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Der Große Faschistische Rat (ital. Gran Consiglio Del Fascismo) war der Unterbau zu Benito Mussolinis faschistischer Regierung in Italien. Mussolini war seit dem 30. Oktober 1922 Ministerpräsident.[1] Der Rat wurde am 27. Dezember 1922 gebildet.[2] Zum Regierungsgremium wurde er durch ein Gesetz vom 9. Dezember 1928. Der verfassungswidrige Rat übte seine Macht auf die verschiedenen italienischen Institutionen aus.
Inhaltsverzeichnis |
Folgende Mitglieder gehörten dem Rat an:
Die Anführer des Marschs auf Rom:
Im Wesentlichen hatte der Große Faschistische Rat folgende Aufgaben und Befugnisse:
Der Großrat wurde durch den Premierminister einberufen. Sämtliche Verordnungen und Gesetze konnten nur durch Zustimmung des Premierministers in Kraft treten.
Dem Großen Faschistischen Rat gelang dennoch die unblutige Entmachtung Mussolinis, indem er diesen durch eine seine Ablösung fordernde Resolution überrumpelte. Darauf folgte Mussolinis Entlassung durch den König.
Normalerweise ergingen die Beschlüsse einstimmig zugunsten der von Mussolini in der jeweiligen Tagesordnung vorgelegten Punkte.
Lediglich zwei Ausnahmen gab es: In der Sitzung vom 13. Februar 1923 wurde beschlossen, dass die Zugehörigkeit zu den Freimaurern mit der Parteimitgliedschaft in der Nationalen Faschistischen Partei (Partito Nationale Fascista, PNF) unvereinbar war. Einige Mitglieder des Rates stimmten gegen den Vorschlag, weil sie Freimaurer waren (Balbo, Acerbo, Rossi, Dudan), andere stimmten, obwohl oder gerade weil ebenfalls Freimaurer, für die Unvereinbarkeit.
Ein für Mussolini vernichtendes Ergebnis brachte die Zusammenkunft des Großen Rates am Nachmittag des 24. Juli 1943.[3] Der Große Faschistische Rat beschloss in den frühen Morgenstunden des 25. Juli 1943 mit neunzehn gegen acht Stimmen, bei einer Enthaltung, die Absetzung des Duce (Führer). Unter den Ja-Stimmen waren unter anderem der ehemalige Außenminister und Schwiegersohn Mussolinis, Galeazzo Ciano, sowie der greise Feldmarschall Emilio De Bono. Sie wurden zusammen mit drei weiteren Abtrünnigen im Prozess von Verona zum Tode verurteilt und am 11. Januar 1944 hingerichtet.