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Gemeinsame Sicherheits- und Verteidigungspolitik

EUFOR-Emblem

Die Gemeinsame Sicherheits- und Verteidigungspolitik (GSVP), englisch Common Security and Defence Policy (CSDP), französisch Politique commune de sĂ©curitĂ© et de dĂ©fense (PCSD), ist ein Politikfeld der EuropĂ€ischen Union. Sie ist Teil der Gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik (GASP), folgt jedoch teilweise besonderen Regeln und hat auch einige eigene Institutionen.

Die GSVP wurde mit dem Vertrag von Nizza 2001 unter der Bezeichnung EuropĂ€ische Sicherheits- und Verteidigungspolitik (ESVP) eingefĂŒhrt und erhielt ihren heutigen Namen mit dem Vertrag von Lissabon 2007. Wichtigste Akteure der GSVP sind die nationalen Regierungen der EU-Mitgliedstaaten im Rat der EuropĂ€ischen Union, die alle wichtigen BeschlĂŒsse in diesem Politikbereich einstimmig fassen mĂŒssen. Die EuropĂ€ische Kommission und das EuropĂ€ische Parlament haben hingegen kaum Mitspracherechte.

Inhaltsverzeichnis

Geschichte

AnfÀnge militÀrischer Zusammenarbeit

Die Wurzeln der EuropÀischen Sicherheits- und Verteidigungspolitik sind einerseits in der militÀrischen Bedrohung der Staaten Westeuropas durch die Sowjetunion nach dem Zweiten Weltkrieg zu sehen, andererseits im Interesse der (westlichen) Nachbarstaaten Deutschlands an einer militÀrischen Einbindung der Bundesrepublik, um eine Vormachtstellung Deutschlands in Europa zu verhindern.

Auf Initiative des französischen MinisterprĂ€sidenten RenĂ© Pleven wurde 1950-52 der Vertrag ĂŒber die EuropĂ€ische Verteidigungsgemeinschaft (EVG) zwischen Frankreich, Deutschland den Benelux-Staaten und Italien ausgearbeitet. Er sollte eine Parallelkonstruktion zur EGKS darstellen und wies einen vergleichbaren institutionellen Rahmen auf. Operatives KernstĂŒck war eine „Europaarmee“ unter dem Dach der NATO. Die EVG scheiterte letztlich an der Verweigerung der Ratifikation durch das französische Parlament.

Petersberg bei Bonn

Stattdessen wurde 1954 auf der Grundlage des ursprĂŒnglich gegen Deutschland gerichteten BrĂŒsseler Pakts die WesteuropĂ€ische Union (WEU) gegrĂŒndet, die neben den sechs EGKS-Staaten noch Großbritannien miteinschloss. Es handelt sich um ein System kollektiver Sicherheit in Europa, das aber gleichzeitig RĂŒstungsbegrenzungen fĂŒr die Partnerstaaten, insbesondere Deutschland, vorsah. Angesichts der ĂŒberragenden Bedeutung der NATO blieb das Gewicht der WEU jedoch stets begrenzt. 1992 nahm sie die sogenannten Petersberg-Aufgaben an (HumanitĂ€re Aufgaben und RettungseinsĂ€tze, friedenserhaltende Aufgaben und KampfeinsĂ€tze bei der KrisenbewĂ€ltigung inklusive friedensschaffender Maßnahmen).

Seit den 80er-Jahren entwickelte sich zudem eine gemeinsame Verteidigungspolitik der EG-Kernstaaten Frankreich und Deutschland. Sie fĂŒhrte zur GrĂŒndung einer Deutsch-Französischen Brigade, aus der schließlich 1992 unter Einschluss weiterer Staaten das Eurokorps hervorging.

