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An einem Grenzübergang, auch Grenzübertrittstelle oder Grenzübergangsstelle (GÜST bzw. GÜSt; DDR-Bezeichnung), kann die Grenze zwischen zwei Staaten legal überquert werden. Dabei ist der Begriff Staat in einem weiteren Sinne zu verstehen, da auch Demarkationslinien zu autonomen Gebieten de facto als Grenze wirken können, z. B. zwischen der Republik Zypern und Nordzypern. Beim Übertritt können, abhängig vom Ein- bzw. Ausreisestaat, diverse Formalitäten verlangt werden.
Grenzübergänge dienen neben einem geregeltem Grenzübertritt oft der routinemäßigen Kontrolle des Personen- und Güterverkehrs. Ziel dabei ist es, illegale Grenzübertritte und Schmuggel zu verhindern. Temporär erfüllen diese Kontrollen auch Abriegelungszwecke, um sich von Schadens- oder Kriegsereignissen im Nachbarland abzugrenzen. So wurden 1986 anlässlich der Reaktorkatastrophe von Tschernobyl an den Grenzen nach Westeuropa Menschen und Güter auf radioaktive Kontamination untersucht und ggf. gereinigt oder abgewiesen. Verstärkte Kontrollen finden auch im Zusammenhang mit Fahndungsmaßnahmen statt.
Für die Grenzkontrollen sind die jeweiligen Behörden des Grenzschutzes und der Zollverwaltung zuständig. Der Umgang der beiden Nachbarstaaten miteinander bestimmt auch die Form der Grenzkontrollen, die dann strenger oder lockerer gehandhabt werden. Da diese in Teil des jeweiligen Grenzschutzkonzeptes sind, sind an stark geschützten Grenzen auch strenge Kontrollen zu erwarten. Entsprechend fallen bei einer sogenannten grünen Grenze die Kontrollen in der Regel weniger streng aus oder werden gar nicht bzw. werden nur stichprobenartig oder im konkreten Verdachtsfall vorgenommen.
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Je nach Verkehrsmittel lassen sich Grenzübergänge einteilen in:
Je nach Art des Grenzüberganges befindet sich in unmittelbarer Nähe zusätzliche Infrastruktur, die auf die Bedürfnisse der Ein- bzw. Ausreisenden ausgerichtet ist. Dazu gehören z. B. Wechselstuben, Autovermietungen und Hotels. In den als Niemandsland bezeichneten Gebieten und den Räumen hinter den Ausreisekontrollen der Flughäfen gelten oft besondere (günstigere) Steuervorschriften, weswegen sich Geschäfte und ganze Einkaufszentren angesiedeln (siehe auch Duty-free-Shops).
Die Unterzeichnerstaaten des Schengener Abkommens schaffen an ihren Binnengrenzen die Grenzkontrollen ab. Stattdessen wird an den Außengrenzen des Schengenraums nach einem einheitlichen Standard kontrolliert. Dazu wurde von der Europäischen Union u. a. das nichtöffentliche Computer-Netzwerk Schengener Informationssystems entwickelt. Die Grenzübergänge an den Binnengrenzen bleiben trotzdem weiter bestehen, solange auch die Grenze an diesen Orten erhalten bleibt.. Kontrollen finden jedoch nur noch aus aktuellem Anlass statt. Dies geschah z. B. bei Fußball-Europa- und Weltmeisterschaften, sowie im Vorfeld der G8-Gipfel in Genua 2001 und Heiligendamm 2007. Allerdings ist an den Binnengrenzen laut Artikel 20 des Schengener Grenzkodex unabhängig von der Staatsangehörigkeit der betreffenden Personen an jeder Stelle, auch ohne Grenzübergang, der Grenzübertritt zulässig. [1]
Da Grenzübergänge Schauplätze dramatischer Situationen sein können, stehen sie auch Mittelpunkt literarischer und filmischer Werke. Eine große Rolle spielen sie in der Literatur des 20. Jahrhunderts, das u. a. durch den Kalten Krieg und den Eisernen Vorhang geprägt war.