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Inhaltsverzeichnis |
Für Spitalsangelegenheiten obliegt die Grundsatzgesetzgebung dem Bund. Die Ausführungsgesetzgebung und die Vollziehung sind Angelegenheiten der Länder.
Vereinbarungen zwischen Bund und den Ländern verfolgen neben der Sicherstellung des Finanzierungserfordernisses auch das Ziel, österreichweit ein gleichwertiges Niveau der Gesundheitsversorgung mit hoher Qualität sicherzustellen. Vereinbart ist auch eine über die Ländergrenzen hinausgehende Abstimmung. Auf Bundesebene ist dazu ein Strukturfonds eingerichtet. Dieser wird von einer Kommission geleitet, die sich aus Vertretern der mit dem Spitalswesen befassten Stellen zusammensetzt (Bund, Länder, Sozialversicherung, Städte- und Gemeindebund, Bischofskonferenz, Evangelischer Oberkirchenrat, Ärztekammer, Patientenanwaltschaften). Die Strukturkommission hat die Grundlagen für das Krankenanstaltenfinanzierungssystem festzulegen und weiterzuentwickeln.
Die Länder sind verpflichtet einen Krankenanstaltenplan zu erlassen, der im Rahmen des Österreichischen Strukturplan Gesundheit Vorgaben für die Fondskrankenanstalten enthält.
Der extramurale Bereich ist größtenteils Bundesgesetzgebung (z.B. Ärztegesetz, Psychologengesetz, Allgemeines Sozialversicherungsgesetz). Große praktische rechtliche Bedeutung haben neben Verordnungen der jeweiligen Bundesministerien auch die sogenannten Richtlinien des Hauptverbands der österreichischen Sozialversicherungsträger sowie die Satzungen und Krankenordnungen der Sozialversicherungsträger.
Im Zuge der § 15a-Vereinbarung für die Jahre 2009 bis 2013 wurden sogenannte regionale Strukturpläne Gesundheit (je ein RSG pro Bundesland) vorgesehen, welche sowohl den intra- als auch den extramuralen Bereich umfassen sollen. Zuständig für die Beschlussfassung über diesen RSG ist die jeweilige Landesgesundheitsplattform des Bundeslandes.
In Österreich besteht die Pflichtversicherung für alle unselbständig Erwerbstätigen, eine Wahl des Versicherungsträgers ist nicht möglich. Der zuständige Versicherungsträger ist abhängig vom Beschäftigungsort bzw. vom Arbeitgeber.
Bei selbständig Erwerbstätigen besteht ebenfalls die Pflichtversicherung. Je nach Kammerzugehörigkeit kann eine Wahl des Versicherungsträgers möglich sein (Versicherungspflicht).
Der Beginn der Versicherung erfolgt für unselbständig Erwerbstätige durch die Aufnahme der Beschäftigung, dem Arbeitgeber obliegt unabhängig vom Entstehen der Versicherung die entsprechende Meldeverpflichtung gegenüber dem zuständigen gesetzlichen Krankenversicherungsträger. Bei Gewerbetreibenden entsteht die Versicherung durch das Anmelden des Gewerbes. Arbeitslose und Sozialhilfeempfänger sind automatisch versichert. Familienmitglieder wie nicht erwerbstätige Ehepartner und Kinder werden mitversichert.
Durch die Aufnahme verschiedener Erwerbstätigkeiten kann es zu einer Mehrfachversicherung kommen. Die Höhe der Versicherungsbeiträge ist für das Jahr durch die Höchstbeitragsgrundlage gedeckelt. Darüber hinausgehende Beitragszahlungen müssen bei der Mehrfachversicherung vom Versicherungsnehmer aktiv zurückgefordert werden.
Die Finanzierung des Gesundheitssystems erfolgt für den extramuralen Bereich überwiegend durch Krankenversicherungsbeiträge und Selbstbehalte, zuletzt vermehrt auch durch Steuermittel. Der intramurale Bereich wird überwiegend durch Länder und Sozialversicherung finanziert.
