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Hausunterricht (auch häuslicher Unterricht, Heimunterricht, Domizilunterricht oder Homeschooling) ist eine Form der Bildung und Erziehung, bei der die Kinder zu Hause von den Eltern oder Privatlehrern statt in Schulen unterrichtet werden. Die konkrete Praxis des Hausunterrichts kann sehr unterschiedlich aussehen. Das Spektrum reicht von stark strukturierten, an traditionellem Schulunterricht orientierten Formen bis zu sehr offenen wie dem Unschooling.
Inhaltsverzeichnis |
Vor Durchsetzung der allgemeinen Schulpflicht war Hausunterricht insbesondere in den höheren Ständen verbreitet; in den meisten Königshäusern Europas wurde es sogar erst in der zweiten Hälfte des 20. Jahrhunderts üblich, den Nachwuchs in eine Schule zu schicken.
Hausunterricht erhielten in ihrer Jugend unter anderem
Bis ins 19. Jahrhundert hinein war das Dasein als Hauslehrer (Hofmeister) für viele stellenlose Akademiker der einzige Weg, der Arbeitslosigkeit zu entgehen. Als Hofmeister arbeitete unter anderem Friedrich Hölderlin. Siehe auch die Freie Schule für Bauernkinder, gegründet von Leo Tolstoi.
In Deutschland verschwand mit EinfĂĽhrung der allgemeinen Schulpflicht der Hausunterricht weitgehend.
In den meisten europäischen Ländern besteht Bildungspflicht, das heißt die Vermittlung von Wissen ist für das Kind nicht an den Besuch einer Schule (Schulpflicht im eigentlichen Sinne) gebunden. Das wie und wo der Bildung steht frei und wird staatlich nicht vorgegeben.
In Europa ist Hausunterricht weiterhin weniger verbreitet und manchmal nur eingeschränkt möglich. Die Zahlen der praktizierenden Familien schwanken in den Ländern stark und sind wegen der Registrierungsfreiheit oft schwer zu ermitteln. Sie lagen im Jahre 2004 zwischen einigen hundert Familien in den einzelnen skandinavischen Ländern über etwa 20.000 Kindern (ohne die Fernschüler) in Frankreich (Focus) bis zu 160.000 frei sich bildende Kinder und Jugendliche in Großbritannien (BBC). In einigen Ländern wie in Irland, Italien und Spanien hat Bildungsfreiheit und die Möglichkeit zu Hausunterricht sogar Verfassungsrang.[1]
Werden Kinder zu Hause unterrichtet, so wird z. B. in Österreich der Wissensstand der Kinder in regelmäßigen Abständen von einer geeigneten staatlichen Schule überprüft. Schüler staatlich nicht anerkannter Schulen (zum Beispiel viele Montessori-Schulen) werden nach dem gleichen Prinzip geprüft.
Die Teilnahme am häuslichen Unterricht muss von den Erziehungsberechtigten bei dem Bezirksschulrat vor dem Beginn des Schuljahres angezeigt werden. Dieser kann die Teilnahme innerhalb eines Monats untersagen, wenn mit großer Wahrscheinlichkeit anzunehmen sei, dass die Gleichwertigkeit des Unterrichts nicht gegeben ist. Dagegen kann eine Berufung beim Landesschulrat erhoben werden.
Das Kind hat am Ende eines jeden Schuljahres eine Prüfung (Externistenprüfung) an einer öffentlichen Schule abzulegen, in der festgestellt wird, ob das Lehrziel der betreffenden Schulstufe (dem Lehrplan entsprechend) erfüllt wurde. Wenn das nicht der Fall ist, hat das Kind seine Schulpflicht in Zukunft an einer öffentlichen Schule zu erfüllen.
Die Eltern sind darüber hinaus verpflichtet, ihr Kind während der Einschreibungszeit (d.i. in der Regel in der ersten Woche des Januar im Anschluss an die Weihnachtsferien) in der Direktion jener Volksschule vorzustellen, die im Schulsprengel liegt, die zur Erfüllung der Unterrichtspflicht ab 1. September zuständig ist. Die rechtliche Begründung für diese Verpflichtung ist unklar. Die Zugehörigkeit jeder Ortschaft (Dorf, Weiler, Gemeinde, Stadt) zu einem Schulsprengel ist durch ein Landesgesetz geregelt. Die Einschreibungs-Termine sind „ortsüblich“ zu verlautbaren, dies bedeutet, dass in der Regel im Schaukasten der Schule die Termine kundgemacht werden.
Häuslicher Unterricht wird von ca. 0,5 Prozent der Erziehungsberechtigten pro Schuljahr in Anspruch genommen.
In der Schweiz finden Hausbesuche in der Familie statt. Leitfaden des Unterrichts ist der staatliche Bildungsplan. In den Kantonen Luzern, Zug, Schwyz und Zürich müssen Lehrpersonen ein Lehrdiplom besitzen, während sie in Bern und Aargau auch ohne unterrichten dürfen.[2]
In Dänemark wird Hausunterricht sehr liberal gehandhabt. Dänemark kennt seit 1855, also seit mehr als 150 Jahren, keine Schulpflicht mehr.
Da in Deutschland nicht Bildungspflicht, sondern Schulpflicht besteht und diese im Gegensatz z. B. zur schwedischen oder österreichischen Schulpflicht an einen Schulbesuch gebunden ist (Schulzwang, zwingender Schulbesuch), darf nur in Sonderfällen von dem Besuch einer Schule abgesehen und Hausunterricht erteilt werden. Die herrschende Rechtsprechung erlaubt Hausunterricht nur für Schüler, deren Eltern im Ausland arbeiten, oder für Schüler, die wegen Behinderung oder Krankheit nicht transportfähig sind ("Krankenunterricht"). Auch hier sind der staatliche Lehrplan und examinierte Lehrkräfte die Grundlage des Unterrichts. In Einzelfällen gab es bereits Erzwingungshaft, beispielsweise für die Väter der Glaubensgemeinschaft Zwölf Stämme, die ihre Kinder in einer eigenen (nicht staatlich anerkannten) Schule unterrichten.
