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Hermann Billung

Hermann Billung (* 900/912; † 27. März 973 in Quedlinburg) aus dem sächsischen Adelsgeschlecht der Billunger war seit 953 Markgraf (marchio) und zeitweilig Stellvertreter (procurator regis) Königs Ottos I. im Herzogtum Sachsen.

In den Jahren 953 (Liudolfinischer Aufstand), 961 (zweiter Italienzug Ottos) und 966 (dritter Italienzug Ottos) wurde er von König Otto als procurator regis mit Herrschafts- und Gerichtsbefugnissen im Herzogtum Sachsen betraut. Die Hofkanzlei vermied die Bezeichnung dux (Herzog), er wird nur vereinzelt in zeitgenössischen Quellen so genannt.

Hermann war zudem Graf im Wetigau, im Tilithigau, im Marstemgau und im Bardengau.

Inhaltsverzeichnis

Leben

Hermann Billungs Eltern sind nicht überliefert.

Von König Otto im Herbst 936 mit der Niederwerfung der aufständischen Redarier betraut, erhielt er als princeps militiae den nachhaltigen Auftrag zur Sicherung der Nordostgrenze des Ostfrankenreiches an der unteren Elbe in der nach ihm benannten Mark der Billunger.

Als Otto 953 in den Kampf gegen seinen aufständischen Sohn Liudolf zog, ernannte er Hermann zu seinem Stellvertreter (procurator regis) im Herzogtum Sachsen; damit erhielt Hermann de facto die Herzogstellung, wurde jedoch nicht als solcher bezeichnet, sondern als marchio und comes. In dieser Zeit gelang es Hermann, seine Neffen Wichmann II. und Ekbert den Einäugigen, die mit den Aufständischen sympathisierten, aus Sachsen zu vertreiben.

Im August 961 brach Otto zu seinem zweiten Italienzug auf und ließ sich am 2. Februar 962 von Papst Johannes XII. in Rom zum Kaiser krönen; für die Zeit seiner Abwesenheit ernannte er Hermann erneut zu seinem Stellvertreter in Sachsen.

972 wurde Hermann Billung vom Erzbischof Adalbert von Magdeburg wie ein König empfangen, saß an dessen Platz an der Tafel und schlief in dessen Bett. Otto I. war über die Anmaßung erzürnt und bestrafte den Erzbischof; an der Stellung Hermanns als Stellvertreter Ottos änderte sich indessen nichts. Hermann Billung wurde in der Kirche des von ihm gegründeten Klosters St. Michaelis in Lüneburg bestattet.

Nach Hermann Billung ist in Celle ein Gymnasium, in Quedlinburg eine Straße und in Soltau eine Straße und eine Schule benannt.

Ehen und Nachkommen

Hermann Billung war vermutlich zweimal verheiratet; seine erste Frau war vermutlich Oda († 15. März wohl nach 973), seine zweite hieß Hildesuith (Hildegard). Hermann hatte vermutlich fünf Kinder:

Emma von Lesum (* 975/980; † 3. Dezember 1038), Tochter von Immed IV. aus dem Adelsgeschlecht der Immedinger, Schwester Bischofs Meinwerk von Paderborn, bestattet im Bremer Dom
∞ 961 Balduin III. Graf von Flandern († 1. Januar 962),
∞ um 963 Gottfried der Gefangene († 3./4. April nach 995) 963/982 Graf von Verdun (Wigeriche), bestattet in der Abtei St. Peter in Gent
Thietmar I. (* um 920; † 3. August nach 979), 965-979 Markgraf der Nordmark,976-979 Markgraf von Meißen und Merseburg
∞ vor 1000 Ekkehard I. (ermordet 30. April 1002 bei Pöhlde im Harz), um 987 Markgraf von Meißen, bestattet im Kloster der Burg Kapellenberg südlich von Kleinjena bei Naumburg, vor 1028 umgebettet in die Kirche des Klosters St. Georg in Naumburg

Quellen

  • Widukind von Corvey: Die Sachsengeschichte des Widukind von Corvey, in: Quellen zur Geschichte der sächsischen Kaiserzeit, übersetzt von Albert Bauer, Reinhold Rau (Freiherr vom Stein-Gedächtnisausgabe 8), Darmstadt 1971, S. 1-183.
  • Thietmar von Merseburg: Chronik, übersetzt von Werner Trillmich (Freiherr vom Stein- Gedächtnisausgabe 9) Darmstadt 1957.

Literatur

  • Gerd Althoff: Das Bett des Königs in Magdeburg. Zu Thietmar II,28, in: Helmut Maurer/Hans Patze (Hrsg.), Festschrift für Berent Schwineköper. Zu seinem 70. Geburtstag, Sigmaringen 1982, S. 141–153
  • Wolfgang Giese: Der Stamm der Sachsen und das Reich in ottonischer und salischer Zeit : Studien zum Einfluß des Sachsenstammes auf die politische Geschichte des Deutschen Reichs im 10. und 11. Jahrhundert und zu ihrer Stellung im Reichsgefüge mit einem Ausblick auf das 12. und 13. Jahrhundert. Wiesbaden 1979. ISBN 3-515-02787-4.
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