Bei unselbständig Erwerbstätigen besteht der Krankenversicherungsbeitrag aus einem Dienstnehmer- und einem Dienstgeberanteil. Der Dienstnehmeranteil wird direkt vom Gehalt abgezogen und vom Arbeitgeber mit der Sozialversicherung verrechnet.
| Dienstnehmeranteil an der KV | 3,825% bei Angestellten bzw. 3,95% bei Arbeitern |
| Dienstgeberanteil an der KV | 3,825% bei Angestellten bzw. 3,7% bei Arbeitern |
| Höchstbeitragsgrundlage der gesamten Sozialversicherung (PV (10,25%) + KV (3,83 - 3,95%) + AIV (3%)) Dienstnehmer monatlich[2] | 4.020€ |
Bei Gewerbetreibenden wird der Krankenversicherungsbeitrag durch die Sozialversicherungsanstalt der gewerblichen Wirtschaft (SVA) ermittelt.
| Beitragssatz | 9,1% |
| Höchstbeitragsgrundlage monatlich | 4.235€ |
Selbstbehalte existieren in verschiedensten Formen:
Durchschnittlich kommt auf 213 Einwohner je ein berufsausĂĽbender Arzt. Im Vergleich der letzten 10 Jahre gab es eine Zunahme um 26,3%.
Für die ambulante Gesundheitsversorgung haben private Haushalte und ihre Versicherungsunternehmen im Jahre 2004 ca. 2 Mrd. Euro ausgegeben. Zwischen 1997 auf 2004 sind diese Ausgaben durchschnittlich um 3,3% jährlich gestiegen.
Für öffentlich allgemeine Krankenanstalten, öffentliche Sonderkrankenanstalten und private gemeinnützige allgemeine Krankenanstalten existiert eine öffentliche Finanzierung (2002: ca. 150 Fondskrankenanstalten für 72% der gesamtösterreichischen Spitalsbetten bzw. 85% der stationär versorgten Patienten).
Seit 1997 wird das System der Leistungsorientierten Krankenanstaltenfinanzierung angewandt. Es besteht aus zwei Finanzierungsebenen.
1. Der Kernbereich. Hier wird bundeseinheitlich je stationärem Aufenthalt eine Punkteanzahl vergeben, die sich aus der Leistungskomponente (abh. von der Diagnose) und der Tageskomponente (Aufenthaltsdauer, Dauer der Intensivbetreuung) zusammensetzt.
2. Der Steuerungsbereich. Hier kann landesspezifisch auf den Versorgungsauftrag der Krankenanstalten eingegangen werden.
Die auf Landesebene verwalteten Fonds zur Finanzierung der Fondskrankenanstalten beziehen ihre Beiträge aus folgenden Quellen:
| Quelle | Finanzierungsanteil |
|---|---|
| Sozialversicherung | ca. 51% |
| Umsatzsteueranteile (Bund, Land, Gemeinden) | ca. 8% |
| Zusätzliche Mittel des Bundes | ca. 2% |
| Beihilfen nach dem Gesundheits u. Sozialbereich-Beihilfengesetz | ca. 6% |
| Landesmittel | ca. 15% |
| Gemeindemittel | ca. 10% |
| Ausgleichsmittel | ca. 2% |
| Sozialhilfe | ca. 1% |
| Beiträge, Refundierungen u. ähnl. | ca. 1% |
| Ausländische Patienten | ca. 3% |
Der Strukturfonds erhält seine Mittel aus einem Anteil des Aufkommens an der Umsatzsteuer und sonstigen Bundesbeiträgen.
| Strukturfond | 2001 |
| Anteil des Umsatzsteueraufkommens | 236 Mio. € |
| sonstige Bundesbeiträge | 242 Mio. € |
Der Privatkrankenanstalten-Finanzierungsfonds ist die Ausgleichstelle fĂĽr die Leistungen der Privat-Krankenanstalten, fĂĽr die eine Leistungspflicht der sozialen Krankenversicherung besteht.
