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Gehobene Unterhaltungsmusik ist ein Begriff der deutschen Musikkultur, der sich mit der Einführung der Rundfunkorchester in Deutschland in den 1920er Jahren entwickelte. Alternativbegriffe sind Leichte Sinfonik und Rundfunkmusik. Hauptverbraucher war der Rundfunk. Im Gegensatz zur reinen Kunstmusik, verlangte der Zuhörer sinfonische Musik, die nicht rein ästhetisch wahrgenommen werden musste. Kennzeichnend für die gehobene Unterhaltungsmusik war die vorsichtige Verwendung tonaler Harmonik und Instrumentation sowie die Einbeziehung von Jazz und Folklore.[1] Eine weitere Besonderheit war die auf die Bedürfnisse des Rundfunks abgestellte Spieldauer der Werke von höchstens 20 Minuten. Es bildete sich ein Stamm berufsmäßiger Komponisten für gehobene Unterhaltungsmusik. Sie waren klassisch ausgebildete Künstler, die sich manche Besonderheiten der Kunstmusik zu eigen machten.[2] Das machte es möglich, die Werke auch im Konzertsaal aufzuführen. Besonders populäre Stücke wurden außerdem zusätzlich für Salonorchester arrangiert. Nur selten erschienen die Stücke auf Schallplatte.
Bis Ende der 1960er Jahre wurden Werke der gehobenen Unterhaltungsmusik vielfach von den Rundfunkorchestern eingespielt und von den deutschen Sendern ausgestrahlt. Es zeichnete sich aber bereits ein Trend zu noch kürzeren, bis 5 Minuten dauernden Kompositionen ab. Zugleich verstärkte sich die Ausrichtung auf die aktuelle Tanzmusik.[3] In den 1970er Jahren nahm die Beliebtheit dieses Genres zunehmend ab resp. konzentrierte sich auf Arrangements bekannter Evergreens.
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