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Hermann Muhs

Hermann Muhs (* 16. Mai 1894 in Barlissen; † 13. April 1962 in Göttingen) war Staatssekretär und geschäftsführender Reichsminister für die Kirchlichen Angelegenheiten.

Leben

Nach der Teilnahme am Ersten Weltkrieg studierte Muhs Rechtswissenschaft und promovierte 1922 über „Das Notverordnungsrecht nach Landstaatsrecht“ an der Universität Göttingen. Er eröffnete eine Anwaltskanzlei und wurde 1929 Mitglied der NSDAP. Seit 1930 saß er im preußischen Landtag. 1932 wurde er Gauleiter der NSDAP und nach der „Machtergreifung“ der Nationalsozialisten im Juni 1933 Regierungspräsident in Hildesheim.[1] Zusätzlich war er im Bund Nationalsozialistischer Deutscher Juristen (BNSDJ) tätig.[1]

Seit 1935 war Muhs Staatssekretär im Reichsministerium für die Kirchlichen Angelegenheiten. Seine Gleichschaltungsbemühungen einerseits und seine theologische Inkompetenz andererseits stieß immer wieder in Kirchenkreisen auf Widerstand.

Nachdem Muhs gegen den Befehl von Himmler, der die Distanz der SS zur Kirche markieren wollte, 1941 in Uniform am Begräbnis des Kölner Kardinals Karl Joseph Schulte teilgenommen hatte, wurde Muhs, der den hohen Rang eines SS-Oberführers (vergleichbar zwischen Oberst und Generalmajor) hatte, aus der SS entlassen. Trotzdem führte Muhs nach dem Tod des Kirchenministers Hanns Kerrl bis 1945 das Ministerium weiter.

Muhs wirkte in der Nachkriegszeit ab 1952 als Rechtsanwalt in Göttingen.[1]

Weblinks

Einzelnachweise

  1. a b c Ernst Klee: Das Personenlexikon zum Dritten Reich. Wer war was vor und nach 1945. Fischer Taschenbuch Verlag, Zweite aktualisierte Auflage, Frankfurt am Main 2005, ISBN 978-3-596-16048-8, S. 425.
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