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Die Gemeinsame Sicherheits- und Verteidigungspolitik (GSVP), englisch Common Security and Defence Policy (CSDP), französisch Politique commune de sĂ©curitĂ© et de dĂ©fense (PCSD), ist ein Politikfeld der EuropĂ€ischen Union. Sie ist Teil der Gemeinsamen AuĂen- und Sicherheitspolitik (GASP), folgt jedoch teilweise besonderen Regeln und hat auch einige eigene Institutionen.
Die GSVP wurde mit dem Vertrag von Nizza 2001 unter der Bezeichnung EuropĂ€ische Sicherheits- und Verteidigungspolitik (ESVP) eingefĂŒhrt und erhielt ihren heutigen Namen mit dem Vertrag von Lissabon 2007. Wichtigste Akteure der GSVP sind die nationalen Regierungen der EU-Mitgliedstaaten im Rat der EuropĂ€ischen Union, die alle wichtigen BeschlĂŒsse in diesem Politikbereich einstimmig fassen mĂŒssen. Die EuropĂ€ische Kommission und das EuropĂ€ische Parlament haben hingegen kaum Mitspracherechte.
Inhaltsverzeichnis |
Die Wurzeln der EuropÀischen Sicherheits- und Verteidigungspolitik sind einerseits in der militÀrischen Bedrohung der Staaten Westeuropas durch die Sowjetunion nach dem Zweiten Weltkrieg zu sehen, andererseits im Interesse der (westlichen) Nachbarstaaten Deutschlands an einer militÀrischen Einbindung der Bundesrepublik, um eine Vormachtstellung Deutschlands in Europa zu verhindern.
Auf Initiative des französischen MinisterprĂ€sidenten RenĂ© Pleven wurde 1950-52 der Vertrag ĂŒber die EuropĂ€ische Verteidigungsgemeinschaft (EVG) zwischen Frankreich, Deutschland den Benelux-Staaten und Italien ausgearbeitet. Er sollte eine Parallelkonstruktion zur EGKS darstellen und wies einen vergleichbaren institutionellen Rahmen auf. Operatives KernstĂŒck war eine âEuropaarmeeâ unter dem Dach der NATO. Die EVG scheiterte letztlich an der Verweigerung der Ratifikation durch das französische Parlament.
Stattdessen wurde 1954 auf der Grundlage des ursprĂŒnglich gegen Deutschland gerichteten BrĂŒsseler Pakts die WesteuropĂ€ische Union (WEU) gegrĂŒndet, die neben den sechs EGKS-Staaten noch GroĂbritannien miteinschloss. Es handelt sich um ein System kollektiver Sicherheit in Europa, das aber gleichzeitig RĂŒstungsbegrenzungen fĂŒr die Partnerstaaten, insbesondere Deutschland, vorsah. Angesichts der ĂŒberragenden Bedeutung der NATO blieb das Gewicht der WEU jedoch stets begrenzt. 1992 nahm sie die sogenannten Petersberg-Aufgaben an (HumanitĂ€re Aufgaben und RettungseinsĂ€tze, friedenserhaltende Aufgaben und KampfeinsĂ€tze bei der KrisenbewĂ€ltigung inklusive friedensschaffender MaĂnahmen).
Seit den 80er-Jahren entwickelte sich zudem eine gemeinsame Verteidigungspolitik der EG-Kernstaaten Frankreich und Deutschland. Sie fĂŒhrte zur GrĂŒndung einer Deutsch-Französischen Brigade, aus der schlieĂlich 1992 unter Einschluss weiterer Staaten das Eurokorps hervorging.
Mit dem Vertrag von Maastricht wurde schlieĂlich 1992 die "Sicherheitspolitik" ausdrĂŒcklich der ZustĂ€ndigkeit der neu gegrĂŒndeten EU zugewiesen â wenn auch lediglich im Rahmen der intergouvernemental geprĂ€gten zweiten SĂ€ule. Dabei arbeitete die EU eng mit der WEU zusammen und ĂŒbernahm nun auch deren Petersberg-Aufgaben. Anders als WEU und NATO war die EU jedoch zunĂ€chst kein MilitĂ€rbĂŒndnis, d.h. auch im Fall eines Angriffs wĂ€ren die Mitgliedstaaten nicht zu gegenseitigem Beistand verpflichtet gewesen. Damit sollte den Bedenken der neutralen EU-Mitgliedstaaten wie Irland, Ăsterreich, Schweden und Finnland GenĂŒge getan werden.
