|
|
Lexikon auf Ihrer Homepage |
|
Lexikon als Lesezeichen hinzufügen |
Das Bundesinventar der Landschaften und Naturdenkmäler von nationaler Bedeutung (kurz BLN) beinhaltet geschützte Landschaften und Naturobjekte der Schweiz. Zur Zeit zählt das älteste Bundesinventar 162 Objekte auf, welche über das ganze Land verteilt sind.
Ursprung des Bundesinventar war das KLN-Inventar (Inventar der zu erhaltenden Landschaften und Naturdenkmäler von nationaler Bedeutung), welches 1963 auf private Initiative von Pro Natura, Schweizer Heimatschutz und Schweizer Alpen-Club geschaffen wurde.
Inhaltsverzeichnis |
Grundlage für das Inventar ist das Bundesgesetz über den Natur- und Heimatschutz (NHG), welches am 1. Juli 1966 in Kraft trat. In vier Serien wurden zwischen 1977 und 1998 162 Objekte aufgenommen, die sich in die drei folgenden Typen gliedern:
Die ins Inventar aufgenommenen Objekte sollen ungeschmälert erhalten bleiben und verdienen grösstmögliche Schonung. Das BLN ist für Bundesstellen mit landschaftsbezogenen Tätigkeiten verbindlich und diese dürfen keine Eingriffe machen, sofern kein gleich- oder höherwertiges öffentliches Interesse von nationaler Bedeutung besteht. Das BLN selbst hat aber keine direkte Rechtswirkung auf das Grundeigentum: Die Aufnahme in das Inventar ist ad hoc noch keine naturschutzrechtlicher Unterschutzstellung, diese erfolgt im Allgemeinen durch die Aufnahme in die Richt- bzw. Nutzungspläne.
Aufgenommen sind die Objekte des Bundesinventars auch in die kantonalen Landschaftsinventare, wo die Sammlung regionale und lokale Landschaftsschutzgebiete und auch landschaftsprägende Elemente (etwa geomorphologische Besonderheiten) ergänzt sind.[1]
Geschützte Landschaften und Naturdenkmäler sind unter anderem: