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Hexenverfolgungen fanden in Mitteleuropa vor allem wĂ€hrend der FrĂŒhen Neuzeit statt und sind aus globaler Perspektive bis in die Gegenwart verbreitet.
Grundlage fĂŒr die gegenĂŒber dem Mittelalter deutlich verstĂ€rkte massenhafte Verfolgung in einigen Regionen war ein anderer Umgang mit Magie. Das Hexenbild des spĂ€ten Mittelalters sowie das der frĂŒhen Neuzeit war eine Konstruktion von Intellektuellen, die volkstĂŒmliche Zaubereitraditionen und -merkmale mit der Lehre vom Teufelspakt verband und zusammen mit den StraftatbestĂ€nden der Apostasie und der HĂ€resie als âSuperverbrechenâ verfolgte.[2] Hexenprozesse waren keine notwendige Folge eines magischen Weltbildes, das lange zuvor den Glauben an den Teufelszauber der Hexen ebenso umfasste wie tatsĂ€chlich geĂŒbte Volksmagie. Erst als einzelne Aspekte des Magieglaubens in das Strafrecht der frĂŒhmodernen Staaten ĂŒbertragen wurden, kam es zur massenhaften Verfolgung.
Ein Interesse an der Verfolgung von Hexen beziehungsweise Deutungsmuster, die persönliches UnglĂŒck wie regionale Missernten und Krisen auf Magie zurĂŒckfĂŒhrten, war in breiten Bevölkerungskreisen vorhanden. Hexenverfolgungen wurden teilweise aktiv wie auch gegen den Willen der Obrigkeit eingefordert und praktiziert. Frauen stellten in Mitteleuropa die Mehrzahl der Opfer wie auch der Denunzianten von Hexerei und Hexen. In Nordeuropa waren MĂ€nner stĂ€rker betroffen. Ein eindeutiger Zusammenhang zwischen Konfessionszugehörigkeit und Hexenverfolgung liegt auf europĂ€ischer Ebene nicht vor.
Moderne Hexenverfolgungen sind insbesondere in Afrika, SĂŒdostasien und SĂŒdamerika anzutreffen.
Inhaltsverzeichnis |
Obwohl die juristische Verwendung des Begriffs âHexeâ erst Anfang des 15. Jahrhunderts eingefĂŒhrt wurde, ist der Glaube an Zauberer bereits in den alten Hochkulturen nachzuweisen. Magische Praktiken wurden sorgfĂ€ltig beobachtet und oft als Schwarze Magie gefĂŒrchtet. Sowohl in Babylonien (Codex Hammurapi: Wasserprobe) als auch im Alten Ăgypten wurden Zauberer bestraft. Nach dem Zwölftafelgesetz der Römer wurde negativer Zauber mit dem Tod bestraft (Tafel VIII). Allerdings kam es niemals zu einer gezielten Verfolgung von vermeintlichen Hexen wie spĂ€ter in der FrĂŒhen Neuzeit.
Die Bibel, vor allem das Alte Testament, verbietet Zauberei:
âIhr sollt nicht Wahrsagerei noch Zauberei treiben.â
AuĂerdem fordert sie unmissverstĂ€ndlich zur Verfolgung von Zauberern auf:
âEine Hexe sollst du nicht am Leben lassen.â
Obwohl er selbst die Vertreibung von Totenbeschwörern und Wahrsagern angeordnet hat, suchte König Saul Rat bei der âHexe von Endorâ (1 Sam 28,5-25 EU). âHexenâ im Sinne der FrĂŒhen Neuzeit kennt die Bibel aber nicht.
Die frĂŒhe Kirche hielt sich bei diesen Verfolgungen zurĂŒck. Wohl kam es zu einzelnen Exzessen wie dem Martyrium der als Zauberin verfolgten neuplatonischen Philosophin Hypatia durch einen christlichen Mob im Jahre 415; dieses Ereignis wurde von der offiziellen Kirche ausdrĂŒcklich als groĂe Schande bezeichnet. Ein explizites Programm fĂŒr Hexenverfolgungen gab es nicht, da die frĂŒhe Kirche die damit verbunden Ansichten und Praktiken als Aberglaube (Canon episcopi) ablehnte.
Die weit verbreitete Meinung, Hexenverfolgungen seien hauptsĂ€chlich eine Erscheinung des Mittelalters gewesen, ist ebenso falsch wie die Meinung, die groĂen Wellen neuzeitlicher Hexenverfolgung seien vorrangig von der kirchlichen Inquisition angestrebt oder ausgefĂŒhrt worden.
Die vorchristlichen Germanen kannten die Verbrennung von Schadenszauberern seit frĂŒhester Zeit. Im karolingischen FrĂŒhmittelalter gab es jedoch keine Hexenverfolgung. Karl der GroĂe bestĂ€tigte durch das Gesetz den Beschluss des Konzils von Paderborn aus dem Jahr 785:[3]
âWer vom Teufel verblendet nach Weise der Heiden glaubt, es sei jemand eine Hexe und fresse Menschen, und diese Person deshalb verbrennt oder ihr Fleisch durch andere essen lĂ€sst, der soll mit dem Tode bestraft werden.â
Grund fĂŒr diese Gesetzgebung waren die VorwĂŒrfe unter den gerade christianisierten Sachsen.
