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Grenzvertrag von Paris (1810)

Im Grenzvertrag von Paris vom 2. Oktober 1810 wurde zwischen dem Großherzogtum Baden und dem Königreich Württemberg eine Grenzbegradigung durchgeführt. Unter anderem wurde das bisher württembergische evangelische Amt Hornberg mit Sankt Georgen im Schwarzwald, Schiltach, Hornberg, Gutach und Reichenbach sowie weiteren Gebieten Baden zugeschlagen.

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