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Als Grundfläche bezeichnet man per Konvention eine bestimmte Begrenzungsfläche eines dreidimensionalen Körpers oder (meist beschränkten) Raumes. Als Grundfläche wird auch die Fläche eines Grundstückes bezeichnet.
In zeichnerischen Darstellungen oder bei dreidimensionalen Modellen wird diese Fläche stets als "unten" betrachtet, also als die Fläche, auf der der Körper "steht". Daher sind Grundflächen meist eben. Aufgrund ihrer Symmetrie kann bei den platonischen Körpern jede beliebige Seitenfläche als Grundfläche betrachtet werden.
Der Begriff Grundfläche wird im deutschen Baurecht für diejenige Fläche verwendet, die ein Gebäude mit seinen absoluten Außenkanten einnimmt. Evtl. vorhandene kleine Dachüberhänge werden dabei nicht mitberechnet, da diese lediglich dem Schutz des Mauerwerks dienen. Siehe auch: Grundfläche (Architektur) | Grundflächenzahl
Die Grundfläche eines Bestandes (engl. basal area) ist die Summe der Baumquerschnittsflächen in 1,3 m Höhe, bezogen auf eine Bezugsfläche (z. B. 1 Hektar).
Die Ermittlung erfolgt mittels Vollkluppung (d. h. der Durchmesser aller Bäume wird in 1,30 m Stammhöhe (BHD) gemessen) oder über Stichprobenerhebung (z. B. Winkelzählprobe). Die Grundfläche wird in m²/ha angegeben.
Siehe auch: Bestandesgrundfläche