|
|
Lexikon auf Ihrer Homepage |
|
Lexikon als Lesezeichen hinzufügen |
Eine Glaubensgemeinschaft oder auch Religionsgemeinschaft ist eine Organisation, die die gemeinschaftliche Ausübung einer Religion bezweckt.
Inhaltsverzeichnis |
Die erste christliche Gemeinde entstand in Jerusalem kurz nach Jesu Auferstehung. Im 1. Jahrhundert n. Chr. entstanden weitere Gemeinden, zunächst in Israel durch Anhänger Jesu, danach über die Grenzen Israels hinaus. Besondere Erwähnung findet die Gemeinde in Antiochien im syrischen Raum. Schon im Laufe des 1. Jahrhundert sind Gemeinden in Rom, Ephesus und anderen Orten in Kleinasien, Phrygien, Bithynien und am Pontus belegt, auch in ländlichen Gebieten und außerhalb des römischen Reiches in Ostsyrien.
Manche christliche Religionsgemeinschaften werden als Kirche bezeichnet. Kirchen, denen große Teile der Bevölkerung eines Landes angehören, heißen Volkskirche; daneben gibt es Freikirchen. Die größte christliche Glaubensgemeinschaft ist die Römisch-Katholische Kirche. Die am schnellsten wachsende Gemeinde der letzten 100 Jahre ist die Pfingstbewegung.
Die Selbst- und Fremdbezeichnungen für nicht-christliche größere Religionsgemeinschaften differiert je nach Religion.
Manche Glaubensgemeinschaften werden – egal ob christlich oder nicht – traditionell als Sekte bezeichnet. Die Verwendung des Begriffs wird von den Angehörigen dieser Gemeinschaften häufig als diskriminierend empfunden. Auch wird das Fehlen von sachgerechten Abgrenzungskriterien bemängelt. In jüngerer Zeit hat sich daher als Alternativbezeichnung der Begriff der Neureligiösen Bewegung etabliert.
Religionsgemeinschaften können sich durch unterschiedliche Modelle finanzieren. Neben freiwilligen Spenden oder Steuern der Mitglieder gibt es das Modell der Kirchensteuer (z.B. in Deutschland und Österreich) und das Modell der Mandatssteuer (z. B. in Spanien) - vgl. Kirchenfinanzierung.