Die ersten Belege fĂŒr den deutschen Begriff âHexeâ finden sich, wie Oliver Landolt zeigen konnte, in den FrevelbĂŒchern der Stadt Schaffhausen aus dem spĂ€ten 14. Jahrhundert. In Luzern erscheint der Begriff erstmals zwischen 1402 und 1419.
Erste Verurteilungen von Hexen gab es im 13. Jahrhundert mit dem Aufkommen der Inquisition, die jedoch ihr Hauptaugenmerk nicht auf Hexen, sondern auf HĂ€retiker richtete. Die staatliche spanische Inquisition, gegrĂŒndet im spĂ€ten 15. Jahrhundert, lehnte Hexenverfolgung ausdrĂŒcklich ab.
Hexerei war fĂŒr die Kirche kein derart bedrohliches Vergehen wie die HĂ€resie. Dies wird deutlich in der Anweisung Papst Alexanders IV. vom 20. Januar 1260 an die Inquisitoren, Hexen seien nicht aktiv zu verfolgen, sondern auf Anzeigen hin festzunehmen. Prozesse gegen Hexen sollten bei Zeitmangel zurĂŒckgestellt werden, die BekĂ€mpfung von HĂ€resien habe Vorrang. SpĂ€ter verurteilte die Inquisition sogar zeitweise die Hexenprozesse.
Die eigentliche europĂ€ische Hexenverfolgung fand in der FrĂŒhen Neuzeit vor allem in West- und Mitteleuropa aufgrund von Anklagen gegenĂŒber vermeintlichen AnhĂ€ngern der sogenannten Hexenlehre statt. Bei der europĂ€ischen Hexenverfolgung von 1450 bis 1750 (Höhepunkt 1550â1650, Ăsterreich bis 1680) handelte es sich nur zum Teil um eine kirchliche Aktion gegen HĂ€retiker, sondern in erster Linie um ein europĂ€isches Hysterie-PhĂ€nomen bezĂŒglich Zauberei und Hexerei, das juristisch zur Straftat der Zauberei umgesetzt wurde und zu vielen VerdĂ€chtigungen, Denunziationen, öffentlichen Massenprozessen und Hinrichtungen fĂŒhrte. Die tatsĂ€chliche Verfolgung geschah, im Gegensatz zur Inquisition, durch Gerichte und in sehr vielen FĂ€llen aufgrund von Denunziationen aus der Bevölkerung.
Michael Hochgeschwender sieht die Ursache von Hexenverfolgungen insbesondere in konfessionellen GegensĂ€tzen und sieht die neuzeitlichen europĂ€ischen und die sehr spĂ€ten Hexenverfolgungen in den USA als gut vergleichbar an. Hexenverfolgungen seien eine geradezu typische Erscheinung im Gefolge konfessioneller Spaltungen; im Gegensatz zum postreformatorischen Mitteleuropa seien sie in SĂŒdeuropa kaum oder nur in gemĂ€Ăigter Form erschienen. In Europa wie in den USA seien konfessionelle Konflikte auch zum Austragen von Familien- und Vermögenskonflikten wie zum Ausschalten von Konkurrenten und unliebsamen AuĂenseitern genutzt worden.[4]
Besonders wĂ€hrend des DreiĂigjĂ€hrigen Krieges (1618â1648) wĂŒtete die Hexenverfolgung in Mitteleuropa. Der Krieg hatte Felder verwĂŒstet, HĂ€user zerstört, die Bevölkerung dezimiert; Seuchen im Gefolge des Krieges und Missernten im Zuge der sogenannten Kleinen Eiszeit, die allmĂ€hlich ihrem Höhepunkt entgegenstrebte, forderten weitere Todesopfer. Gerade in dieser kriegerischen Zeit verdĂ€chtigten viele Leute angebliche âHexenâ und lieferten sie an die Gerichte aus. Bei den spĂ€testen Verfolgungswellen im 17. Jahrhundert (z. B. Hexenprozesse von Salem) wurden Beschuldigungen durch Kinder in Form einer weitverbreiteten Hysterie ernst genommen.
Hexenverfolgungen waren dabei Ausdruck von weitverbreiteten Ăngsten und Hysterien, die oft gegen den Willen der Obrigkeit wie auch der Kirchen als regelrechte Volksbewegung aufflammten[4]. Bekannte kirchliche Kritiker waren u. a. Johannes Brenz, Johann MatthĂ€us Meyfart, Anton Praetorius, Friedrich Spee, Johann Weyer.
Der Zusammenhang von Konfessionen und Hexenverfolgung ist nicht eindeutig. In einigen LÀndern wie in Italien und Spanien, in denen die katholische Kirche die Oberhand hatte, waren Hexenverfolgungen selten. Dagegen gehören aber auch viele katholische Regionen zu denen mit der stÀrksten Hexenverfolgung in Europa.[5]
Die Anzahl der Verurteilten war in den verschiedenen Regionen sehr unterschiedlich. Es gab hierbei Schwerpunkte wie zum Beispiel Skandinavien, ThĂŒringen, das Rheinland, Westfalen (zum Beispiel: Hexenverfolgung im Herzogtum Westfalen), die katholischen FĂŒrstbistĂŒmer im deutschen Reich (vgl. z.B.Hexenprozesse in WĂŒrzburg; auch die BistĂŒmer Köln - ca. 2000 Opfer - , Mainz - ca. 1500 Opfer und Trier- ca. 350 Opfer- waren Ende des 16. und Anfang des 17. Jahrhunderts Schwerpunkte des Verfolgungsgeschehens) die Niederlande, Mecklenburg, Niedersachsen, Schleswig-Holstein, Gebiete in den USA und das Schweizer Wallis. Um das Jahr 1431 beschreibt der Schweizer Chronist Hans FrĂŒnd die BegleitumstĂ€nde der ab 1428 einsetzenden Hexenverfolgungen im Wallis, mit durchaus kritischem Blick auf das Zeitgeschehen.[6][7][8][9] Aber es gab auch andere Gegenden, wie zum Beispiel das Herzogtum WĂŒrttemberg, in denen kaum Verfolgung stattfand. In Spanien hat die Inquisition die Hexenverfolgung verhindert. Behauptungen, wie sie im Kulturkampf wieder verbreitet wurden, die Jesuiten hĂ€tten zu Hexenverfolgungen angestiftet, wurden schon durch die ausfĂŒhrlichen Untersuchungen der Historiker Johann Janssen und Bernhard Duhr widerlegt.[10]
Der erste Hexenprozess in Skandinavien fand 1601 in Finnmark statt. Es wurden zwei MÀnner (in Schweden erstreckte sich die Verfolgung deutlich stÀrker auf MÀnner) zum Feuertod verurteilt, weil sie einen königlichen Beauftragten im damaligen VardÞhuslen durch Schadzauber getötet haben sollten. Von 1601 bis 1678 wurden 90 Personen, meist Frauen, verbrannt. Es waren die schwersten Verfolgungen in Norwegen in Friedenszeiten. In den Fischergemeinden VardÞ, Kiberg, EkkerÞy und VadsÞ wurden in dieser Zeit Teile der weiblichen Bevölkerung ausgerottet. 1617 wurde einigen Frauen vorgeworfen, sie hÀtten durch Zauberei ein solches Unwetter hervorgerufen, dass 40 Fischer an einem Tag ertrunken seien. Sie wurden verbrannt.[11]
Den Prozessen im Heiligen Römischen Reich lag die peinliche Halsgerichtsordnung Karls V. zugrunde, die sich allerdings auf das Delikt des âSchadenszaubersâ beschrĂ€nkte und vorsah, dass Hexerei mit einer BuĂe fĂŒr den tatsĂ€chlichen Schaden zu bestrafen sei. Allerdings wurde der Gerichtsordnung des (katholischen) Kaisers in protestantischen Territorien nur unvollstĂ€ndig Folge geleistet. In protestantischen Regionen wurde diese Vorschrift verschĂ€rft, weil Hexerei einen Bund mit dem Teufel darstelle und somit immer des Todes wĂŒrdig sei.
Ein wichtiges Element des Hexenprozesses war das GestĂ€ndnis, welches auch durch Androhung oder DurchfĂŒhrung der Folter angestrebt wurde. Angeklagte sollten eingestehen und Reue zeigen sowie Mitverschwörer verraten. So zog ein Hexenprozess gegebenenfalls etliche andere nach sich. Es gibt Hinweise darauf, dass beispielsweise in deutschen Hexenprozessen des 17. Jahrhunderts gezielt Adlige in die Verfolgung einbezogen wurden in der vergeblichen Hoffnung, den Prozesswellen ein Ende zu machen.
Zwar versuchte die Halsgerichtsordnung die Folter streng zu reglementieren und verzichtete auf Gottesurteile. Der Beweis der Schuld galt nur bei einem GestĂ€ndnis des Angeklagten als gefĂŒhrt, welches ohne Folter wiederholt werden musste. Dieser relative Fortschritt wurde jedoch in der Praxis oft konterkariert: Man griff auf den Hexenhammer (s.u.) zurĂŒck, der von âUnterbrechungâ und âFortfĂŒhrungâ der Folter sprach, um eine ergebnislos abgebrochene Folter wieder aufnehmen zu können. Auch der Verzicht auf Gottesurteile wurde auf Seiten der Protestanten durch die sogenannten Hexenproben aufgehoben, am bekanntesten die Wasserprobe und der Kesselfang, die es auch noch als Gottesurteile gab, sowie als neue Elemente die Wiegeprobe, das Stechen von Muttermalen (âHexenmalenâ), das Vorlesen lassen von Jesu Leidensweg etc.
Ein weiteres wichtiges Element waren Denunziationen. Denunzianten mussten dem Beklagten nicht offen gelegt werden, was fĂŒr den Erfolg der Hexenprozesse von Bedeutung war. In der Praxis wurden Appelle an weitere Zeugen der Verbrechen gerichtet, so dass dem ersten Denunzianten weitere folgten. Im Falle einer Verurteilung erhielt der Denunziant teilweise ein Drittel des Vermögens des Angeklagten, jedoch mindestens 2 Gulden. Ein bekanntes Beispiel ist der Fall Katharina Kepler, der Mutter des Astronomen Johannes Kepler. Sie wurde 1615 in WĂŒrttemberg auf Grund eines Streites von einer Nachbarin als Hexe bezeichnet, ĂŒber ein Jahr gefangen gehalten und mit der Folter bedroht, schlieĂlich aber auf Grund der BemĂŒhungen ihres Sohnes freigesprochen.
Das Verfahren bei Hexenprozessen der FrĂŒhen Neuzeit war nach folgendem Muster aufgebaut:
Nach neueren Forschungen und umfangreichen Auswertungen der Gerichtsakten geht man davon aus, dass die Verfolgung in ganz Europa etwa 40.000 bis 60.000 Todesopfer forderte.[12] Etwa 25.000 Menschen wurden auf dem Boden des Heiligen Römischen Reichs Deutscher Nation, davon in SĂŒddeutschland etwa 9.000, im ThĂŒringer Raum, nach dem Forschungsstand von 2006, 1.565[13] bei als niedrig eingeschĂ€tzter Dunkelziffer, hingerichtet. Dazu kam eine hohe Zahl weiterer zu Konfiskation und Haft Verurteilter. Insgesamt soll etwa drei Millionen Menschen der Prozess gemacht worden sein. Die frĂŒher verbreiteten Zahlen von mehreren 100.000 Todesopfern stĂŒtzten sich auf SchĂ€tzungen und das durch Literatur und Filme verbreitete Bild einer ungezĂŒgelten Hexenverfolgung. 1786 veröffentlichte Gottfried Christian Voigt seine â auf falschen Zahlen beruhende â These von neun Millionen hingerichteter Hexen, die zu Propagandazwecken von den Nationalsozialisten aufgegriffen wurde und noch heute in der Literatur zitiert wird.
In etwa 75-80 % der Verfolgten waren, dem mitteleuropĂ€ischen Hexereibegriff entsprechend, Frauen. Regional konnte es hier jedoch auch zu Abweichungen kommen. So ging die Hexervorstellung in Nordeuropa beispielsweise eher von mĂ€nnlichen Hexen aus, was sich daran zeigt, dass gleichermaĂen oder ĂŒberwiegend MĂ€nner verurteilt wurden (zwischen 50 % in Finnland und bis zu 90 % in Island).[14] Diese MĂ€nner wurden als mit einem speziellen GĂŒrtel, der sie in Tiere (Werwölfe) verwandelte, ausgestattete Wesen beschrieben. Die vielfach verbreitete These, es habe sich um organisierten Massenmord an Frauen gehandelt (Gynozid), ist vor diesem Hintergrund wie auch vor dem der oben genannten Opferzahlen unhaltbar.[15]
Vermutlich im 19. Jahrhundert entwickelte sich die Vorstellung, die Hexenverfolgung sei eine organisierte UnterdrĂŒckung oder Vernichtung vorchristlicher Kulte gewesen, die von âweisen Frauenâ praktiziert worden seien. Die These wurde spĂ€ter zunĂ€chst von der völkischen Bewegung, dann aber auch vom Feminismus der 1960er und 70er aufgegriffen und bildet heute die Grundlage verschiedener neuheidnischer und spirituell-feministischer Bewegungen. Die Bremer Sozialwissenschaftler Gunnar Heinsohn und Otto Steiger warfen die in der allgemeinen Ăffentlichkeit vielbeachtete These auf, die Hexenverfolgung sei eine Methode gewesen, mit der tradiertes, geheimes VerhĂŒtungswissen unterdrĂŒckt wurde um die Bevölkerung der neu entstehenden FĂŒrstentĂŒmer zu sichern.[16] In der fachwissenschaftlichen Hexenforschung wurde diese Arbeit wegen methodischer MĂ€ngel allerdings nicht ernst genommen.[17]
Einer weitverbreiteten Ansicht zufolge wurden vor allem alleinlebende, alte und sozial schwache Frauen Opfer der Hexenverfolgungen. Dies trifft zwar zu fĂŒr die Anfangszeit der Verfolgungen; ab ca. 1590 wandelt sich jedoch auch die soziale Schicht der Verfolgten, was an Opfern wie dem Arnsberger BĂŒrgermeister Henneke von Essen deutlich wird. So gibt es Hinweise darauf, dass gezielt versucht wurde, adlige und hochstehende Personen zu implizieren, möglicherweise, da man die Hoffnung hatte, dass diese ihren Einfluss einsetzen könnten, um die Verfolgungswelle zu beenden.[18] Daneben hat es sicher auch persönliche GrĂŒnde wie Neid, Eifersucht oder Ă€hnliches gegeben, jemanden als Hexe zu denunzieren, doch sollte der reale Glaube an die Macht der Hexen nicht unterschĂ€tzt werden.
Das letzte Todesopfer der Hexenverfolgung in Brandenburg war am 17. Februar 1701 die 15-jĂ€hrige Magd Dorothee Elisabeth Tretschlaff, die in Fergitz in der Uckermark wegen Buhlerei mit dem Teufel enthauptet wurde. Es gab weitere Prozesse, die jedoch mit FreisprĂŒchen endeten. 1714 lieĂ König Friedrich Wilhelm I. die BrandpfĂ€hle abreiĂen, nachdem bereits 1708 mit der Festlegung, dass Urteile auf Anwendung der Folter durch den König persönlich im Einzelfall zu bestĂ€tigen waren, den Hexenprozessen die Basis genommen worden war.