Die EuropÀische Sicherheits- und Verteidigungspolitik

Mit dem Vertrag von Maastricht wurde schließlich 1992 die "Sicherheitspolitik" ausdrĂŒcklich der ZustĂ€ndigkeit der neu gegrĂŒndeten EU zugewiesen – wenn auch lediglich im Rahmen der intergouvernemental geprĂ€gten zweiten SĂ€ule. Dabei arbeitete die EU eng mit der WEU zusammen und ĂŒbernahm nun auch deren Petersberg-Aufgaben. Anders als WEU und NATO war die EU jedoch zunĂ€chst kein MilitĂ€rbĂŒndnis, d.h. auch im Fall eines Angriffs wĂ€ren die Mitgliedstaaten nicht zu gegenseitigem Beistand verpflichtet gewesen. Damit sollte den Bedenken der neutralen EU-Mitgliedstaaten wie Irland, Österreich, Schweden und Finnland GenĂŒge getan werden.

Insbesondere in den Jugoslawienkriegen in den neunziger Jahren trat die geringe HandlungsfĂ€higkeit der EU offen zutage. Es wurde beklagt, sie sei ein ökonomischer Riese und ein außenpolitischer und militĂ€rischer Zwerg, der in seinem eigenen „Hinterhof“ auf UnterstĂŒtzung amerikanischer NATO-Soldaten angewiesen sei. Vor diesem Hintergrund wurde im Vertrag von Amsterdam 1997 schließlich der Ausbau zur EuropĂ€ischen Sicherheits- und Verteidigungspolitik (ESVP) beschlossen. Ein wichtiger Schritt war zudem ein Kurswechsel der britischen Politik, die auf dem französisch-britischen Gipfel in St. Malo 1998 ihre Vorbehalte gegen eine nicht in die NATO integrierte, europĂ€ische Verteidigungskomponente aufgab.[1] In den folgenden Jahren wurde daher unter Leitung des neu ernannten Hohen Vertreters fĂŒr die Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik, des frĂŒheren NATO-GeneralsekretĂ€rs Javier Solana, die ESVP weiter ausgebaut.

Zu wesentlichen VerĂ€nderungen kam es auf den EU-Gipfeln von Köln und Helsinki (beide 1999), Feira (2000) sowie Göteborg und Laeken (jeweils 2001): Hier wurde beschlossen, mit einer eigenen Verteidigungskomponente die Petersberger Aufgaben erfĂŒllen zu können und insbesondere bestimmte Kontingente von Soldaten, Polizisten und weiterem Personal zur VerfĂŒgung zu stellen. Außerdem wurde die Teilnahme von Nicht-EU-Staaten geregelt und vier Ad-hoc-Arbeitsgruppen zur Regelungen der Beziehungen zwischen EU und NATO gegrĂŒndet.

Die Irak-Krise 2003 zeigte jedoch erneut die Uneinigkeit der EU. Beim sogenannten Pralinengipfel am 29. April 2003 schlugen die Staats- und Regierungschefs Belgiens, Deutschlands, Frankreichs und Luxemburgs die GrĂŒndung einer EuropĂ€ischen Sicherheits- und Verteidigungsunion vor, die insbesondere die Idee eines wechselseitigen Beistandspakts und einer rĂŒstungspolitischen Koordination vorsah. Dieser Vorschlag stieß zunĂ€chst auf ĂŒberwiegend negative Resonanz, gab aber einen wichtigen Impuls fĂŒr die Weiterentwicklung der ESVP.

Bei den Gipfeln von Thessaloniki und BrĂŒssel 2003 wurde eine europĂ€ische Sicherheitsstrategie entwickelt, die zur GrĂŒndung des EuropĂ€ischen Sicherheits- und Verteidigungskollegs fĂŒhrte, eines gemeinsamen Ausbildungszentrums der EU-Mitgliedstaaten. Außerdem kam es 2003 zu einer ersten Polizeimission in Bosnien-Herzegowina, einer ersten EU-MilitĂ€rmission mit RĂŒckgriff auf NATO-Strukturen in Mazedonien und zur ersten autonomen Mission in der Demokratischen Republik Kongo (Operation Artemis)[2].

Vertrag von Lissabon

Mit dem Vertrag von Lissabon, der 2009 in Kraft trat, wurde die ESVP in Gemeinsame Sicherheits- und Verteidigungspolitik (GSVP) umbenannt. Er beinhaltete mehrere Reformen, darunter die bessere Koordination der RĂŒstungspolitik und eine wechselseitige Beistandsklausel, in die nun auch die neutralen Staaten einwilligten.

Der PrĂ€sident des EuropĂ€ischen Parlamentes Hans-Gert Pöttering stellte im November 2008 auf der Berliner Sicherheitskonferenz ein Konzept fĂŒr eine immer engere Synchronisierung der europĂ€ischen StreitkrĂ€fte unter dem Namen Synchronized Armed Forces Europe (SAFE) vor.

Rechtsgrundlagen

Nach Art. 42 Abs. 1 EU-Vertrag umfasst die GSVP sĂ€mtliche Fragen, welche die Sicherheit der EuropĂ€ischen Union betreffen, sowie die schrittweise Festlegung einer gemeinsamen Verteidigungspolitik. Letztere kann bei einem entsprechenden Beschluss des EuropĂ€ischen Rats auch zu einer gemeinsamen Verteidigung fĂŒhren. Die GSVP berĂŒhrt nach Art. 42 Abs. 2 EU-Vertrag nicht die besonderen Charakter der Verteidigungspolitiken einzelner Mitgliedstaaten, insbesondere jenen, die gleichzeitig der NATO angehören oder sich zu politischer NeutralitĂ€t verpflichtet haben.

Die GSVP unterliegt dem in Art. 23 bis 41 EU-Vertrag geregelten rechtlichen Rahmen der Gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik, deren Teil sie ist, sowie den besonderen Bestimmungen der Art. 42 bis 46 EU-Vertrag. Gleichwohl gibt es einige Besonderheiten:

  • RatsbeschlĂŒsse mit militĂ€rischen oder verteidigungspolitischen BezĂŒgen werden nach Art. 31 Abs. 4 EU-Vertrag ausnahmslos einstimmig gefasst.
  • Die operativen Ausgaben im Zusammenhang mit Maßnahmen mit militĂ€rischen oder verteidigungspolitischen BezĂŒgen werden gemĂ€ĂŸ Art. 41 Abs. 2 EU-Vertrag nicht aus dem Haushalt der EuropĂ€ischen Union, sondern von den Mitgliedstaaten getragen

Akteure

Ebenso wie in der GASP, treffen auch in der GSVP EuropĂ€ische Rat und der Rat der EuropĂ€ischen Union alle wesentlichen Entscheidungen, wobei der Hohe Vertreter der Union fĂŒr Außen- und Sicherheitspolitik (auch EU-Außenminister genannt) und der ihm unterstellte EuropĂ€ische AuswĂ€rtige Dienst voll an der GSVP beteiligt wird. Der Kommission und dem EuropĂ€ischen Parlament kommen nur Anhörungs- und Informationsrechte zu. ZustĂ€ndiger Ausschuss des EuropĂ€ischen Parlaments ist der Ausschuss fĂŒr auswĂ€rtige Angelegenheiten, Menschenrechte, Gemeinsame Sicherheit und Verteidigungspolitik. Maßnahmen der GSVP unterliegen nicht der Judikatur des Gerichtshofs der EuropĂ€ischen Union.

Besondere Bedeutung kommt in der GSVP indes dem Politischen und Sicherheitspolitischen Komitee (PSK) zu, das sich im Regelfall aus den Botschaftern der Mitgliedstaaten zusammensetzt. Es ersetzt das Politische Komitee, das in der Vergangenheit auf der Ebene der politischen Direktoren zusammentraf. Das PSK verfolgt die fĂŒr die GASP wichtigen Entwicklungen des Weltgeschehens, erarbeitet neue Strategien und ĂŒberwacht deren Umsetzung. Unter der Aufsicht des Rates gewĂ€hrleistet das PSK die politische Kontrolle und strategische Leitung von Krisenmanagement-Aktionen.

