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Das ehrsame Handwerk der Steinmetzen und Maurer im kaiserlichen Steinbruch am Leithaberg ist seit 1615 schriftlich dokumentiert. Für das Handwerk in Kaisersteinbruch war die Haupthütte in Wiener Neustadt zuständig. Die großen Haupthütten Mitteleuropas waren Köln, Straßburg, Zürich und Wien.
Der hiesige Stein wurde bereits für die römische Villa von Königshof-Ödes Kloster verwendet. Der älteste erhaltene Brunnen Wiens, der Schweizerhofbrunnen der Wiener Hofburg, 1552 von Pietro Solari errichtet, besteht aus Kaiserstein.
Das ganze Mittelalter hindurch waren die Steinmetzen und Maurer zwei voneinander getrennte Handwerke. Eine gemeinsame Vorgangsweise der Wiener Maurer und Steinmetzen fand erst im 17. Jahrhundert statt, als sie versuchten, sich gegen die italienischen, vor allem aus der Gegend von Como stammenden Meister zu wehren, die von der Haupthütte als Störer und Pfuscher empfunden wurden.[1]
In der ungarischen Sprache kommen die Gemeinsamkeiten beider Berufe, ihre frühere Verbundenheit gut zum Ausdruck:
In Baden und in dem kaiserlichen Steinbruch befanden sich auch Zunftladen des Handwerks, so genannte Viertelladen, für welche dieselben Bestimmungen galten, wie für die Neustädter.. [4] [5]
Einige wesentliche Artikel daraus:
Dieses Artikels wegen meldeten sich die kaiserlichen Meister in der „Neustadt“ zu Wort. Bei einer Handwerkssitzung am 25. Mai 1617 forderten sie .. weil der Bruch fern von einer Stadt und Flecken liegen tut, und ein Lehrjunge, weil man ihn täglich zur Holung allerley Victualien, auch anderer Sachen gebrauchen muss, nichts erfahren oder lernen könnte. Jeder Meister[6] daselbst möge zwei Lehrjungen aufdingen ..
Sie erhielten diese Sondergenehmigung, die dann Jahre später von anderen auch verlangt wurde.
Das Amt des Obervorstehers der Viertellade der Steinmetz- und Maurermeister, auch als Viertelmeister bezeichnet, wurde jährlich gewechselt. Dazu einige überlieferte Beispiele: Andre Ruffini 1626, Ambrosius Petruzzy 1640, Mathias Lorentisch 1644, Domenicus Petruzzy 1651, Giorgio Regondi 1657 ..
In einem Vertrag von 1609 wurde die Ortsherrlichkeit von Kaisersteinbruch der niederösterreichischen Kammer, die Grundherrlichkeit dem Stift Heiligenkreuz zugesprochen. Die niederösterreichischen Stände glaubten nun aufgrund der Ortsherrlichkeit der Kammer den Ort als ein österreichisches Gut besteuern zu müssen. Besonders energisch wurde die Einhebung der Weinsteuer, des „Täz“ gefordert. Sie sandten ihren „Diener und Rentmeister“ Johann Miller in den Steinbruch damit er dessen staatsrechtliche Zugehörigkeit ergründen solle.[7] [8]
Dieser Bericht zeigt die Anfänge dieser Viertellade des Steinmetzhandwerkes auf.
Bericht des Johann Miller vom 20. Februar 1618 (Auszug): .. nicht ein Schuch weit in Österreich, ist dem ungarischen Stuel mit der Jurisdiktion unterworfen. Auch der Heiligenkreuzer Abt Christoph Schäffer wurde befragt: .. es steuern ihm Herrn Prälaten die sechs Meister, Steinmetzen und ein Bildhauer, nicht mehr als jährlich 15 kr fürs Haus, denn sie haben keine Hausgründe und all das Gesinde, das sich in dem Steinbruch aufhält, lebt von der Arbeit bei diesen sechs Meistern. Ulrich Payos, Pietro de Magistris, Leonhardt Holzäpfl, Nicolae di Novo, Andre Ruffini und Antonius Bregno. Sie sind alle Welsche, darunter vier Meister Ihrer Kaiserlichen Majestät. Für den Fall dass Ihre Majestät ihrer bedürftig, sind sie schuldig, alle anderen Arbeiten beiseite zu legen und Ihrer Majestät Sachen zu befürdern. Wie sie anjetzt auf Ebersdorf ein Haupttor führen und Herr Vizedom Christoph Strauß die Fuhrleute bezahlen muss ..
