Insel, Au, zum Wasser gehörig zugrunde, aus dem die Kollektivbildung des gemeingermanischen *gaawja, Land am Wasser, hervorging.[1]
Die Bezeichnung der Gau, ohne Umlaut, für eine bestimmte Landschaft ist eine Historikerbildung des 17.-19. Jahrhunderts, die durch die Aufnahme in die Terminologie des Dritten Reiches in Misskredit geraten ist. In deutschen Mundarten und somit auch in der Namensüberlieferung ist das, seltener die Gäu gebräuchlich, wie zum Beispiel im zusammengesetzten Wort Allgäu. Der Umlaut erklärt sich durch den alten Kasus Lokativ (Ortsfall), ahd. gewi (im Gau). In den bairischen Dialekten gibt es auch die Verwendung ins Gei gehn für aufs Land fahren oder in der ländlichen Gegend herum fahren.
Es gibt keine Hinweise für die Annahme, dass das Wort Gau schon in germanischer Zeit einer Verwaltungsgliederung entsprochen hätte. Hierbei dürfte es sich ebenfalls um eine Fehldeutung der historischen Forschung des 18. und 19. Jahrhunderts handeln.[2]
Karl der Große etablierte nach der Niederwerfung der einheimischen Bevölkerung des Südostens seines Reiches dort das Grafschaftsprinzip, übernahm aber wohl vorhandene Regionalkonzepte. Der neue Zentralherrscher setzte Grafen als seine Stellvertreter vor Ort ein. Zur Abstützung seiner Herrschaft führte er das Römische Recht ein, das zentrale Macht und zentrale Gerichtsbarkeit legitimierte. Im Fränkischen Reich bezeichnete der comitatus im Wesentlichen den Amtsbezirk eines Grafen (comes, grafio), des so genannten Gaugrafen. Dieser war gleichzeitig oberster Richter und Führer eines Heerbanns. Dem Gau zugeordnet waren Zentmarken oder Hundertschaften, die oft durch Zentgrafen verwaltet wurden. Im Zent(grafen)gericht fungierten diese als Schöffen. Den süddeutschen Zentgerichten entsprachen in Norddeutschland die Gogerichte, wobei Ähnlichkeit der Benennungen 'Gau' und 'Go' nur zufälliger Natur ist.
Auch die lateinische Bezeichnung pagus, die spätestens mit der Spätantike zu einem festen Bestandteil der römischen Regionalverwaltung geworden ist, wird traditionell mit Gau wiedergegeben. Diese Gleichsetzung geht bereits auf die merowingisch-fränkische Verwaltungspraxis zurück (als Beispiel: 768 pagus Aregaua, heutiger Kanton Aargau).
Die Bezirke der NSDAP im Deutschen Reich 1925–1945 waren in Gaue gegliedert, geführt von einem Gauleiter, siehe Struktur der NSDAP. Die dem Deutschen Reich zwischen 1938 und 1939 eingegliederten Gebiete Österreichs (→ Ostmarkgesetz), des Sudetenlandes und Westpolens wurden als Reichsgaue verwaltet.
In Flur- und Siedlungsnamen ist die Etymologie eines Wortendes -gau unklar, und kann auch von -au (Aue) mit einem zum vorigen Stamm gehörenden g kommen:
In folgenden Staaten hat sich -gau, -gäu als Teil von Bezeichnungen für Landschaften erhalten:
Turnerbünde (siehe Turngau), Gruppen der Bündischen Jugend und der Pfadfinderbewegung, Trachtenverbände und Schützenbünde (zum Beispiel bei Gaumeisterschaften) verwenden den Begriff. Auch beim ADAC findet er Verwendung.[4] In Österreich hat der Österreichische Turnerbund (ÖTB) teilweise eine Gliederung in Turngaue, der Deutsche Turner-Bund spricht von Gau.
Die Bezirke des Bundeslandes Salzburg heißen zwar offiziell nach ihrem Hauptort, allgemein werden sie aber nach ihrer alten Bezeichnung Gaue genannt, etwa Gebirgsgaue für das Innergebirg (Pongau, Pinzgau, Lungau, Flachgau, Tennengau).
Wegen des Sprachgebrauchs im nationalsozialistischen Deutschland wird die Bezeichnung Gau heute nicht mehr in der öffentlichen Verwaltung benutzt.
Das Wort wird auch für folgende fremdsprachliche Begriffe verwendet: