|
|
Lexikon auf Ihrer Homepage |
|
Lexikon als Lesezeichen hinzufügen |
Als höherer Kommunalverband (HKV) wird eine auf kommunaler Selbstverwaltung beruhende Körperschaft des öffentlichen Rechts bezeichnet, die über das Gebiet mehrerer Landkreise/Kreise bzw. kreisfreier Städte/Stadtkreise hinausgeht.
Die höheren Kommunalverbände werden auch als „dritte Ebene“ der kommunalen Selbstverwaltung bezeichnet, wobei die Kreise bzw. kreisfreien Städte die zweite Ebene, die Gemeinden die erste Ebene bilden sollen.
Historische Beispiele sind die Provinzialverbände in Preußen.
Heutige Beispiele sind die
Die Verbände haben sich 1964 zur Bundesarbeitsgemeinschaft der Höheren Kommunalverbände in der Bundesrepublik Deutschland (BAG HKV) zusammengeschlossen. Vorsitzender der BAG HKV ist seit 2007 der LWL-Direktor Wolfgang Kirsch, die Geschäftsstelle der BAG HKV ist beim LWL angesiedelt.