Am 19. August 1738 wurden im letzten Hexenprozess am Niederrhein die zum Zeitpunkt ihrer Verhaftung erst 14-jĂ€hrige Helena Curtens sowie Agnes Olmans (Mutter dreier Töchter) wegen Hexerei und Buhlschaft mit dem Teufel in DĂŒsseldorf-Gerresheim durch Verbrennung hingerichtet.
In SĂŒdwest-Deutschland wurde als eine der letzten der Hexerei angeklagten Frauen Anna Schnidenwind am 24. April 1751 in Endingen am Kaiserstuhl hingerichtet. Vermutlich fand die letzte Hexenhinrichtung auf Reichsboden 1756 in Landshut statt.
Am 4. April 1775 wurde im Stift Kempten im AllgĂ€u Anna Schwegelin wegen Teufelsbuhlschaft als letzte Hexe in Deutschland der Prozess gemacht. Das Urteil des FĂŒrstabts Honorius Roth von Schreckenstein, dem kraft kaiserlichen Privilegs (Campidona sola judicat) die geistliche und weltliche Gerichtsbarkeit zustand, wurde aber nicht vollstreckt, da der FĂŒrstabt wenige Tage vor der Vollstreckung befahl, erneut die Ermittlungen aufzunehmen. Der Fall wurde jedoch nicht weiter verfolgt, so dass Anna Schwegelin 1781 im Kemptener GefĂ€ngnis eines natĂŒrlichen Todes starb.
Noch spĂ€ter, nĂ€mlich 1782, wurde als letzte Hexe der Schweiz Anna Göldi in Glarus (Schweiz) hingerichtet, allerdings wurden im Urteil Begriffe wie âHexereiâ oder âZaubereiâ vermieden. Diesen Prozessen begegnete man in der aufgeklĂ€rten Ăffentlichkeit Europas bereits mit Abscheu. Im Jahre 1783 stellte der Rat von Stein am Rhein (CH) eine Untersuchung an gegen vier MĂ€nner, die wegen Zauberei und Hexerei verdĂ€chtigt wurden.[19]
Die letzte ĂŒberlieferte Hinrichtung einer Hexe in Mitteleuropa fand 1793 in SĂŒdpreuĂen statt. Aber noch 1836 wurde eine vermeintliche Hexe von den Fischern der Halbinsel Hela der Wasserprobe unterworfen und, da sie nicht untersinken wollte, gewaltsam ertrĂ€nkt.
Papst Innozenz VIII. veröffentlichte 1484 die Bulle Summis desiderantes, die in ihren Formulierungen vermutlich auf den berĂŒchtigten Inquisitor Heinrich Kramer zurĂŒckgeht. Obwohl es sich hierbei um ein Dokument handelt, welches die Notwendigkeit der Hexeninquisition in Deutschland feststellt und Kramer zu seinen Hexenverfolgungen autorisierte, sind sich die Historiker einig, dass gerade die Anwendung dieses Dokumentes in andern FĂ€llen das Ausbrechen eines Hexenwahns verhindert hat, wie dies in Italien der Fall war, wo sich der Papst durchsetzen konnte. Ihren relativ hohen Bekanntheitsgrad hatte die Hexenbulle Heinrich Kramer zu verdanken, der sie dem eigentlichen Text des Hexenhammers voran stellte.
Eine bedeutende Rolle in der Popularisierung spielte der 1486 erschienene Hexenhammer, Malleus maleficarum, in der der Dominikaner und gescheiterte Inquisitor Heinrich Kramer seine Vorstellungen von Hexen zusammenfaĂte und mit Dutzenden von KirchenvĂ€ter-Zitaten zu untermauern suchte. Sein Werk erreichte zwar nie kirchliche Anerkennung - auch wenn der Verfasser dies durch Voranstellung der pĂ€pstliche Bulle Summis desiderantes versuchte zu suggerieren - und war damit keine Grundlage zum kirchlichen Vorgehen und ersetzte auch nie die weltliche Rechtsprechung, wirkte sich aber dennoch auf die Vorstellungen wie Rechtspraxis aus.
Martin Luther war ĂŒberzeugt von der Möglichkeit des Teufelspaktes, der Teufelsbuhlschaft und des Schadenszaubers und befĂŒrwortete die gerichtliche Verfolgung von Zauberern und Hexen.[20]
Die Aussage des Alten Testaments âDie Zauberinnen sollst du nicht am Leben lassenâ (Ex 22,17 LUT) hatte fĂŒr ihn GĂŒltigkeit. Dies wird in einer Hexenpredigt deutlich, die Luther zu dieser Stelle hielt. Er verlieh hier seinem Abscheu vor dem Ăbel der Hexerei Ausdruck und gab einer Verurteilung der im Verdacht stehenden Frauen recht, was zusĂ€tzlich einen allgemeinen frauenfeindlichen Akzent hatte:
âEs ist ein ĂŒberaus gerechtes Gesetz, dass die Zauberinnen getötet werden, denn sie richten viel Schaden an, was bisweilen ignoriert wird, sie können nĂ€mlich Milch, Butter und alles aus einem Haus stehlen⊠Sie können ein Kind verzaubern⊠Auch können sie geheimnisvolle Krankheiten im menschlichen Knie erzeugen, dass der Körper verzehrt wird⊠Schaden fĂŒgen sie nĂ€mlich an Körpern und Seelen zu, sie verabreichen TrĂ€nke und Beschwörungen, um Hass hervorzurufen, Liebe, Unwetter, alle VerwĂŒstungen im Haus, auf dem Acker, ĂŒber eine Entfernung von einer Meile und mehr machen sie mit ihren Zauberpfeilen Hinkende, dass niemand heilen kann ⊠Die Zauberinnen sollen getötet werden, weil sie Diebe sind, Ehebrecher, RĂ€uber, Mörder ⊠Sie schaden mannigfaltig. Also sollen sie getötet werden, nicht allein weil sie schaden, sondern auch, weil sie Umgang mit dem Satan haben.â
â Predigt vom 6. Mai 1526, WA 16, 551f.
Zahlreiche lutherische Theologen, Prediger und Juristen und Landesherren, zum Beispiel Heinrich Julius (Braunschweig-WolfenbĂŒttel) beriefen sich spĂ€ter auf einschlĂ€gige Aussagen Luthers.
Genau wie Luther befĂŒrwortete Johannes Calvin die Verfolgung und Hinrichtung von Hexen. Unter Berufung auf die Bibelstelle Exodus 22,17 LUT erklĂ€rte Calvin, Gott selbst habe die Todesstrafe fĂŒr Hexen festgesetzt. In Predigten tadelte er darum jene, welche die Verbrennung der Hexen ablehnen, und wollte sie als VerĂ€chter des göttlichen Wortes aus der Gesellschaft ausstoĂen.
Calvin glaubte, dass MĂ€nner und Frauen in Genf drei Jahre lang durch ZauberkĂŒnste die Pest ausgebreitet hĂ€tten und hielt alle ihnen durch die Folter abgepressten Selbstanschuldigungen fĂŒr wahr, nachtrĂ€glichen Widerruf fĂŒr unwahr. 1545 wurden innerhalb weniger Monate 34 angebliche Hexen verbrannt.
Die Kritik an der Hexenverfolgung begann praktisch sofort mit dem Einsetzen der neuzeitlichen Verfolgung. So gelang es beispielsweise 1519 Heinrich Cornelius Agrippa von Nettesheim (1486â1535) in Metz, eine wegen Hexerei angeklagte Frau vor dem Inquisitor Claudius Salini erfolgreich zu verteidigen.
Anfangs gab es vor allem von juristischer und Verwaltungsseite Bedenken gegen das Entstehen einer Sondergerichtsbarkeit neben den staatlichen Justizorganen. GrundsÀtzliche Kritik am Hexenaberglauben setzte erst spÀter ein.
Die Deutung von Wetteranomalien, die im Volksglauben den Hexen und Zauberern zugeschrieben wurden, in der âKleinen Eiszeitâ hatte einen nicht unerheblichen Einfluss auf die geistesgeschichtliche Entwicklung.[21] Besonders im Umfeld der UniversitĂ€t TĂŒbingen Ă€uĂerte sich eine Reihe von Theologen und Juristen kritisch gegenĂŒber dem Hexenglauben, weil man Gottes Allmacht so umfassend sah, dass es keinen Wetterzauber bzw. Schadenszauber geben könne: Letztlich werde auch Unheil, UnglĂŒck und Unwetter von Gott selbst gelenkt, um SĂŒnder zu bestrafen und die Gerechten zu prĂŒfen. Schadenszauber, Hexenflug und Hexentanz seien teuflische Phantasie. Hexen könnten allenfalls wegen ihres Abfalls von Gott durch den Teufelspakt bestraft werden.
Zu diesem Kreis aus dem Umfeld der TĂŒbinger UniversitĂ€t gehörten:
Auch in anderen Regionen gab es bereits im 16. Jahrhundert Kritik an Hexenprozessen, z. B. am verhĂ€ngten StrafmaĂ. So lehnte etwa Anders Beierholm (ca. 1545â1619) aus Skast, 1569 bis 1580 lutherischer Pfarrer in SĂŒderende auf Föhr, die Todesstrafe fĂŒr Zauberinnen ab und versuchte durchzusetzen, dass der Vogt der Insel keine Hexen mehr verbrennen lieĂ. Daraufhin wurde Beierholm von seinen Gegnern selbst der Zauberei beschuldigt und 1580 als Pfarrer auf Föhr abgesetzt.[35]
Einen bedeutenden mĂ€Ăigenden Einfluss hatte der Arzt Johann Weyer (1515/16-1588) mit seiner 1563 erschienenen Schrift De praestigiis daemonum (âVon den Blendwerken der DĂ€monenâ). Er warf Brenz und anderen Inkonsequenz vor: Wenn es keinen Schadenszauber gibt, dĂŒrfen Hexen auch nicht bestraft werden.[36] Auch der (wohl reformierte) Arzt Weyer argumentierte von der Allmacht Gottes aus gegen den Hexenglauben.
