HauptgefreiterDer Hauptgefreite ist ein Dienstgrad, der in verschiedenen Armeen unterschiedliche Funktionsstufen bezeichnet. DienstgradDatei:031-Hauptgefreiter.png Dienstgrad Haupt- gefreiter Der Dienstgrad Hauptgefreiter kann einem Soldaten der Bundeswehr nach zwölfmonatiger Dienstzeit bei der Bundeswehr verliehen werden − § 9.1 Soldatenlaufbahnverordnung (SLV) −, wenn er mit dem Dienstgrad Soldat eingestellt wurde. Dazu wird i. d. R. eine Leistungsbewertung vom nächsten Disziplinarvorgesetzten oder dem Teileinheitsführer vorgenommen. Darüber hinaus ist u. U. eine Beförderung zum Hauptgefreiten der Reserve (HptGefr d. R.) mit Wirkung zum ersten Tag nach dem Ausscheiden aus dem Dienst möglich, jedoch frühestens nach zwölfmonatiger Dienstzeit.
Allerdings sind die Bezeichnungen "Maatanwärter (MA)" und "Bootsmannanwärter (BA)" keine offiziellen Bezeichnungen. Gemäß der ZDv 64/10 (Abkürzung in der Bundeswehr) und der ZDv 20/7 (Bestimmungen für die Beförderung und für die Einstellung, Übernahme und Zulassung von Soldatinnen und Soldaten) wird auch der angehende Maat als "UA" und der angehende Bootsmann als "FA" bezeichnet. Allerdings haben sich beide Bezeichnungen langsam eingeschlichen und werden nicht nur bei der Marine, sondern auch innerhalb der Bundeswehr allgemein anerkannt. Der Dienstgrad wurde erstmals von 1935 bis 1944 in der Luftwaffe der deutschen Wehrmacht verwendet. Von 1938 bis Kriegsende 1945 war Hauptgefreiter ebenfalls ein Mannschaftsdienstgrad der deutschen Kriegsmarine. Im deutschen Heer kam er 1955 mit Aufstellung der Bundeswehr erstmals zur Einführung. Abkürzungen(Bezeichnungen mit Anwärterzusatz nur im Schriftverkehr)
Siehe auchIm Artikel NATO-Rangcode werden die equivalenten NATO-Ränge zum Hauptgefreiten in anderen Natostaaten dargestellt.
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