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Haus

Dieser Artikel behandelt das GebĂ€ude. Eine Übersicht zu anderen Bedeutungen des Wortes „Haus“ ist unter Haus (BegriffsklĂ€rung) zu finden.
Ein Einfamilienhaus mit einer freistehenden Garage und Pergola
Einfamilienhaus

Ein Haus ist ein GebÀude, in dem Menschen leben oder arbeiten, d. h. ein WohngebÀude oder GeschÀftsgebÀude.

HĂ€user unterscheiden sich in ihrem Haustyp (Reihenhaus, Hochhaus, Mehrfamilienhaus) und hĂ€ufig auch nach ihrem Energiestandard. In vielen LĂ€ndern, beispielsweise in Nordafrika und SĂŒdasien sowie in Japan haben HĂ€user jedoch hĂ€ufig keinerlei WĂ€rmedĂ€mmung oder installierte Haustechnik.

Inhaltsverzeichnis

Etymologie

Als eigenstĂ€ndiger Begriff[1][2] wird Haus vor allem fĂŒr GebĂ€ude mit Wohnfunktion gebraucht: „Haus ist ein GebĂ€ude, das Menschen zum Wohnen, Unterkunft und BeschĂ€ftigung dient.“[1] Umgangssprachlich wird das Wort synonym zu GebĂ€ude â€“ ohne Kontext der Nutzung â€“ verwendet (wie in Hochhaus). Haus wird im Deutschen mit verschiedenen Begriffen zur Bezeichnung unterschiedlicher GebĂ€udetypen oder dem Verwendungszweck verknĂŒpft, zum Beispiel Wohnhaus, Bauernhaus, Parkhaus, Rathaus, Kaufhaus, Krankenhaus, Waisenhaus, Elefantenhaus, Baumhaus etc.

Das Wort selbst hat eine lange Geschichte mit etlichen Bedeutungswandlungen:[1]

Althochdeutsch hĂ»s heißt ursprĂŒnglich „das Bedeckende“. Es wurzelt in einer sehr alten, indogermanischen Grundbedeutung *kĂ»/*[s]keu „Schutz, umhĂŒllen“, zu finden auch etwa in sanskr. sku „bedecken“, griech. σÎșΔυη skeue „Kleidung, RĂŒstung“, σÎșÏ…Ï„ÎżÏ‚ skytos „Haut, Leder“, oder lat. scĂ»tum „Schild“, wie auch Scheune[3]. Das deutsche Schluss-«s» wird als „Rest eines Mittel oder Werkzeuge andeutenden Suffixes“[1] gedeutet, und hĂ»s steht daher dem althochdeutschen hĂ»t nahe, das sich zu den Worten HĂŒtte, (Ob-)Hut/hĂŒten, und Haut ausdifferenziert, und wohl auch dem Hut m. zugrunde liegt.[4] Erhalten ist diese Bedeutung auch im GehĂ€use.

Das Wort bezeichnet in der Folge neben „GebĂ€ude“ zunehmend auch „WohnstĂ€tte“ (vgl. hausen „wohnen“), „Wohnung“ im Sinne Gemach, oder die „Haushaltung“ und das „Gut des Hauses“ (den Hausrat), sowie den Hausstaat, also die „Ehe“[5] und die „Familie“.[6]

Der Begriff erweitert sich folglich auf:

Mittelhochdeutsch steht verbreitet ausschließlich hĂ»s im sĂ€chlichen Geschlecht, plur. hĂ»s und hiuser[6], neuhochdeutsch diphthongiert das lange «û» im Bairischen zu haus, hauß, von wo es Eingang in die Hochsprache findet, wĂ€hrend niederlĂ€ndisch huys, huis bildet, englisch house, die skandinavischen Sprachen behalten hus. Im Hochdeutschen ist es auch apokopiert (Verlust der mittelhochdeutschen Substantivendung «-e»), in „zu hause“, „im Hause“ hat sich aber ein Rest erhalten.

Haus als Rechtsbegriff

Das Wort Haus, ursprĂŒnglich „Schutz“ (wie GehĂ€use), dann „Wohnstatt“ (in hausen), heute „WohngebĂ€ude“ ist schon in den FrĂŒhzeiten des Schrifttums auch als Rechtsbegriff ĂŒblich.

Das Hausrecht[15] ist ein weltweit ĂŒbliches Konzept, dass die rechtliche Hoheitsgewalt (die Hausgewalt) ĂŒber sein Eigentum und Besitz dem Hausherren zusteht, in Unterscheidung zum Kommunalrecht. Das Hausrecht umfasst die Hausgerichtsbarkeit und die Schirmgewalt (das Recht zur Verteidigung). Es ist schon im römischen Recht verankert und findet in der deutschsprachigen Rechtsauffassung auch im germanischen Recht StĂŒtze.

  • Aus dem Hochmittelalter, als der Hausbegriff auf den Adel ĂŒbergeht, erhĂ€lt er sich als Hausgesetz, das sind Rechtsakte, die den Hausstand (die Familie, das Haus) und das nicht entlehnte territoriale Eigentum (die Hausmacht) betreffen.
  • Beim Übergang auf öffentliche GebĂ€ude geht das Konzept auf die Hausordnung (Regelwerk, das Haus betreffend) ĂŒber
  • Der Hausfrieden (Unverletzlichkeit), Ă€hnlich dem historischen Gartenfrieden als besonders schĂŒtzenswertes Gut, heute ein Grundrecht[7]
  • Die Hausruhe (Störungsfreiheit)
  • Das Recht auf Hausverbot (das Recht, „die TĂŒr zu weisen“)
„Hausrecht“ in umgangssprachlichen Sinne als das Privileg, sich bei jemand anderem „wie zuhause“ zu fĂŒhlen, geht darauf zurĂŒck.

Haus und Hof[16] heißt schon ab den 12. Jh., spĂ€testens ab dem 15. Jh. auch im rechtlichen Sinne „Wohnhaus und LĂ€nderbesitz“[1], ist also kein Hendiadyoin (Beschreibung mit gleichem), sondern alliterierende Floskel. So findet sich 1227:

„sal sweren, dat he sines huses noch houes nicht ne wete “

– [Er] soll schwören, dass er nicht sein Haus noch Hof betritt[17]

Etwa Ende des 14. Jh. heißt es:

„im an eigen und an hofen 
 mit 
 eigen, do meint er acker und huz; daz heissen wir legende eigen; domete daz er spricht hofen, do meint er steende eigen, alzo husere “

– „Ihm an Eigen und an Höfen“ â€“ mit „Eigen“ meint er „Acker und Haus“, das nennen wir liegendes Gut, sagt er „Höfe“, meint er stehendes Gut, also „HĂ€user“[18]

„Haus“ und „Hof“ tauschen in der Sprachgeschichte ihre Bedeutung in Bezug auf die Liegenschaft aus: Hier steht huz noch fĂŒr GrundstĂŒck, den frĂŒheren Begriff Hof, „Acker und Hof“ fĂŒr Grund und Boden, (Bau-)GrundstĂŒck und FlurstĂŒck, und hofen, husere fĂŒr das heutige Haus als Bebauung. WĂ€hrend ursprĂŒnglich „Hof“ die WohnstĂ€tte als Konzept bezeichnet, Haus nur die konkreten baulichen Maßnahmen, ist heute Haus das Abstraktum („zuhause“), und Hof nur untergeordneter baulicher Raum (Innenhof, Vorhof).[8][19]

Weitere stehende Wendungen sind:

Haus als baulicher Begriff

Zugrunde liegt dem Begriff in den namenkundlichen Aspekten immer die Bedeutung „festes GebĂ€ude“, in Abgrenzung zu provisorischen und „windigen“ Bauten. So steht im § 297 des Allgemeinen bĂŒrgerlichen Gesetzbuches 1812:

„Eben so gehören zu den unbeweglichen Sachen diejenigen, welche auf Grund und Boden in der Absicht aufgefĂŒhrt werden, daß sie stets darauf bleiben sollen, als: HĂ€user und andere GebĂ€ude 
“

Insbesondere Ă€ußert sich das in der mittelalterlichen Rechtswendung Haus und Rauch[13] fĂŒr das heizbare GebĂ€ude, so erhalten in zweierlei Sinne:

  • im Hammerhaus eines Sensenwerks, Krafthaus (Industrie), Haus als das TaggebĂ€ude eines Bergwerks[20], Sudhaus einer Saline, in der bĂ€uerlichen Architektur Backhaus fĂŒr den „freistehenden Backofen“, Badhaus fĂŒr die mittelalterliche Sauna des Bauern (das spĂ€ter per Dekret in das Brechlbad fĂŒr den Flachsanbau umgewandelt wird)
  • in „Haus“ fĂŒr das Vorhaus, Flur, was darauf zurĂŒckgeht, dass vor der Entwicklung des Kamins (Rauchhaus), aber auch bei vorhandenem Kamin die zentrale Feuerstelle des Hauses im Eingangsbereich angesiedelt ist, und die RĂ€ume nur davon abgetrennte VerschlĂ€ge. Die feste Bauweise der InnenwĂ€nde („Zimmer“ zu Zimmerei des Blockhauses) entwickelt sich erst spĂ€ter, und in dieser Bauweise sind weiterhin nur Feuerstelle und Rauchfang in Stein „fest“ gebaut. Selbst im gemauerten Haus wird der raumseitige Back- oder Kachelofen anfangs aus dem Flur geheizt.[21] Heute stehen dafĂŒr die Redewendungen Haus und Herd oder ĂŒbertragener Heim und Herd.

Namenkunde

Orte mit der Namensendung -haus/e/n[22] sind typisch fĂŒr SiedlungsgrĂŒndungen im Zuge der frĂ€nkischen Landnahme, die im spĂ€ten 5. bis 7. Jahrhundert stattfand, und den anschließenden Erweiterungen des Frankenreiches auf Bayern, und spĂ€ter Österreich und Sachsen bis zum 9. Jahrhundert, wo sie aber deutlich seltener sind. Namen dieser Art finden sich aber auch in wesentlich spĂ€teren Sprachschichten.