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Immer wieder ist die deutsche Schulpflicht von religiöser Seite zugunsten des Hausunterrichts in Frage gestellt worden. Von Kritikern des religiös motivierten Heimunterrichts wird betont, dass auch Kinder von Eltern mit strengen religiösen Vorstellungen das Recht haben müssen, sich über Sexualität, Naturwissenschaften und andere Weltanschauungen zu informieren, deren Ablehnung durch die Eltern häufige Gründe für Heimunterricht sind.
Anlass zu weiterer Kritik in Deutschland war die Sorge vor möglicher Entstehung einer Parallelgesellschaft oder davor, dass Kindern durch Heimunterricht der Umgang mit Gleichaltrigen unterschiedlicher Herkunft verwehrt bliebe. Nach einer Schätzung der Evangelischen Zentralstelle für Weltanschauungsfragen werden in Deutschland zwischen 40 und 80 Kinder aus religiösen Gründen nicht zur Schule geschickt. Insgesamt wird die Zahl der Kinder, die zu Hause unterrichtet werden, derzeit auf 500 bis 3000 geschätzt.
Im Jahre 2002 kam es zu Verfahren und Einsätzen gegen eine die Glaubensgemeinschaft Zwölf Stämme, im Winter 2003 folgte ein Verfahren gegen eine Familie aus Hessen, die für sich in Anspruch nahm, bibeltreue Christen zu sein und ihre fünf schulpflichtigen Kinder von der Schule abgemeldet hatte. Alle Verfahren gingen jeweils mit Entscheidungen gegen die Eltern aus. Es wurden Buß- und Zwangsgelder von über 130.000 Euro gegen die Glaubensgemeinschaft verhängt, jedoch nie bezahlt. Im November 2004 versuchten Mitglieder der Glaubensgemeinschaft, den Konflikt mit den Behörden durch einen Kompromiss zu lösen, etwa durch das Angebot an das zuständige Kultusministerium, durch den Besuch eines Schulpsychologen einen Eindruck vom Leistungsstand der Kinder zu erhalten.
Durch alle diese Einschränkungen wird so in Deutschland zurzeit z. B. auch Fernunterricht verhindert. Das Verbot des Hausunterrichts geht auf das Dritte Reich zurück, 1938 wurde das Reichsschulpflichtgesetz erlassen.
Der UN-Sonderberichterstatter für das Recht auf Bildung Vernor Muñoz äußerte sich in seinem in Berlin veröffentlichten Bericht vom 21. Februar 2006 besorgt darüber, dass die restriktive deutsche Schulpflicht die Inanspruchnahme des Rechtes auf Bildung mittels alternativer Lernformen wie Homeschooling kriminalisiert.[3][4]
Im Januar 2010 gewährte ein US-Gericht einer deutschen Familie Asyl, da sie aufgrund ihres christlichen Glaubens in Deutschland verfolgt worden sei. Der Richter war der Ansicht, die deutsche Regierung versuche Hausunterricht auszumerzen, was eine Verletzung eines grundlegenden Menschenrechts sei.[5]
Im April 2010 wurde von insgesamt ĂĽber 5.400 Mitzeichnern eine Petition beim Deutschen Bundestag eingereicht, mit der eine Straffreiheit fĂĽr Eltern erreicht werden soll, die ihre Kinder zuhause unterrichten. Das Petitionsverfahren dauert noch an (Stand Oktober 2011).
Der Wunsch nach Hausunterricht ist allerdings keineswegs nur ein religiöses Phänomen[6]. Die Motive der Familien, die Heimunterricht praktizieren, sind vielfältig. In Umfragen und Studien meistgenannte Gründe:
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Seit etwa den 1980er Jahren erfuhr der Hausunterricht in den USA unter der Bezeichnung homeschooling eine gewisse Wiederbelebung. Ursache dafür waren hauptsächlich pädagogische Erwägungen (s. John Holt u. a.) und andere weltanschauliche Gründe (oft eine religiöse Ablehnung der Inhalte staatlicher Lehrpläne, die aus verfassungsrechtlichen Gründen weltanschaulich neutral sein müssen). Es hatte sich gegen den erbitterten Kampf von Schul- und Rechtsvertretern nach und nach durchgesetzt und ist heute in allen Bundesstaaten frei möglich. 2009 wurden in den USA etwa 1,5 Millionen Kinder zu Hause unterrichtet. Dies ist eine Verdopplung innerhalb der letzten 10 Jahre. 83 % der Familien unterrichten ihre Kinder aus religiösen oder moralischen Gründen selbst.[7]
Ermöglicht wird das homeschooling in den USA nicht zuletzt durch den Schulbuchmarkt, der in großem Umfang Materialien bereitstellt, die komplette Curricula enthalten und auch von nicht geschulten Lehrkräften effizient verwendet werden können. Diese Materialien stellen nicht nur den Lehrstoff des Schuljahres dar, sondern enthalten in Form von Arbeitsblättern auch sämtliche Übungen, die zur Erarbeitung dieses Stoffes notwendig sind. Im Schulsystem der Vereinigten Staaten, wo an die Stelle der Didaktik das Instruktionsdesign tritt, ist der Gebrauch solcher vollständig durchentwickelter Unterrichtsmedien ohnehin die Regel.