Daneben existieren einige weitere Institutionen, die ausschließlich Aufgaben der GSVP wahrnehmen:

  • Der MilitĂ€rausschuss der EU (EUMC) besteht aus den Generalstabschefs, vertreten durch ihre militĂ€rischen ReprĂ€sentanten, die zumeist in Personalunion bei der EU und der NATO ihr Land vertreten. Der MilitĂ€rausschuss ist das höchste militĂ€rische Gremium und berĂ€t das PSK in militĂ€rischen Fragen. Er pflegt die Beziehungen zu anderen internationalen Organisationen und den LĂ€ndern außerhalb von EU und NATO. Er nimmt außerdem die militĂ€rische Leitung von Operationen wahr und leitet den MilitĂ€rstab militĂ€risch an. Der Vorsitzende nimmt an Sitzungen des PSK, des NATO-MilitĂ€rausschusses und des Rates teil – im letzteren Fall, wenn ein militĂ€risches Thema auf der Agenda steht.
  • Der MilitĂ€rstab der EU (EUMS) ist Teil des Generalsekretariats des Rates. Zu seinen Aufgaben gehören die FrĂŒhwarnung, Lagebeurteilung und strategische Planung bezĂŒglich der Petersberg-Aufgaben. Diese wurden ursprĂŒnglich fĂŒr die WesteuropĂ€ische Union definiert und spĂ€ter dann auf die EU ĂŒbertragen. Der Stab soll im Krisenfall die multinationalen StreitkrĂ€fte bestimmen, erfassen und aufstellen, meist in Abstimmung mit der NATO. Der EUMS bestimmt das „Wie“, das „Ob“ liegt auf der politischen Ebene.
  • Der Ausschuss fĂŒr die zivilen Aspekte der KrisenbewĂ€ltigung entwickelt die zivilen Planziele der EU und ist verantwortlich fĂŒr deren Umsetzung. Er gibt Empfehlungen und Stellungnahmen an das PSK und andere Ratsgremien. ZusĂ€tzlich gibt es seit dem Jahr 2001 im Generalsekretariat des Rates eine Polizei-Einheit fĂŒr die Planung und DurchfĂŒhrung von polizeilichen Missionen der EU.
  • Die zivile/militĂ€rische Zelle der EU wird im EUMS eingerichtet. Normalerweise wird das Supreme Headquarters Allied Powers Europe (SHAPE) der NATO oder ein nationales Hauptquartier zum Einsatz kommen. HierfĂŒr wird eine EU-Planungszelle im SHAPE eingerichtet und die NATO wird eingeladen, Verbindungsvereinbarungen mit dem EUMS zu treffen. ZusĂ€tzlich soll eine Planungszelle im EUMS eingerichtet werden, die im Bedarfsfall eingesetzt werden kann. Sie wird die EU-Mitgliedstaaten in der Krisenerkennung und bei zivilen Operationen unterstĂŒtzen, die zivile und militĂ€rische Komponente verbinden und dafĂŒr vorplanen. ZusĂ€tzlich wird sie die nationalen Hauptquartiere unterstĂŒtzen. Sie kann aber auch das SHAPE oder ein nationales Hauptquartier ersetzen, vor allem wenn zivile bzw. militĂ€rische Unternehmungen anstehen oder kein nationales Hauptquartier gefunden wird.
  • Produkt europĂ€ischer RĂŒstungszusammenarbeit: Der Tiger Eurocopter
    Die EuropĂ€ische Verteidigungsagentur wurde mit Ratsbeschluss vom 12. Juni 2004 geschaffen. Ihre Aufgabe ist die UnterstĂŒtzung der Mitgliedstaaten und die Koordinierung ihrer Zusammenarbeit in den Bereichen MilitĂ€rische Forschung, RĂŒstungsplanung und Beschaffung. Hierdurch sollen Synergieeffekte u.a. in Form von Kosteneinsparungen erzielt werden.
  • Das Satellitenzentrum der EuropĂ€ischen Union (EUSC) in TorrejĂłn (bei Madrid, Spanien) beobachtet besonders im Dienste der GSVP die Erde und erstellt Satellitenbilder und -karten. Speziell bei der KonfliktprĂ€vention und -Beobachtung spielt das EUSC deshalb eine wichtige Rolle (zum Thema: Weltraumwaffe).
  • Das Institut der EuropĂ€ischen Union fĂŒr Sicherheitsstudien (ISS) in Paris erstellt Studien, die Grundlage fĂŒr Verhandlungen und Entscheidungen in der ESVP sind.

Instrumente

Der GSVP steht dasselbe Instrumentarium, wie der GASP zur VerfĂŒgung. Auf der Grundlage der Leitlinien und Strategien des EuropĂ€ischen Rates beschließt der Rat ĂŒber die Standpunkte der Union zu außen-, sicherheits- und verteidigungspolitischen Themen und ĂŒber die DurchfĂŒhrung von Aktionen, zum Beispiel in der Form von militĂ€rischen Missionen.

MilitÀrische FÀhigkeiten in der GSVP

Die EU verfĂŒgt, ebenso wie die NATO, nicht ĂŒber eigene Soldaten oder gar eine europĂ€ische Armee. Stattdessen greift die EU auf die StreitkrĂ€fte der Mitgliedstaaten zurĂŒck, welche im Einzelfall autonom ĂŒber die Bereitstellung entscheiden. In Deutschland erfordert dies die konstitutive Zustimmung des Deutschen Bundestages.

Um im Rahmen der EU aktiv zu werden, wurde auf den EuropĂ€ischen RĂ€ten von Köln und Helsinki im Jahr 1999 eine Verbesserung der militĂ€rischen FĂ€higkeiten der EU vereinbart. Im Rahmen des European Headline Goal beabsichtigte die EU, binnen 60 Tagen fĂŒr einen Zeitraum von bis zu einem Jahr 50.000-60.000 Soldaten fĂŒr die gesamte Bandbreite der Petersberg-Aufgaben als schnelle EU-Eingreiftruppe zur VerfĂŒgung stellen zu können. Hierbei geht es in erster Linie um friedenssichernde EinsĂ€tze wie die Mission in Bosnien-Herzegowina durch EUFOR Althea (siehe unten). Das ursprĂŒngliche Ziel einer umfassenden EinsatzfĂ€higkeit bis zum Jahr 2003 wurde nach eigener EinschĂ€tzung des Rats nicht erreicht. Daraufhin wurde im ersten Halbjahr 2004 eine erneute Verbesserung der militĂ€rischen FĂ€higkeiten im Rahmen des Headline Goal 2010 vereinbart, dessen Umsetzung derzeit lĂ€uft.

Als Schritt zur schnellen Verbesserung der EinsatzfĂ€higkeit beschloss der Rat 2004 die Aufstellung der sogenannten EU Battlegroups. Diese hochflexiblen VerbĂ€nde mit einer StĂ€rke von etwa 1.500 Soldaten können innerhalb von 10–15 Tagen in einem Radius von 6.000 km um BrĂŒssel fĂŒr eine Dauer von bis zu vier Monaten zum Krisenmanagement eingesetzt werden. 2005 waren die ersten VerbĂ€nde verfĂŒgbar, die volle EinsatzfĂ€higkeit wurde 2007 erreicht. Seitdem stehen jeweils 2 dieser in der Regel multinational zusammengesetzten VerbĂ€nde fĂŒr jeweils 6 Monate einsatzbereit zur VerfĂŒgung.

Bei all den Verpflichtungen im Rahmen der Verbesserung der militĂ€rischen FĂ€higkeiten handelt es sich nicht um rechtsverbindliche Vorgaben, sondern um autonome – politisch verbindliche – Verpflichtungen der Mitgliedstaaten.

Im Fall von EU-MilitĂ€reinsĂ€tzen liegt die politische Kontrolle und strategische Leitung der Mission beim Rat und dem PSK. In der Zwischenstufe verfĂŒgt die EU im beschrĂ€nkten Maße ĂŒber eigene Planungs- und DurchfĂŒhrungskapazitĂ€ten, gegebenenfalls unter RĂŒckgriff auf Mittel der Mitgliedstaaten. Insbesondere bei umfassenderen Operationen wie EUFOR Althea (siehe unten), kann die EU aber auch auf Mittel der NATO auf Grundlage der Vereinbarung Berlin Plus zurĂŒckgreifen.

Operationen der EU im Rahmen der ESVP bzw. GSVP

Logo der ESVP-Operationen

Abgeschlossene Operationen

  • AMM – Beobachtungsmission zur Demilitarisierung in Aceh, Indonesien (beendet am 15. Dezember 2006 unmittelbar nach den Wahlen in Aceh am 11. Dezember 2006)
  • Concordia – MilitĂ€rische Operation der EU in Mazedonien (31. MĂ€rz 2003 bis 15. Dezember 2003)
  • Operation Artemis – Krisenintervention in der DR Kongo (beendet am 1. September 2003)
  • EUPOL Proxima – Polizeimission der EuropĂ€ischen Union in Mazedonien (15. Dezember 2003 bis 14. Dezember 2005)
  • EUPAT - Nachfolgemission von EUPOL Proxima in Mazedonien (15. Dezember 2005 bis 15. Juni 2006)
  • EUJUST Themis – Mission der EU zur StĂŒtzung der Rechtsstaatlichkeit in Georgien (beendet am 15. Juli 2005)
  • EUFOR RD Congo – EuropĂ€ische MilitĂ€roperation in der Demokratischen Republik Kongo (beendet am 30. November 2006)
  • UnterstĂŒtzung der Mission der Afrikanischen Union in Sudan (beendet am 31. Dezember 2007)
  • EUPOL Kinshasa – Polizeimission der EU in Kinshasa, DR Kongo (April 2005 bis Juni 2007)
  • EUMM - Überwachungsmission im ehemaligen Jugoslawien (1991 bis Dezember 2007)
  • EUFOR Tchad/RCA - MilitĂ€rmission im Tschad zur UnterstĂŒtzung humanitĂ€rer Maßnahmen der Vereinten Nationen (MĂ€rz 2008 bis MĂ€rz 2009)

Laufende Operationen

  • EUSEC RD Congo – Mission zur UnterstĂŒtzung der Sicherheitssektor Reform in der DR Kongo
  • EUPM – EU-Polizeimission in Bosnien und Herzegowina
  • Operation Althea – MilitĂ€rische Operation der EUFOR in Bosnien und Herzegowina (Übernahme der Aufgaben der NATO-gefĂŒhrten SFOR)
  • EUBAM Rafah (European Union Border Assistance Mission Rafah) – UnterstĂŒtzende Kontrollmission am palĂ€stinensisch-Ă€gyptischen GrenzĂŒbergang in Rafah
  • EUPOL COPPS – Integrierte PolizeiunterstĂŒtzungsmission in PalĂ€stina
  • EUBAM Moldawien/Ukraine – Seit 30. November 2005 Grenzkontrollmission der EU an der moldauisch-ukrainischen Grenze zur Unterbindung des Waffen-, Menschen- und Drogenschmuggels von und nach Transnistrien.[3]
  • EUJUST LEX – Integrierte Rechtsstaatsmission der EU im Irak
  • EU SSR Guinea-Bissau – Mission zur UnterstĂŒtzung der Reform des Sicherheitssektors in Guinea-Bissau
  • EULEX Kosovo – Rechtsstaatlichkeitsmission der EU im Kosovo
  • EUMM Georgia - Überwachungsmission in Georgien
  • EUPOL Afghanistan - Polizeimission in Afghanistan
  • EUPOL RD CONGO - Polizeimission in der DR Kongo
  • Operation Atalanta - MilitĂ€rmission durch MarinekrĂ€fte vor der KĂŒste Somalias.
  • EUTM Somalia - MilitĂ€rische Ausbildung von somalischen Soldaten in Uganda.[4]

VerhÀltnis zu den USA

Auf der einen Seite sehen die USA die europĂ€ischen VerteidigungsbemĂŒhungen kritisch (Einflussverlust), auf der anderen Seite ist eine StĂ€rkung des europĂ€ischen Verteidigungsbeitrags gerne gesehen. EuropĂ€ische Politiker beschwichtigen, dass die militĂ€rische StĂ€rkung der EU sich nicht gegen die USA richtet, denn ein stĂ€rkeres Europa liegt auch im wohlverstandenen eigenen Interesse der Amerikaner.[5]

Die Zusammenarbeit mit der NATO (Berlin plus) ist wichtig, um die Bedenken der USA zu zerstreuen: “Die Entwicklung der ESVP ist vor allem politisch motiviert und hat ihren Ursprung in den Konflikten um das ehemalige Jugoslawien [..]. Da diese KrisenreaktionskrĂ€fte jedoch vorderhand auf Strukturen und Einrichtungen der NATO angewiesen sein werden, verfĂŒgen die USA auch weiterhin ĂŒber die Möglichkeit einem Einsatz zuzustimmen oder nicht. Doch eine europĂ€ische SelbstĂ€ndigkeit und UnabhĂ€ngigkeit werden die USA auf Dauer nicht verhindern können und vermutlich auch nicht wollen, denn ein besserer Partner Europa entlastet die USA und festigt damit das BĂŒndnis. [..] Es geht damit keines falls darum, einen Ersatz fĂŒr die NATO auf die Beine zu stellen und eine europĂ€ische Armee ist vorderhand nicht geplant.”[6]