Der Name ist im gesamten deutschen Sprachgebiet verbreitet und findet sich auch im NiederlÀndischen und Norwegischen.

Namensvarianten:

  • Haus
  • Hausen/-hausen − kann alt sein, und bis ins 5., 6. Jahrhundert zurĂŒckgehen, aber bis in die Neuzeit produktiv
  • Hus(e/n) bzw. -hus(e/n) , meist alt, diese machten die neuhochdeutsche Diphthongierung «u» â†’«au» nicht mit, und sind im Alemannischen und Niederdeutschen verbreitet, selten SekundĂ€rbildung im Dialekt
  • HĂ€us(e)l(n) bzw. als Endung, im Oberdeutsch (etwa in NeuhĂ€us(e)l) – meist eine Bildung weniger hohen Alters, sie stehen auch primĂ€r zu Haus und HĂ€user im heutigen Sinne, nicht im frĂ€nkisch-bajuwarischen Siedlungskontext, wie Familiennamen auf -hĂ€usler zeigen
  • -house, engl., -house(n), frz., hĂ€ufig auch fĂŒr Frankophonierung vormals deutscher Ortsnamen im Sprachgrenzgebiet
  • huis, huys, nld.

Entsprechungen

Weblinks

 Commons: HĂ€user â€“ Sammlung von Bildern, Videos und Audiodateien
Wiktionary Wiktionary: Haus â€“ BedeutungserklĂ€rungen, Wortherkunft, Synonyme, Übersetzungen
 Wikiquote: Haus â€“ Zitate

Einzelnachweise

  1. ↑ a b c d e HAUS, n. domus. In: Jacob Grimm, Wilhelm Grimm: Deutsches Wörterbuch. Leipzig 1854ff (http://woerterbuchnetz.de)
  2. ↑ Eintrag 1Haus. In: Deutsches Rechtswörterbuch (DRW), Heidelberger Akademie der Wissenschaften (drw-www.adw.uni-heidelberg.de)
  3. ↑ Duden Etymologie – Herkunftswörterbuch der deutschen Sprache, 2. Auflage, Dudenverlag, 1989
  4. ↑ HUT, m. pileus. In: Jacob Grimm, Wilhelm Grimm: Deutsches Wörterbuch. Leipzig 1854ff (http://woerterbuchnetz.de)
  5. ↑ DRW: 1Haus. V. Hausgemeinschaft. zu Haus fangen, kommen: heiraten
  6. ↑ a b Eintrag HÛS, stn. haus, wohnung. In: Georg Friedrich Benecke, Wilhelm MĂŒller, Friedrich Zarncke: Mittelhochdeutsches Wörterbuch. Leipzig 1854–1866, Nachdruck: S. Hirzel, Stuttgart 1990. (germazope.uni-trier.de)
  7. ↑ a b DRW: 1Haus. I3f als StĂ€tte von Sicherheit und Frieden.
  8. ↑ a b Grimm: HAUS II7)
  9. ↑ DRW: 1Haus. III (stĂ€ndiger) Wohnsitz.
  10. ↑ Grimm: HAUS II5)
  11. ↑ DRW: 1Haus. I2c eine Burg als ein festes Haus.
  12. ↑ Grimm: HAUS II9c)
  13. ↑ a b DRW: 1Haus. VI Haushaltung, Hauswirtschaft, Hausvermögen.
  14. ↑ a b Grimm: HAUS II2d)
  15. ↑ H. Beck, H. Steuer: Haus und Hof in ur- und frĂŒhgeschichtlicher Zeit. Göttingen, 1997.
  16. ↑ E.-W. Böckenförde: Haus und Hof - die GefĂ€hrdung. In: Kultur des Eigentums. Bibliothek des Eigentums, Band 3. Springer 2006, ISBN 3-540-33951-5
  17. ↑ HĂ€nselmann: Ottonisches Stadtrecht. In: Urkundenbuch der Stadt Braunschweig. Zitiert nach: DRW: 1Haus. III 1 (stĂ€ndiger) Wohnsitz. allgemein. (Übersetzung Wikipedia)
  18. ↑ Glosse. In: Das SĂ€chsische Weichbildrecht. Zitiert nach: DRW: 1Haus. I 3 a Einordnung. (Übersetzung Wikipedia)
  19. ↑ HOF, m. area, villa, aula. 3). In: Jacob Grimm, Wilhelm Grimm: Deutsches Wörterbuch. Leipzig 1854ff (http://woerterbuchnetz.de)
  20. ↑ Grimm: HAUS II2c)
  21. ↑ Grimm: HAUS II3)
  22. ↑ Konrad Kunze: dtv-Atlas Namenkunde. dtv-Band 2490. dtv, 1998 (1. Aufl.), ISBN 3-423-03266-9, S. 91
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