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Als geschäftsführende Reichsregierung wurde in Deutschland sowohl in der Zeit der Weimarer Republik 1920 bis 1933 als auch nach dem Ende des Nationalsozialismus 1945 die nach Abtreten des Reichskanzlers vorläufig die Geschäfte weiterführende Regierung des Deutschen Reiches bezeichnet.
Gab es für die Regierungen zwischen 1920 und 1933 eine gesetzliche Grundlage für deren Geschäftsordnung, so fehlt diese für die so genannte Regierung Dönitz vollständig. Karl Dönitz bekam am 1. Mai 1945 ohne Rechtsgrundlage von Hitler testamentarisch das Amt des Reichspräsidenten übertragen und beauftragte am 2. Mai 1945 Lutz Graf Schwerin von Krosigk als Leitenden Reichsminister mit der Regierungsbildung.