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Als Hauptstrasse wird eine vortrittsberechtigte Strasse in der Schweiz und im Fürstentum Liechtenstein bezeichnet. Es sind dort meistens nicht-richtungsgetrennte Durchgangsstrassen.
Hauptstrassen sind stets vortrittsberechtigte Strassen und sind mit ganz wenigen Ausnahmen stets befestigt (ein Teilstück des Umbrailpasses ist unbefestigt). Die Beschilderung (Richtungsweiser, Ortstafeln) der Hauptstrassen erfolgt auf blauem Hintergrund. Die Hauptstrassen sind nummeriert. Die Nummern der wichtigsten Hauptstrassen werden an den Richtungsweisern gekennzeichnet (so genannte «Nummerntafeln für Hauptstrassen»).[1] In Liechtenstein existiert die entsprechende Bestimmung auch, doch sie wird dort nicht angewendet[2][3]..
In der Schweiz bestimmt der Bundesrat nach Anhören der Kantone die Hauptstrassen[4], in Liechtenstein definiert die Regierung die Hauptstrassen[5].
Inhaltsverzeichnis |
Der Begriff Hauptstrasse entstammt den Strassenverkehrsgesetzen der entsprechenden Länder[6][7]. Es räumt den Hauptstrassen ein Vortrittsrecht gegenüber unterrangigen Nebenstrassen ein.
Eigentümer der Hauptstrassen können sowohl der Bund[8] (Nationalstrassen 3. Klasse[9]), Kantone wie auch politische Gemeinden sein.
Vom Begriff Hauptstrassen abzugrenzen sind die Kantonsstrassen[10] oder die Staatsstrassen[11]. Letztere befinden sich im Eigentum des Kantons und können auch Autobahnen, Autostrassen[12] oder Nebenstrassen sein.
Im allgemeinen Sprachgebrauch sind Hauptstrassen in erster Linie wichtige Strassen im Strassennetz; sie werden auf verschiedene Weise definiert[13], siehe dazu Hauptstraße (allgemein).