|
|
Lexikon auf Ihrer Homepage |
|
Lexikon als Lesezeichen hinzufügen |
Gustav Adolf, Herzog zu Mecklenburg [-Güstrow] (* 26. Februar 1633 in Güstrow; †6. Oktober 1695 ebenda), war regierender Herzog zu Mecklenburg im Landesteil Mecklenburg-Güstrow und Sohn von Johann Albrecht II. und seiner dritten Gemahlin Eleonore Marie von Anhalt-Bernburg.
Inhaltsverzeichnis |
Als sein Vater 1636 starb, beanspruchte sein Onkel Adolf Friedrich I. die Vormundschaft und das Herzogtum. Daraufhin brach zwischen seiner Mutter und ihrem Schwager eine erbitterte Auseinandersetzung über die vormundschaftliche Regentschaft aus.
Gustav Adolf war auch von 1636–1648 Administrator des Bistums Ratzeburg.
Am 2. Mai 1654 wurde Gustav Adolf vom Kaiser für mündig erklärt und übernahm bis zu seinem Tode 1695 die Regentschaft im (Teil-) Herzogtum Güstrow. Mit ihm erlosch die Linie Güstrow der mecklenburgischen Dynastie.
Im 17. Jahrhundert entarteten die Bräuche um das Christkind, das in Thüringen auch von Knecht Ruprecht begleitet wurde. Mit einer Kette umgurtet, einem Sack auf dem Rücken und einer Rute in der Hand ist er das Vorbild des späteren Weihnachtsmannes. Die Christkindels-Umzüge entwickelten schließlich solchermaßen, dass 1666 die Behörden in Straßburg ein Verbot anordneten. 1682 untersagte Gustav Adolf von Mecklenburg in einem bis heute in diesem Zusammenhang zitierten Edikt die Umgänge des Christkindes.[1] Weitere Regierungsmaßnahmen von Gustav Adolf waren:
Nach dem Ende des Dreißigjährigen Krieges führte Gustav Adolf 1661 eine Volkszählung durch. 1662 erlässt er eine Verordnung zur Ausrottung der Wölfe zur Reduktion der im Dreißigjährigen Krieg stark gestiegenen Bestände. 1671 erlässt er eine Verordnung zu einer umfassenden Schulreform. In den fünfzehn Kreisen werden den Superintendenten Präpositen zur Seite gestellt, die für die Verbesserung des Schulwesens verantwortlich sind. Sie werden beauftragt, Schulen einzurichten, Dörfer für eine Schule zusammenzulegen, geeignete Lehrkräfte einzustellen und festzustellen, wie viel Schulgeld jeder zahlen könne bzw. wie viel Zuschüsse nötig seien. Die Schulmeister erhalten methodische Anweisungen und müssen Schultabellen über Schülerzahl, Schulbesuch und Leistungen führen.
1676 erließ Gustav Adolf eine Feuerordnung. Jeder Einwohner wird angewiesen, vorsichtig mit Licht und offenem Feuer umzugehen. Das Brauen in den Häusern wird verboten.
1682 wendet er sich gegen den nach dem Dreißigjährigen Krieg wachsenden Aberglauben. Er ordnet er an, alle Zauberbücher abzuliefern, um sie verbrennen zu lassen. Statt Quacksalberei werden kostenlose Medikamente für Mensch und Vieh angeboten. Durch die Einrichtung eines Hexen-Sondergerichts sollen Hexenprozesse in geordnete Bahnen gelenkt werden, um die bei den lokalen Gerichten unter Folter erpreßten Geständnisse und Denzuniationen auszuschließen.
1684 ordnet er die Schulpflicht ab dem sechsten Lebensjahr an.
Am 28. Dezember 1654 heiratet er Magdalena Sibylla (* 1631, †1719) , Tochter von Friedrich III. von Schleswig-Holstein-Gottorf. Zusammen hatten sie 11 Kinder, aber keinen männlichen Erben. Das führt zu einem Nachfolgestreit der mit dem Hamburger Vergleich von 1701 beigelegt wurde und Mecklenburg im inneren neu formierte.
| Vorgänger | Amt | Nachfolger |
| August I. (Braunschweig-Lüneburg) | Administrator des Stifts Ratzeburg 1636–1648 |
–– |
| Johann Albrecht II. | Herzog zu Mecklenburg(-Güstrow) 1654–1695 |
| Personendaten | |
|---|---|
| NAME | Gustav Adolf |
| KURZBESCHREIBUNG | Herzog zu Mecklenburg |
| GEBURTSDATUM | 26. Februar 1633 |
| GEBURTSORT | Güstrow |
| STERBEDATUM | 6. Oktober 1695 |
| STERBEORT | Güstrow |