Siehe auch

Literatur

  • Sascha Dietrich: Die rechtlichen Grundlagen der Verteidigungspolitik der EuropĂ€ischen Union. In: Zeitschrift fĂŒr auslĂ€ndisches öffentliches Recht und Völkerrecht (ZaöRV), Bd. 66, 2006, S. 663-697.
  • Hans-Georg Ehrhart (Hg.): Die EuropĂ€ische Sicherheits- und Verteidigungspolitik. Positionen, Perzeptionen, Probleme, Perspektiven (Demokratie, Sicherheit, Frieden, 142), Baden-Baden: Nomos 2002.
  • Hans-Georg Ehrhart / Burkard Schmitt (Hg.): Die Sicherheitspolitik der EU im Werden. Bedrohungen, AktivitĂ€ten, FĂ€higkeiten, Baden-Baden: Nomos 2004.
  • GĂŒnter C.F. Forsteneichner: EuropĂ€ische Sicherheits- und Verteidigungspolitik, isp-Informationen zur Sicherheitspolitik, Bonn: Report-Sonderheft I/2004.
  • Jolyon Howorth: Security and Defence Policy in the European Union, Palgrave 2007.
  • Werner Hoyer / Gerd F. Kaldrack (Hg.): EuropĂ€ische Sicherheits- und Verteidigungspolitik (ESVP). Der Weg zu integrierten europĂ€ischen StreitkrĂ€ften? (Forum Innere FĂŒhrung), Baden-Baden: Nomos 2002.
  • Mathias Jopp: EuropĂ€ische Sicherheits- und Verteidigungspolitik; in: Werner Weidenfeld/Wolfgang Wessels (Hg.), Europa von A bis Z, Berlin 2006, ISBN 3-8329-1378-5, S. 176ff.
  • Markus Kaim: Die EuropĂ€ische Sicherheits- und Verteidigungspolitik. PrĂ€ferenzbildungs- und Aushandlungsprozesse in der EuropĂ€ischen Union (1990-2005), Baden-Baden: Nomos 2007.
  • Holger A. Kastler: Die EU auf dem Weg zu einer eigenen Armee? Die militĂ€rische Dimension der Gemeinsamen Sicherheits- und Verteidigungspolitik nach dem Reformvertrag, in: Forum Recht (FoR) 3/2009, S. 83−85.
  • Carsten Kestermann: Die ESVP als Konkurrent zur NATO? Entwicklungen, Analysen und Strategieaussichten einer europĂ€ischen Verteidigungsdimension. Diplomarbeit, UniversitĂ€t Potsdam 2006 (Volltext)
  • Sebastian Graf Kielmansegg: Die verteidigungspolitischen Kompetenzen der EuropĂ€ischen Union. In: Europarecht (EuR). 41. Jg., H. 2, 2006, ISSN 0531-2485, S. 182–200.
  • Andreas Marchetti: Die EuropĂ€ische Sicherheits- und Verteidigungspolitik. Politikformulierung im Beziehungsdreieck Deutschland - Frankreich - Großbritannien, Baden-Baden: Nomos 2009.
  • Gisela MĂŒller-Brandeck-Bocquet (Hg.): EuropĂ€ische Außenpolitik. GASP- und ESVP-Konzeptionen ausgewĂ€hlter EU-Mitgliedstaaten (WĂŒrzburger UniversitĂ€tsschriften zu Geschichte und Politik, 3), Baden-Baden: Nomos 2002.
  • Gisela MĂŒller-Brandeck-Bocquet (Hg.): The Future of the European Foreign, Security and Defence Policy after Enlargement (WĂŒrzburger UniversitĂ€tsschriften zu Geschichte und Politik, 9), Baden-Baden: Nomos 2006.
  • Thomas Oppermann, Europarecht, MĂŒnchen 2005, ISBN 3-406-53541-0, S. 718ff.
  • Erich Reiter / Reinhardt Rummel / Peter Schmidt (Hg.): Europas ferne Streitmacht. Chancen und Schwierigkeiten der EuropĂ€ischen Union beim Aufbau der ESVP (Forschungen zur Sicherheitspolitik, 6), Hamburg: Mittler 2002.
  • Philippe de Shoutheete: La cohĂ©rence par la dĂ©fense. Une autre lecture de la PESD (Chaillot Papers, 71), Paris:ISS 2004.
  • Alexander Siedschlag (Hg.): Jahrbuch fĂŒr europĂ€ische Sicherheitspolitik. Baden-Baden: Nomos 2006ff.
  • Daniel Thym: Parlamentsfreier Raum? Das EuropĂ€ische Parlament in der Außen- und Sicherheitspolitik, WHI-Paper 2/2005.
  • Johannes Varwick (Hg.): Die Beziehungen zwischen NATO und EU. Leverkusen: Budrich 2005.
  • Karl von Wogau (Hg.): Auf dem Weg zur EuropĂ€ischen Verteidigung. Gemeinsam sind wir sicher, Freiburg im Breisgau: Herder 2003.

Weblinks

Einzelnachweise

  1. ↑ Dr. Thomas Roithner, Österreich. Studienzentrum fĂŒr Frieden und Konfliktlösung, Wien
  2. ↑ Christoph Marischka: Manöver am Congo, Informationsstelle Militarisierung
  3. ↑ EUBAM Website (2006)
  4. ↑ EU military mission to contribute to the training of the Somali Security Forces, Auf den Seiten des Rates der EuropĂ€ischen Union, abgerufen am 27. Mai 2010 (engl.).
  5. ↑ Wolfgang SchĂ€uble in: Die Zeit, 2002/10
  6. ↑ Frik, S. (2002). “Ist die Schweizerische Sicherheitspolitik europafĂ€hig?”, Chur: RĂŒegger, ISBN 3-7253-0727-X
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