Insbesondere in den Jugoslawienkriegen in den neunziger Jahren trat die geringe HandlungsfĂ€higkeit der EU offen zutage. Es wurde beklagt, sie sei ein ökonomischer Riese und ein auĂenpolitischer und militĂ€rischer Zwerg, der in seinem eigenen âHinterhofâ auf UnterstĂŒtzung amerikanischer NATO-Soldaten angewiesen sei. Vor diesem Hintergrund wurde im Vertrag von Amsterdam 1997 schlieĂlich der Ausbau zur EuropĂ€ischen Sicherheits- und Verteidigungspolitik (ESVP) beschlossen. Ein wichtiger Schritt war zudem ein Kurswechsel der britischen Politik, die auf dem französisch-britischen Gipfel in St. Malo 1998 ihre Vorbehalte gegen eine nicht in die NATO integrierte, europĂ€ische Verteidigungskomponente aufgab.[1] In den folgenden Jahren wurde daher unter Leitung des neu ernannten Hohen Vertreters fĂŒr die Gemeinsame AuĂen- und Sicherheitspolitik, des frĂŒheren NATO-GeneralsekretĂ€rs Javier Solana, die ESVP weiter ausgebaut.
Zu wesentlichen VerĂ€nderungen kam es auf den EU-Gipfeln von Köln und Helsinki (beide 1999), Feira (2000) sowie Göteborg und Laeken (jeweils 2001): Hier wurde beschlossen, mit einer eigenen Verteidigungskomponente die Petersberger Aufgaben erfĂŒllen zu können und insbesondere bestimmte Kontingente von Soldaten, Polizisten und weiterem Personal zur VerfĂŒgung zu stellen. AuĂerdem wurde die Teilnahme von Nicht-EU-Staaten geregelt und vier Ad-hoc-Arbeitsgruppen zur Regelungen der Beziehungen zwischen EU und NATO gegrĂŒndet.
Die Irak-Krise 2003 zeigte jedoch erneut die Uneinigkeit der EU. Beim sogenannten Pralinengipfel am 29. April 2003 schlugen die Staats- und Regierungschefs Belgiens, Deutschlands, Frankreichs und Luxemburgs die GrĂŒndung einer EuropĂ€ischen Sicherheits- und Verteidigungsunion vor, die insbesondere die Idee eines wechselseitigen Beistandspakts und einer rĂŒstungspolitischen Koordination vorsah. Dieser Vorschlag stieĂ zunĂ€chst auf ĂŒberwiegend negative Resonanz, gab aber einen wichtigen Impuls fĂŒr die Weiterentwicklung der ESVP.
Bei den Gipfeln von Thessaloniki und BrĂŒssel 2003 wurde eine europĂ€ische Sicherheitsstrategie entwickelt, die zur GrĂŒndung des EuropĂ€ischen Sicherheits- und Verteidigungskollegs fĂŒhrte, eines gemeinsamen Ausbildungszentrums der EU-Mitgliedstaaten. AuĂerdem kam es 2003 zu einer ersten Polizeimission in Bosnien-Herzegowina, einer ersten EU-MilitĂ€rmission mit RĂŒckgriff auf NATO-Strukturen in Mazedonien und zur ersten autonomen Mission in der Demokratischen Republik Kongo (Operation Artemis)[2].
Mit dem Vertrag von Lissabon, der 2009 in Kraft trat, wurde die ESVP in Gemeinsame Sicherheits- und Verteidigungspolitik (GSVP) umbenannt. Er beinhaltete mehrere Reformen, darunter die bessere Koordination der RĂŒstungspolitik und eine wechselseitige Beistandsklausel, in die nun auch die neutralen Staaten einwilligten.
Der PrĂ€sident des EuropĂ€ischen Parlamentes Hans-Gert Pöttering stellte im November 2008 auf der Berliner Sicherheitskonferenz ein Konzept fĂŒr eine immer engere Synchronisierung der europĂ€ischen StreitkrĂ€fte unter dem Namen Synchronized Armed Forces Europe (SAFE) vor.