.. es müssen sich die Meister eines guten Trunks befleißigen, denn des Handwerks Gesinde sind viele, und wie wöllen sie sonst das Gesind in dieser Wildnis behalten. So wird auch viel Wein getrunken von den Fuhrleuten die die verfertigten Werkstücke abführen, und ist begründet durch die Güte des ungarischen Weines, und die große Bindt ist um ein gutes Seydl größer, als die österreichische Maß. ..[9]
1624 wandten sich die gesamten Meister des Maurer und Steinmetz-Handwerkes welscher Nation aus den vier Vierteln Niederösterreichs an den Kaiser mit der Bitte um eine eigene Handwerksordnung. Sie schrieben einfach die Anrede: Kayßer[10]
Die deutschen Handwerker behielten ihre Freiheiten, die Italiener unterwarfen sich der vorgeschriebenen Ordnung.
In den Streit der beiden Haupthütten in Wien und Wiener Neustadt um Machtbereiche, größeren Einfluss und natürlich viel Geld, wurde die Viertellade in Kaisersteinbruch hineingezogen.[11] Die Wiener Meister forderten die „Kaiserischen“ Meister auf, den Neustädtern den Gehorsam zu verweigern, dort nicht zur Fronleichnams-Prozession zu erscheinen, der Brief endete mit einer klaren Erpressung:
4. November 1644 Verzeichnis der Kaisersteinbrucher Meister, die auch für die neuen kaiserlichen Freiheiten in Wien erlegen, ein Meister 45 kr, ein Geselle 15 kr:[13]
15. März 1651 Schreiben der Kaiserischen Meister an die Neustädter Zunft.[14] .. den Herrn und Meistern ist zu berichten, dass uns abermahl vorgekommen, dass die Wienerischen Meister unsere ausgelernten Gesellen nicht für gut neben den ihren arbeiten lassen wollen, auch gar nicht zum Handwerk gehen lassen. Gott befohlen.
Um die Ausweitung der kaiserlichen Freiheiten bemühte sich der nobilitierte Hofbildhauer Pietro Maino Maderno und sein jüngerer Mitmeister Ambrosius Regondi bei Graf Otto Felician von Heissenstein, Regent der niederösterreichischen Lande.[15] Der Wirkungsbereich der Kaisersteinbrucher Zunft umfasste danach die „Marktflecken“ der Herrschaft Scharfenegg, Sommerein, Mannersdorf, Hof, und Au, weiters Maria Loretto, Winden, Jois und Kaisersteinbruch selbst[16]
Das bedeutet, dass jede Zunfthandlung, wie „Aufdingung“ (Aufnahme von Lehrlingen), „Freisprechung“ (zum Gesellen freisprechen), usw. vor offener Lade in Kaisersteinbruch abgehalten wurde. Dieses „Freisprechbuch der Steinmetzen und Maurer in Kaisersteinbruch“ dokumentiert die tatsächliche Bedeutung dieses Handwerks.
die Handwerksordnung der Steinmetz-Zeche Wiener Neustadt und den incorporierten Meistern von Baden, dem kaiserlichen Steinbruch am Leithaberg, Himberg, Neunkirchen und Deutsch Brodersdorf.
Der Richter im Steinbruch Ambrosius Regondi hatte den Heiligenkreuzer Abt Michael Schnabel beim Palatin Paul Pálffy wegen Ablöschung des Kaiseradlers auf dem Kirchturm zur Anzeige gebracht.
Der Abt rechtfertigt sich am 31. März 1653 .. diesen Steinmetzen hat das Maul jederzeit nach Österreich und der kaiserlichen Hofkammer geschmeckt, daher sie sich im Kaiser-Steinbruch wohnend geschrieben und so genannt werden wollen ... meine Unterthanen haben ohne mein Vorwissen eine Handwerksordnung aufgerichtet, sie halten eigentümliche Zusammenkünfte ab, sie stellen Prozessionen an ..
Es ist jedermann bekannt, dass durch den feindlichen Türkischen Einfall das Land Österreich unter der Enns dermaßen verwüstet und entvölkert worden, dass an der Mannschaft, sonderlich der Handwerker, .. Maurern, Steinmetzen, .. ein großer Mangel bei der Stadt Wien und auf dem Lande erscheinen wird.[17] Meister und Gesellen, sie kommen woher, wo sie wollen.. auf dem Lande befindlichen Zünften ungehindert arbeiten können.
Am 29. März 1689 genehmigte Leopold I. dem Handwerk der Steinmetz- und Maurermeister in Wiener Neustadt und den incorporierten Viertelladen ihre Handwerksordnung.
Wie dann auch kein einziger Steinmetz, so der Bruderschaft nicht einverleibt, kein Schuch ausgearbeiteten Stein in die Stadt oder an den Orth, wo die Lade und Bücher liegen, nicht geben sollen, bis er sich mit besagter Bruderschaft verglichen und eingekauft habe.
Frau Ulrike Lahner übergab 1990 dem Steinmetzmuseum Kaisersteinbruch mit U1, U2 .. bezeichnete Blätter, A4-Kopien handgeschriebener Texte, wie sich herausstellte der Handwerksordnungen von 1650, 1684, 1690, .., die ihr der Stadtpfarrer von Bruck an der Leitha übergeben hatte. Was machen eure Kaisersteinbrucher Urkunden in der Pfarre Bruck an der Leitha? Das nördliche Burgenland war in der NS-Zeit ein Teil von Niederösterreich, Kaisersteinbruch zwangsweise abgesiedelt und das Stalag XVII A errichtet worden.
Durch den Ausbruch der „ungarischen Rebellion“, mit dem Beginn des „Kuruzzenrummels“ im Jahre 1703, war es den Meistern und Gesellen aus Kaisersteinbruch, aber auch aus den niederösterreichischen Orten, nicht mehr möglich, an den Zunftversammlungen in Wiener Neustadt teilzunehmen, weil Streifen der ungarischen Aufständischen jeden Reiseverkehr unterbanden. Die Zechmeister konnten nach dem Tode Kaiser Leopold I. ihre Handwerksordnungen von Kaiser Joseph I. (1705-1711) nicht konfirmieren und bestätigen lassen, denn die „Meisterschaft“ war zerstreut, das Gewerbe unterbrochen und in einen notleidenden Zustand geraten.
Nach dem Frieden von Szatmár 1711 ging der ungarische Unabhängigkeitskrieg zu Ende, da brach die Pest aus und „wegen der grassierenden Contagionsgefahr“ war die Verbindung mit Wiener Neustadt weiterhin unterbrochen. Die „zur Bestreitung der althabenden Handwerksordnung und Freiheit erforderlichen Mittel“ konnten nicht aufgebracht werden.
Aus diesem Grund genehmigte Karl VI. im Jahre 1714 mit einem Brief die Viertellade der Maurer und Steinmetze in Kaisersteinbruch[19], die der Hauptlade in Wiener Neustadt unterstand. Die Zunftordnung umfasst 38 Artikel, die Punkte 1 bis 21 betreffen die Ordnung der Meister, die Punkte 22 bis 38 die Ordnung der Poliere und Gesellen.
Es wurden alle geistlichen und weltlichen Obrigkeiten ermahnt, die bei der Wiener Neustädter Zeche inkorporierten Steinmetze und Maurer bei „ihren habenden Wappen ruhig verbleiben zu lassen und daran für sich selbst keine Irrung, Eingriffe, Hinderungen oder Beschwerungen, noch jemand anderen zu tun gestatten“.
Wir, Maria Theresia, von Gottes Gnaden Römische Kaiserin etc. .. [20] [21] tun kund mit diesem Brief allermänniglich, dass die der Neustädterischen Zunft einverleibten Meister, als zur Neustadt, Baden, in Unserem kaiserlich-königlichen Steinbruch am Leithaberg, Eisenstadt, Bruck an der Leitha[22], Himberg, Neunkirchen und Deutsch Brodersdorf alleruntertänigst gebeten. Wir geruhen als jetzt regierende Frau und Erblands- Fürstin in Österreich .. die 1714 bestätigte Handwerksordnung und Freiheit gleichfalls zu erneuern und zu gestatten.
am heiligen Fronleichnamstag sollen alle dieser Bruderschaft einverleibten Meister und Gesellen bei ihren Zechmeistern zusammenkommen, sich zur Kirche begeben, das hochwürdigste Altar-Sacrament mit ihren Kreuzfahnen in der Prozession ehrbar und erbaulich begleiten.
Beim nachfolgenden Gottesdienst solle die Zunfttruhe eröffnet und andere Zechmeister erwählt werden.
Das von alters her verwendete Wappen auf ihren Zechfahnen, darauf die fünf heiligen Schutzpatrone:
Alle fünf in altrömischer Tracht mit nach vorne gerichtetem Gesicht und grünen Lorbeerkränzen auf dem Haupt, nebeneinander stehend, davor eine der quer liegende Säule aus rotem Marmor.