Unmittelbar nach dem Erscheinen von Weyers Buch lehnten Herzog Wilhelm V. von JĂŒlich-Kleve-Berg (1516â1592), KurfĂŒrst Friedrich III. von der Pfalz (1515â1576), Graf Hermann von Neuenahr und Moers (1520â1578) und Graf Wilhelm IV. von Bergh-s'Heerenberg (1537â1586) die weitere Tortur und Anwendung der Todesstrafe ab; auch Graf Adolf von Nassau (1540â1568) vertrat die Meinung Weyers.[37] Christoph Prob (â 1579)[38], der Kanzler Friedrichs III. von der Pfalz, verteidigte Weyers Auffassung 1563 auf dem Rheinischen KurfĂŒrstentag in Bingen.[39] Jedoch wurden Hexenverfolgungen in diesen Territorien zunĂ€chst noch nicht dauerhaft eingestellt, sondern flackerten spĂ€ter wieder auf.
Ăhnlich wie Weyer denken der reformierte Arzt Johannes Ewich (1525â1588), der 1584 Folter und Wasserprobe verurteilt[40] , der reformierte Theologe Hermann Wilken (Witekind) (1522â1603) in der 1585 pseudonym erschienenen Schrift Christlich bedencken vnd erjnnerung von Zauberey[41] oder der katholische Theologe Cornelius Loos (1546â1595) in seinem Traktat De vera et falsa magia von 1592.
Der englische Arzt Reginald Scot (vor 1538-1599) veröffentlichte 1584 das Buch The Discoverie of Witchcraft, in dem er Zaubertricks erklĂ€rte und Hexenverfolgung fĂŒr irrational und unchristlich erklĂ€rte. König Jakob I. (1566-1625) lieĂ nach seinem Amtsantritt in England 1603 die BĂŒcher Scots verbrennen.
Der reformierte Pfarrer Anton Praetorius hatte sich bereits 1597 als fĂŒrstlicher Hofprediger in Birstein fĂŒr die Beendigung eines Hexenprozesses und Freilassung der Frauen eingesetzt. Er wetterte derart gegen die Folter, dass der Prozess beendet und die letzte noch lebende Gefangene freigelassen wurde. Dies ist der einzige ĂŒberlieferte Fall, dass ein Geistlicher wĂ€hrend eines Hexenprozesses die Beendigung der Folter forderte und durchsetzte. In den Prozessakten heiĂt es: âWeil der Pfarrer alhie hefftig dawieder gewesen, das man die Weiber peinigte alĂ ist es diĂmahl deĂhalben underlaĂen worden.â Als erster reformierter Pfarrer veröffentlichte Praetorius unter dem Namen seines Sohnes Johannes Scultetus 1598 das Buch Von Zauberey vnd Zauberern GrĂŒndlicher Bericht[42] gegen Hexenwahn und unmenschliche Foltermethoden. 1602 fasste er in einer 2. Auflage des GrĂŒndlichen Berichtes den Mut, seinen eigenen Namen als Autor zu verwenden. 1613 erschien die dritte Auflage seines Berichtes mit einem persönlichen Vorwort.
Die Hochnötige Unterthanige WemĂŒtige Klage Der Frommen UnschĂŒltigen von Hermann Löher erschien zwar erst 1676 nach dem Ende der hĂ€rtesten Verfolgungswelle, ist aber insofern von Bedeutung, als der Autor in den 1620er und 1630er Jahren selbst als mehr oder weniger Freiwilliger im Verfolgungsapparat mitgewirkt hatte und erst dadurch zum Verfolgungsgegner geworden war. Insofern bietet er eine Insiderperspektive auf den Prozessverlauf und die dahinterstehenden MachtverhĂ€ltnisse, die sich bei den anderen Verfolgungsgegnern so nicht findet.
Vor dem Zeitalter der AufklĂ€rung war der Jesuit Friedrich Spee von Langenfeld, Professor an den UniversitĂ€ten Paderborn und Trier und Verfasser der Schrift Cautio Criminalis (Rechtliche Bedenken wegen der Hexenprozesse) von 1631, der einflussreichste Autor, welcher die Hexenprozesse angriff. Er war als Beichtvater fĂŒr die verurteilten Hexen bestellt und gewann im Laufe seiner Arbeit Zweifel ĂŒber die Hexenprozesse als Mittel, Schuldige zu finden. Aus Angst, als BeschĂŒtzer der Hexen dargestellt zu werden und somit die Partei Satans zu stĂ€rken, veröffentlichte er es anonym. Sein Buch war die Antwort auf das Standardwerk zur Theorie der Hexenlehre seines Rintelner Professoren-Kollegen Hermann Goehausen Processus juridicus contra sagas et veneficos aus dem Jahre 1630.
1635 wandte sich Pfarrer Johann MatthĂ€us Meyfart, Professor an der lutherisch-theologischen FakultĂ€t in Erfurt, mit seiner Schrift âChristliche Erinnerung, An Gewaltige Regenten, vnd Gewissenhaffte Praedicanten, wie das abscheuwliche Laster der Hexerey mit Ernst auĂzurotten, aber in Verfolgung desselbingen auff Cantzeln vnd in Gerichtsheusern sehr bescheidlich zu handeln seyâ gegen Hexenprozesse und Folter.
Als um 1700 die Hexenverfolgungen bereits selten geworden waren, veröffentlichte der deutsche Jurist Christian Thomasius seine Schriften gegen den Hexenglauben. Er beobachtete, dass die Angeklagten erst âgestandenâ, wenn sie die Qualen der Folter nicht mehr aushielten. Auf Grund des Buches De crimine magiae, welches er 1701 zu diesem Thema verfasste, gab König Friedrich Wilhelm den Befehl, die Prozesse zu beenden.
