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Als Gebäudeensemble bezeichnet man in Architektur und Städtebau eine Gruppe von Gebäuden und Außenräumen, die im Zusammenhang eine besondere städtebauliche Qualität haben. Die Elemente funktionieren eigenständig, haben eigene Eingänge und Erschließungen, werden jedoch als Gruppe wahrgenommen.
Die einzelnen Gebäude und Elemente können in Funktion und Gestalt sehr verschieden sein. Das Erscheinungsbild des Ensembles wird geprägt durch die einzelnen Elemente und ihr räumliches Zusammenspiel. Eine Vielzahl von Parametern wie Kontext, Raum, Sonnenlicht, Beleuchtung, Materialien und Farbe bestimmen Charakter und Qualität des Ensembles.
Sind die einzelnen Gebäude verbunden und bilden eine funktionale Einheit, so spricht man von einem Gebäudekomplex.
Im Bereich des Denkmalschutzes wird der Begriff Ensembleschutz oder Gesamtanlage verwendet für Ensembles, die auf Grund ihres Zusammenspiels als erhaltungswürdig erachtet werden und geschützt werden sollen. Beispiel für ein Ensemble wäre ein historischer Straßenzug, ein Platz oder ein Stadtviertel. Auch wenn die einzelnen Gebäude kein Denkmal sind, kann das Gebäudeensemble unter Ensembleschutz stehen.
Kommunen und Gemeinden definieren einen Ensembleschutz je nach Landesrechtlicher Vorgabe per Satzung oder Rechtsverordnung und müssen ihre Entscheidung hierzu erklären und begründen. Die Satzung oder Rechtsverordnung schreibt in der Regel fest, dass alle baulichen Veränderungen erst durch eine Genehmigung erlaubt sind, die sich nach dem Denkmalschutzgesetz richten muss. Denkmalschutzgesetze werden durch die entsprechende Ländergesetzgebung festgelegt.