Das Kaiser Steinbrucher Handwerk hat seit 1618 zu Wiener Neustadt gehört, als Zentrum sämtlicher Zunftaktivitäten. Die von Neustadt gehabte Viertellade (4.tl laad) wurde zurückgegeben. Eintragung im „Freisprechbuch der Steinmetzen und Maurer in Steinbruch“ vom 7. Juni 1801
Die vier Marktflecken – nämlich Sommerein, Mannersdorf, Hof und Auer Steinmetz- und Maurermeister haben sich lauth Regierungsbefehl von hier nach Bruck einverleiben müssen. Die seit 1649 hier beim ehrsamen Handwerk einverleibt gewesen sind.
Einige Beispiele:
Ist von einem ehrsamen Handwerk der Steinmetzen und Maurer hier in Kaisersteinbruch, Stefan Binder von Stotzing, dessen Eltern Stefan Binder sel., Margaretha Binderin noch am Leben, zu einem Steinmetzgesellen öffentlich freigesprochen worden und hat seine 5 Lehrjahre beim Lehrmeister Georg Höller, Steinmetzmeister in Loretto, der Hauptbürge Friedrich Franz, der Nebenbürge Johann Koch, beide Steinmetzgesellen in Loretto, erlegt seine Gebühr in die Lade mit 1 fl.
Ist von einem Handwerk der Steinmetzen und Maurer allhier in Kaisersteinbruch öffentlich freigesprochen worden Mathias Hillebrandt, dessen Vater Johannes Hillebrandt, Fischer in Sommerein, Ehefrau Anna Maria, der 3 Lehrjahre bei seinem Meister Lorenz Stadler, Maurermeister in Sommerein, völlig ausgelernt. Hauptbürge war Georg Schlegl, der Nebenbürge Leopold Stadler, beide Maurergesellen in Sommerein, erlegt seine Gebühr in die Lade mit 1 fl.
Ist von einem ehrsamen Handwerk der Steinmetzen und Maurer in Kaisersteinbruch öffentlich freigesprochen worden Joseph Lichtenecker, welcher seine 5 Lehrjahr beim Vater Thomas Lichtenecker, Steinmetzmeister in Mannersdorf. völlig ausgelernet hat. Der Hauptbürge war Mathias Schuß, Steinmetzmeister in Mannersdorf, der Nebenbürge Lorenz Stadler, Maurermeister in Sommerein, erlegt seine Gebühr in die Lade mit 1 fl.
Hat Meister Michael Gehmacher vor einem ganzen ehrsamen Handwerk der Steinmetzen und Maurer allhier in Kaisersteinbruch seinen Jung namens Michael Schreyer vor offener Lade zu einem Steinmetzen freigesprochen, dessen Eltern sind Adam Schreyer, Dreißigst-Aufseher und Ehefrau Elisabeth, Hauptbürge war Martin Madle, Steinmetzmeister allhier, Nebenbürge Jakob Hasenöhrl, Steinmetzgeselle allhier, erlegt seine Gebühr in die Lade mit 1 fl.
Die von Neustadt gehabte Viertellade (4.tl laad) wurde zurückgegeben und „von heute an unsere selbständige Handwerkslade unter unserer gnädigen Herrschaft Schutz Königshof heute zum erstenmale Handwerk gehalten“,
Damit endete die Bezeichnung „Kaisersteinbruch“, einigemale ist „Heiligenkreuzer Steinbruch“ zu lesen, dann gilt nur mehr „Steinbruch“.
Beispiel:
Hat Herr Zechmeister Michael Gehmacher, Steinmetzmeister allhier seinen Sohn Michael zu einem Steinmetzgesellen öffentlich freigesprochen, der hat 5 Lehrjahre völlig ausgelernet, dessen Bürgen Karl Gehmacher, Steinmetzmeister allhier und Martin Madle (junior) sind ihrer Bürgschaft entledigt, hat seine Gebühr in die Lade erlegt mit 1 fl.
Am 16. Juni 1905 hat sich die Innung des Steinmetzhandwerkes in Kaisersteinbruch aufgelöst. Die Innung verfügte über einen Fonds von 244 Kronen und 82 Heller zu religiösen, zu „Luxus“ und auch zu dem Zwecke, wenn ein Steinmetz, der in diesem Protokoll eingetragen ist, für das 50. Jubiläum seiner Freisprechung 20 Kronen erhält.