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Großer Faschistischer Rat

Der Große Faschistische Rat (ital. Gran Consiglio Del Fascismo) war der Unterbau zu Benito Mussolinis faschistischer Regierung in Italien. Mussolini war seit dem 30. Oktober 1922 Ministerpräsident.[1] Der Rat wurde am 27. Dezember 1922 gebildet.[2] Zum Regierungsgremium wurde er durch ein Gesetz vom 9. Dezember 1928. Der verfassungswidrige Rat übte seine Macht auf die verschiedenen italienischen Institutionen aus.

Inhaltsverzeichnis

Aufbau

Folgende Mitglieder gehörten dem Rat an:

Führer und Regierungschef

Die Quadrumviri

Die Anführer des Marschs auf Rom:

Vertreter von Staats- und Parteigremien

  • Die Vorsitzenden folgender Institutionen und Vereinigungen:
    • Accademia Nazionale dei Lincei (zwischen 1939 und 1943 mit der Accademia d'Italia zwangsvereinigt)
    • Sondergericht für die Staatssicherheit (Tribunale Speciale per la Sicurezza dello Stato)
    • Korporation der Industriellen
    • Landwirtschaftliche Arbeiter
    • Industriearbeiter
    • Landwirte

Einzelpersonen

  • Verschiedene von Mussolini persönlich ausgewählte Einzelpersonen

Aufgaben

Im Wesentlichen hatte der Große Faschistische Rat folgende Aufgaben und Befugnisse:

Innerhalb der Nationalen Faschistischen Partei

Außerhalb der Nationalen Faschistischen Partei

  • Anhörung bei der Wahl des Thronfolgers
  • Wahl des Premierministers
  • Auswahl der von den Berufsverbänden vorgeschlagenen Abgeordneten für die Kammer (siehe Literatur unten)
  • Entscheidung über Funktion und Zusammensetzung des Großrates
  • Entscheidung über Kompetenzen des Premierministers, über internationale Verträge und außenpolitische Belange

Der Großrat wurde durch den Premierminister einberufen. Sämtliche Verordnungen und Gesetze konnten nur durch Zustimmung des Premierministers in Kraft treten.

Dem Großen Faschistischen Rat gelang dennoch die unblutige Entmachtung Mussolinis, indem er diesen durch eine seine Ablösung fordernde Resolution überrumpelte. Darauf folgte Mussolinis Entlassung durch den König.

Entscheidungsmodus

Auszug aus dem Protokoll der Sitzung des Großen Faschisten Rates vom 24./25. Juli 1943, in der Benito Mussolini abgesetzt wurde. Aus dem Protokoll ergibt sich das jeweilige Stimmverhalten.

Normalerweise ergingen die Beschlüsse einstimmig zugunsten der von Mussolini in der jeweiligen Tagesordnung vorgelegten Punkte.

Lediglich zwei Ausnahmen gab es: In der Sitzung vom 13. Februar 1923 wurde beschlossen, dass die Zugehörigkeit zu den Freimaurern mit der Parteimitgliedschaft in der Nationalen Faschistischen Partei (Partito Nationale Fascista, PNF) unvereinbar war. Einige Mitglieder des Rates stimmten gegen den Vorschlag, weil sie Freimaurer waren (Balbo, Acerbo, Rossi, Dudan), andere stimmten, obwohl oder gerade weil ebenfalls Freimaurer, für die Unvereinbarkeit.

Ein für Mussolini vernichtendes Ergebnis brachte die Zusammenkunft des Großen Rates am Nachmittag des 24. Juli 1943.[3] Der Große Faschistische Rat beschloss in den frühen Morgenstunden des 25. Juli 1943 mit neunzehn gegen acht Stimmen, bei einer Enthaltung, die Absetzung des Duce (Führer). Unter den Ja-Stimmen waren unter anderem der ehemalige Außenminister und Schwiegersohn Mussolinis, Galeazzo Ciano, sowie der greise Feldmarschall Emilio De Bono. Sie wurden zusammen mit drei weiteren Abtrünnigen im Prozess von Verona zum Tode verurteilt und am 11. Januar 1944 hingerichtet.

Literatur

  • Rudolf Lill u. a. (Hrsg.): Kleine italienische Geschichte. Bonn 2006.

Einzelnachweise

  1. Deutsches Historisches Museum: Chronik 1922, Eintrag 30.10.
  2. Deutsches Historisches Museum: Chronik 1922, Eintrag 27.12.
  3. Chroniknet.de, Tageseintrag für den 8. Januar 1944
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