Nach Art. 42 Abs. 1 EU-Vertrag umfasst die GSVP sĂ€mtliche Fragen, welche die Sicherheit der EuropĂ€ischen Union betreffen, sowie die schrittweise Festlegung einer gemeinsamen Verteidigungspolitik. Letztere kann bei einem entsprechenden Beschluss des EuropĂ€ischen Rats auch zu einer gemeinsamen Verteidigung fĂŒhren. Die GSVP berĂŒhrt nach Art. 42 Abs. 2 EU-Vertrag nicht die besonderen Charakter der Verteidigungspolitiken einzelner Mitgliedstaaten, insbesondere jenen, die gleichzeitig der NATO angehören oder sich zu politischer NeutralitĂ€t verpflichtet haben.
Die GSVP unterliegt dem in Art. 23 bis 41 EU-Vertrag geregelten rechtlichen Rahmen der Gemeinsamen AuĂen- und Sicherheitspolitik, deren Teil sie ist, sowie den besonderen Bestimmungen der Art. 42 bis 46 EU-Vertrag. Gleichwohl gibt es einige Besonderheiten:
Ebenso wie in der GASP, treffen auch in der GSVP EuropĂ€ische Rat und der Rat der EuropĂ€ischen Union alle wesentlichen Entscheidungen, wobei der Hohe Vertreter der Union fĂŒr AuĂen- und Sicherheitspolitik (auch EU-AuĂenminister genannt) und der ihm unterstellte EuropĂ€ische AuswĂ€rtige Dienst voll an der GSVP beteiligt wird. Der Kommission und dem EuropĂ€ischen Parlament kommen nur Anhörungs- und Informationsrechte zu. ZustĂ€ndiger Ausschuss des EuropĂ€ischen Parlaments ist der Ausschuss fĂŒr auswĂ€rtige Angelegenheiten, Menschenrechte, Gemeinsame Sicherheit und Verteidigungspolitik. MaĂnahmen der GSVP unterliegen nicht der Judikatur des Gerichtshofs der EuropĂ€ischen Union.
Besondere Bedeutung kommt in der GSVP indes dem Politischen und Sicherheitspolitischen Komitee (PSK) zu, das sich im Regelfall aus den Botschaftern der Mitgliedstaaten zusammensetzt. Es ersetzt das Politische Komitee, das in der Vergangenheit auf der Ebene der politischen Direktoren zusammentraf. Das PSK verfolgt die fĂŒr die GASP wichtigen Entwicklungen des Weltgeschehens, erarbeitet neue Strategien und ĂŒberwacht deren Umsetzung. Unter der Aufsicht des Rates gewĂ€hrleistet das PSK die politische Kontrolle und strategische Leitung von Krisenmanagement-Aktionen.
Daneben existieren einige weitere Institutionen, die ausschlieĂlich Aufgaben der GSVP wahrnehmen:
Der GSVP steht dasselbe Instrumentarium, wie der GASP zur VerfĂŒgung. Auf der Grundlage der Leitlinien und Strategien des EuropĂ€ischen Rates beschlieĂt der Rat ĂŒber die Standpunkte der Union zu auĂen-, sicherheits- und verteidigungspolitischen Themen und ĂŒber die DurchfĂŒhrung von Aktionen, zum Beispiel in der Form von militĂ€rischen Missionen.
Die EU verfĂŒgt, ebenso wie die NATO, nicht ĂŒber eigene Soldaten oder gar eine europĂ€ische Armee. Stattdessen greift die EU auf die StreitkrĂ€fte der Mitgliedstaaten zurĂŒck, welche im Einzelfall autonom ĂŒber die Bereitstellung entscheiden. In Deutschland erfordert dies die konstitutive Zustimmung des Deutschen Bundestages.
Um im Rahmen der EU aktiv zu werden, wurde auf den EuropĂ€ischen RĂ€ten von Köln und Helsinki im Jahr 1999 eine Verbesserung der militĂ€rischen FĂ€higkeiten der EU vereinbart. Im Rahmen des European Headline Goal beabsichtigte die EU, binnen 60 Tagen fĂŒr einen Zeitraum von bis zu einem Jahr 50.000-60.000 Soldaten fĂŒr die gesamte Bandbreite der Petersberg-Aufgaben als schnelle EU-Eingreiftruppe zur VerfĂŒgung stellen zu können. Hierbei geht es in erster Linie um friedenssichernde EinsĂ€tze wie die Mission in Bosnien-Herzegowina durch EUFOR Althea (siehe unten). Das ursprĂŒngliche Ziel einer umfassenden EinsatzfĂ€higkeit bis zum Jahr 2003 wurde nach eigener EinschĂ€tzung des Rats nicht erreicht. Daraufhin wurde im ersten Halbjahr 2004 eine erneute Verbesserung der militĂ€rischen FĂ€higkeiten im Rahmen des Headline Goal 2010 vereinbart, dessen Umsetzung derzeit lĂ€uft.
Als Schritt zur schnellen Verbesserung der EinsatzfĂ€higkeit beschloss der Rat 2004 die Aufstellung der sogenannten EU Battlegroups. Diese hochflexiblen VerbĂ€nde mit einer StĂ€rke von etwa 1.500 Soldaten können innerhalb von 10â15 Tagen in einem Radius von 6.000 km um BrĂŒssel fĂŒr eine Dauer von bis zu vier Monaten zum Krisenmanagement eingesetzt werden. 2005 waren die ersten VerbĂ€nde verfĂŒgbar, die volle EinsatzfĂ€higkeit wurde 2007 erreicht. Seitdem stehen jeweils 2 dieser in der Regel multinational zusammengesetzten VerbĂ€nde fĂŒr jeweils 6 Monate einsatzbereit zur VerfĂŒgung.
Bei all den Verpflichtungen im Rahmen der Verbesserung der militĂ€rischen FĂ€higkeiten handelt es sich nicht um rechtsverbindliche Vorgaben, sondern um autonome â politisch verbindliche â Verpflichtungen der Mitgliedstaaten.
Im Fall von EU-MilitĂ€reinsĂ€tzen liegt die politische Kontrolle und strategische Leitung der Mission beim Rat und dem PSK. In der Zwischenstufe verfĂŒgt die EU im beschrĂ€nkten MaĂe ĂŒber eigene Planungs- und DurchfĂŒhrungskapazitĂ€ten, gegebenenfalls unter RĂŒckgriff auf Mittel der Mitgliedstaaten. Insbesondere bei umfassenderen Operationen wie EUFOR Althea (siehe unten), kann die EU aber auch auf Mittel der NATO auf Grundlage der Vereinbarung Berlin Plus zurĂŒckgreifen.
Abgeschlossene Operationen
Laufende Operationen
Auf der einen Seite sehen die USA die europĂ€ischen VerteidigungsbemĂŒhungen kritisch (Einflussverlust), auf der anderen Seite ist eine StĂ€rkung des europĂ€ischen Verteidigungsbeitrags gerne gesehen. EuropĂ€ische Politiker beschwichtigen, dass die militĂ€rische StĂ€rkung der EU sich nicht gegen die USA richtet, denn ein stĂ€rkeres Europa liegt auch im wohlverstandenen eigenen Interesse der Amerikaner.[5]
Die Zusammenarbeit mit der NATO (Berlin plus) ist wichtig, um die Bedenken der USA zu zerstreuen: âDie Entwicklung der ESVP ist vor allem politisch motiviert und hat ihren Ursprung in den Konflikten um das ehemalige Jugoslawien [..]. Da diese KrisenreaktionskrĂ€fte jedoch vorderhand auf Strukturen und Einrichtungen der NATO angewiesen sein werden, verfĂŒgen die USA auch weiterhin ĂŒber die Möglichkeit einem Einsatz zuzustimmen oder nicht. Doch eine europĂ€ische SelbstĂ€ndigkeit und UnabhĂ€ngigkeit werden die USA auf Dauer nicht verhindern können und vermutlich auch nicht wollen, denn ein besserer Partner Europa entlastet die USA und festigt damit das BĂŒndnis. [..] Es geht damit keines falls darum, einen Ersatz fĂŒr die NATO auf die Beine zu stellen und eine europĂ€ische Armee ist vorderhand nicht geplant.â[6]
Im EU-Vertrag geregelte ZustÀndigkeiten
Gemeinsame AuĂen- und Sicherheitspolitik |
Gemeinsame Sicherheits- und Verteidigungspolitik
Im AEU-Vertrag geregelte ZustÀndigkeiten
Binnenmarkt |
Zollunion |
Agrar- und Fischereipolitik |
Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts (umfasst Politik im Bereich Grenzkontrollen, Asyl und Einwanderung, Justizielle Zusammenarbeit in Zivilsachen, Justizielle Zusammenarbeit in Strafsachen, Polizeiliche Zusammenarbeit) |
Verkehrspolitik |
Wettbewerbspolitik |
Rechtsangleichung |
Wirtschafts- und WĂ€hrungsunion |
BeschÀftigungspolitik |
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Verbraucherschutzpolitik |
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Entwicklungspolitik