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Als Handelsschiff bezeichnet man im rechtlichen Sinne alle nicht staatlichen Schiffe (die Handelsflotte). Artikel 27 Grundgesetz bestimmt: „Alle deutschen Kauffahrteischiffe bilden eine einheitliche Handelsflotte.“ Im engeren Sinne versteht man unter Handelsschiffen alle gewerblichen Zwecken dienenden Schiffe. Fischereischiffe, Forschungsschiffe und Sportboote gehören hingegen nicht zu den Handelsschiffen, sind aber bei Gewinnerzielungsabsicht Kauffahrteischiffe.
Inhaltsverzeichnis |
Kauffahrteischiffe sind Seeschiffe, die mit Gewinnerzielungsabsicht betrieben werden.
Jedes Kauffahrteischiff benötigt:
Ausgestellt werden diese Dokumente von der See-Berufsgenossenschaft (SeeBG).
Die Arbeit auf deutschen Kauffahrteischiffen ist im Seemannsgesetz (SeemG) geregelt. Das SeemG ist ein spezieller Teil des deutschen Arbeitsgesetzes, der die besonderen Regelungen für die Arbeit auf See enthält.
Sportboote unter deutscher Flagge, die mit Gewinnerzielungsabsicht betrieben werden, sind Kauffahrteischiffe. Dazu gehören beispielsweise alle Schiffe unter deutscher Flagge mit denen Ausbildung gegen Entgelt betrieben wird (Segelschule, Motorbootschule).
Man unterscheidet Handelsschiffe je nach Fahrtgebiet in:
Die wichtigsten Typen sind:
Daneben gibt es viele Arten von Spezialschiffen für andere Aufgaben, die auch zu den Handelsschiffen zählen, wie
Wenn auch die Bedeutung der Passagierschiffe für den Fernreiseverkehr abgenommen hat, so sind doch beim Güterverkehr die großen Handelsnationen in starkem Maße vom Seehandel und damit von Handelsschiffen abhängig.
Die deutsche Handelsflotte wächst seit einiger Zeit wieder. Fast ein Drittel der Containerkapazität weltweit gehört deutschen Eignern. Es besteht auch wieder Bedarf an deutschem Führungspersonal an Bord, also vor allem nautischen und technischen Schiffsoffizieren.