| Krankenanstalten | 272 |
| davon mit Ă–ffentlichkeitsrecht | 48,9% |
| Bettenanzahl in Krankenanstalten | 67.708 |
| Betten pro 100.000 Einwohner (Bettendichte) | 834 |
| Einwohner je Apotheke | 3.655 |
| Bundesland | Bettendichte | EW je Apotheke |
|---|---|---|
| Wien | 1.171 | 5.163 |
| Kärnten | 920 | 3.609 |
| Salzburg | 911 | 4.137 |
| Steiermark | 866 | |
| Oberösterreich | 735 | 3.326 |
| Tirol | 688 | 3.734 |
| Niederösterreich | 659 | |
| Vorarlberg | 616 | 4.692 |
| Burgenland | 564 |
| Bereich | 2003 | Veränderung zu 2002 |
|---|---|---|
| Gesamteinnahmen der gesetzlichen Krankenversicherung | 10.933 Mio. € | 2,8% |
| davon Beiträge von Arbeitnehmern und Arbeitgebern | 8.834 Mio. € | 2,2% |
| Aufwand der gesetzlichen Krankenversicherung | 11.072 Mio. € | 2,4% |
| davon Aufwand für Krankenanstalten | 3.039 Mio. € | |
| davon Aufwand für ärztliche Hilfe | 2.729 Mio. € | |
| davon Aufwand für Medikamente und andere Heilmittel | 2.341 Mio. € | 2,3% |
| davon medizinische Rehabilitation | 198 Mio. € | |
| davon Früherkennung von Krankheiten und Gesundheitsförderung | 84 Mio. € | |
| Fälle vertragsärztlicher Hilfe je Versichertem | 6,73 | |
| Kosten je vertragsärztlicher Hilfe | 44,93 € | 0,1% |
Die Tabelle mit dem Prozentsatz des BIP (Bruttoinlandsprodukt) (linke Seite) wurde stark gekürzt und enthält nur ausgewählte Länder. Unter den von der OECD verglichenen Ländern nimmt Österreich den 7. Platz ein. Im Jahr 2003 nahm Österreich noch den 21. Platz ein mit einem Kostenanteil am BIP von 7,6%. Ursache für diesen "Aufstieg" war jedoch nicht eine entsprechende Kostensteigerung. Diese Statistik ist also dementsprechend mit Vorsicht zu genießen.
| Rang | Land | % des BIP |
|---|---|---|
| 1 | USA | 15,3 |
| 2 | Schweiz | 11,6 |
| 3 | Frankreich | 11,1 |
| 4 | Deutschland | 10,7 |
| 5 | Belgien | 10,3 |
| 7 | Ă–sterreich | 10,2 |
| 12 | Niederlande | 9,2 |
| 13 | Schweden | 9,1 |
| 18 | Italien | 8,9 |
| OECD | 9,0 |
| Rang | Land | US-$ |
|---|---|---|
| 1 | USA | 6401 |
| 2 | Luxemburg | 5352 |
| 3 | Norwegen | 4364 |
| 4 | Schweiz | 4177 |
| 5 | Ă–sterreich | 3519 |
| 9 | Kanada | 3326 |
| 10 | Deutschland | 3287 |
| 16 | Schweden | 2918 |
| OECD | 2759 |
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| 1. | Frankreich |
| 2. | Italien |
| 3. | San Marino |
| 4. | Andorra |
| 5. | Neuseeland |
| 6. | Singapur |
| 7. | Spanien |
| 8. | Oman |
| 9. | Ă–sterreich |
| 10. | Japan ... |
| 18. | GroĂźbritannien ... |
| 20. | Schweiz ... |
| 25. | Deutschland |
Nebenstehend die Rangliste der Gesundheitssysteme (WHO 2000). Bewertungskriterien: unter anderem behinderungsfreie Lebenserwartung, Bedürfnisorientierung, Kosten, Fairness der Finanzierung, Eingehen auf die Erwartungen der Bevölkerung und der Patienten. Die Rangliste ist nicht unumstritten. <div style="clear:both;" />