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Georg von Küchler (* 30. Mai 1881 auf Schloss Philippsruhe bei Hanau; † 25. Mai 1968 in Garmisch-Partenkirchen) war ein deutscher Heeresoffizier (seit 1942 Generalfeldmarschall) und während des Zweiten Weltkrieges Oberbefehlshaber von Armeen und Heeresgruppen sowie Ehrenritter des Johanniterordens. Wegen Kriegsverbrechen wurde er zu einer langjährigen Haftstrafe verurteilt.
Inhaltsverzeichnis |
Der Sohn eines großherzoglichen hessischen Oberst, Flügeladjutanten und Hofmarschalls trat nach dem Abitur am Ludwig-Georg-Gymnasium in Darmstadt im Jahr 1900 in das 1. Großherzoglich-hessische Feld-Artillerie-Regiment 25 ein. 1901 wurde er zum Leutnant befördert und nach einem mehrjährigen Dienst an der Militär-Reitschule in Hannover wurde Küchler 1910 zum Oberleutnant ernannt.
Anfang 1914, nach dem Besuch der Kriegsakademie, wurde Küchler in den Großen Generalstab nach Berlin versetzt.
Im Ersten Weltkrieg wurde Küchler als Batteriechef eingesetzt, u.a. mit dem Eisernen Kreuz I. Klasse ausgezeichnet und zum Hauptmann befördert. Später wurde er in den Generalstab versetzt und zum Kriegsende hin als Erster Generalstabsoffizier (Ia) der 206. Infanterie-Division sowie der 9. Reserve-Infanterie-Division eingesetzt.
Nachdem der Krieg im Westen zu Ende gegangen war, wurde Küchler Generalstabsoffizier der Brigade „Kurland“ und nahm in dieser Funktion an den aufkommenden Kämpfen im Baltikum teil.
In der neuen Reichswehr wurde Küchler zum I. Armeekorps versetzt. Nach einer anschließenden kurzen Tätigkeit in der Heeresausbildungsabteilung des Reichswehrministeriums im Jahr 1920 folgten für Küchler verschiedene Verwendungen im Bereich der Ausbildung bis in die 1930er Jahre hinein. In dieser Zeit wurde er 1923 zum Major, 1929 zum Oberstleutnant und schließlich 1931 zum Oberst befördert.
Am 1. Oktober 1932 wurde Küchler zum Artillerieführer I in Ostpreußen ernannt.
Nach der Beförderung zum Generalmajor am 1. April 1934 wurde er im Jahr darauf zum Inspekteur der Kriegsschulen ernannt. Die nächste Beförderung erfolgte am 1. Dezember 1935 zum Generalleutnant. Bevor er am 1. April 1937 als General der Artillerie zum Kommandierenden General des I. Armeekorps in Ostpreußen ernannt wurde, war Küchler ein halbes Jahr lang stellvertretender Präsident des Reichskriegsgerichts.
Im März 1939 rückten Küchlers Truppen in das Memelland ein.
Mit Beginn des Zweiten Weltkrieges wurde Küchler Oberbefehlshaber der 3. Armee. Die erfolgreiche Führung seiner Truppen brachte Küchler das Ritterkreuz des Eisernen Kreuzes ein.
Nachdem Küchler für den am 22. September 1939 vor Warschau gefallenen ehemaligen Oberbefehlshaber des Heeres, Werner Freiherr von Fritsch, eine Trauerfeier angeordnet und bei dieser Gelegenheit kritische Worte zu den Umständen, unter denen Fritsch seinen damaligen Posten verloren hatte, geäußert hatte, wurde er umgehend seines Amtes enthoben. Auf Intervention Walther von Brauchitschs wurde er jedoch bald darauf mit dem Kommando über die 18. Armee betraut.
Im Zuge des Westfeldzuges besetzten Küchlers Truppen die Niederlande und am 19. Juli 1940 erfolgte die Ernennung zum Generaloberst. Küchler, der über die Verbrechen gegen die Menschlichkeit im besetzten Polen genauestens unterrichtet war, schrieb am 20. August 1940 im Kriegstagebuch:
„Ich betone die Notwendigkeit, dafür Sorge zu tragen, daß sich alle Soldaten der Armee, besonders die Offiziere, jeder Kritik an dem im Generalgouvernement durchgeführten Kampf mit der Bevölkerung, z.B. der Behandlung der polnischen Minderheiten, der Juden und kirchlicher Angelegenheiten, enthalten. Die völkische Endlösung dieses Volkskampfes, der an der Ostgrenze seit Jahrhunderten tobt, verlangt besonders strenge Maßnahmen.“[1]
Auch im Krieg gegen die Sowjetunion 1941–1945 befehligte Küchler die 18. Armee, die im Verband der Heeresgruppe Nord eingesetzt war. Nach dem Rücktritt Ritter von Leebs als Oberbefehlshaber bekam Küchler am 17. Januar 1942 das Kommando über die Heeresgruppe Nord. Als solcher trug er neben von Leeb die Verantwortung für die Belagerung von Leningrad.
Den Kommissarbefehl begrüßte der Militär ausdrücklich:
Am 30. Juni 1942 erfolgte Küchlers Ernennung zum Generalfeldmarschall. Nach etwas mehr als zwei Jahren auf dem Posten des Oberbefehlshabers der Heeresgruppe Nord wurde er am 29. Januar 1944 von Adolf Hitler seines Kommandos enthoben, nachdem der Roten Armee der Ausbruch aus Leningrad gelungen war. Bis Kriegsende erfolgte keine weitere Verwendung Küchlers.
Als Angeklagter im Prozess gegen das Oberkommando der Wehrmacht wurde Küchler 1949 zu 20 Jahren Haft verurteilt. Nachdem die Haftzeit auf 12 Jahre herabgesetzt worden war, wurde Küchler bereits 1953 aus dem Kriegsverbrechergefängnis Landsberg entlassen.
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| Personendaten | |
|---|---|
| NAME | Küchler, Georg von |
| KURZBESCHREIBUNG | deutscher Offizier und Generalfeldmarschall im Zweiten Weltkrieg |
| GEBURTSDATUM | 30. Mai 1881 |
| GEBURTSORT | Schloss Philippsruhe bei Hanau |
| STERBEDATUM | 25. Mai 1968 |
| STERBEORT | Garmisch-Partenkirchen |