Allerdings war der berĂŒhmte Mediziner Friedrich Hoffmann aus Halle noch zu Beginn des 18. Jahrhunderts von der Möglichkeit der Anhexung von Krankheiten durch Hexen in Verbindung mit den ĂŒbernatĂŒrlichen KrĂ€ften des Teufels ĂŒberzeugt.
Der Prozess des Umdenkens vollendete sich in den Zeiten der AufklĂ€rung. Mit dem Abwenden der Rechtspraxis vom Eid und Gottesurteil hin zur Beweisbarkeit fĂŒhrte die Nichtbeweisbarkeit von ĂŒbernatĂŒrlich entstandenem Schaden dazu, dass den Hexerei-Beschuldigungen nicht mehr nachgegangen wird, obwohl Teile der Bevölkerung dies lange weiterhin forderten.
Die weltweit einzige offizielle ErklĂ€rung einer Kirche zur Hexenverfolgung wurde 1997 von der Synode der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Bayern veröffentlicht.[43] Die deutschen Dominikaner haben explizit die Fehler ihrer VorgĂ€nger bei der Hexenverfolgung benannt; vgl. dazu âDominikaner und Inquisition heuteâ. Ferner hat Papst Johannes Paul II. in seiner SchulderklĂ€rung zum Jahr 2000, dem âMea culpaâ, alle mit eingeschlossen, denen von Seite der Kirche Unrecht angetan wurde.
Die Hexenverfolgung wurde sowohl in der historischen Forschung als auch in der politischen Diskussion immer wieder thematisiert. Im preuĂischen Kulturkampf wurde die katholische Kirche als alleinige Urheberin der Hexenverfolgung beschuldigt und die Opferzahl mit bis zu 9 Millionen deutlich zu hoch angegeben. Im Dritten Reich trieben staatliche und NSDAP-Stellen die Hexenforschung voran. Dabei versuchte man, die Hexen zu Vertretern einer altgermanischen Urreligion zu machen, die von der Kirche bekĂ€mpft worden sei. Insbesondere in der SS formierte sich aber eine Gegenposition, der zufolge es sich bei den Hexen um âVolksschĂ€dlingeâ gehandelt habe und diese durch einen MĂ€nnerbund, auf den sich wiederum die SS bezog, ausgerottet worden seien.
Unter dem Vorzeichen des Feminismus wurde das Thema Hexenverfolgung ab 1980 verstÀrkt aufgegriffen. Heute konzentriert sich die historische Erforschung des Themas vor allem auf landes- und regionalgeschichtliche AnsÀtze.
Die Bremer Sozialwissenschaftler Gunnar Heinsohn und Otto Steiger haben die Hexenverfolgungen in zwei sehr umstrittenen BĂŒchern[44] als Bevölkerungspolitik gedeutet: zum Zweck der Repopulierung, um die durch die Pestwellen ausgelösten dramatischen Bevölkerungsverluste auszugleichen, hĂ€tten Kirche und Staat Geburtenkontrolle kriminalisiert und als erste MaĂnahme dieser Politik die weiblichen Experten fĂŒr Geburtenkontrolle â die Hebammen-Hexen â verfolgen lassen. Sie fĂŒhren dazu vor allem Zitaten aus Werken an, die zur Anleitung der Hexenverfolgung verfasst wurden â dem Hexenhammer sowie aus einem Werk des als Hexentheoretiker geltenden Jean Bodin, La DĂ©monomanie des Sorciers (lat. De Magorum Daemonomania, dt. Vom ausgelasnen wĂŒtigen Teuffelsheer). Hexenprozessakten schauten sich Heinsohn und Steiger dagegen nicht im Detail an. Diese Sichtweise hat unter den FrĂŒhneuzeit-Historikern keinerlei Zustimmung gefunden.[45]
Als Wendepunkt in der modernen Erforschung[46] der Hexenverfolgung in Deutschland und Eurapos gilt das Werk von H. C. Erik Midelfort.[47] Demnach wurden Hexenverfolgungen von einem GroĂteil der Menschen nicht nur toleriert. Statt der kirchlichen wie weltlichen Obrigkeit die Initiative zuzuschreiben, wurden Midelfort zufolge Hexenverfolgungen ganz wesentlich von breiten Bevölkerungsschichten gefordert und eigenhĂ€ndig organisiert. Dabei trug ein straff organisierter Justizapparat, wo er in Einzelstaaten wirksam war, erheblich dazu bei, die gröbsten AuswĂŒchse zu verhindern.
In etlichen Orten wurden durch Politiker und Bevölkerung ein Gedenken an die Opfer der Hexenprozesse angeregt in Form von DenkmĂ€lern, Gedenktafeln, StraĂenschildern. Eine wachsende Zahl von StĂ€dten haben eine offizielle moralische Rehabilitation der als Hexen verurteilten BĂŒrger ausgesprochen:
Ausland:
Das Thema Hexen ist im Sinne von Personen, die angeblich Schadenszauber ausfĂŒhren, in vielen LĂ€ndern und Kulturen, z. B. in Lateinamerika, SĂŒdostasien und vor allem in Afrika[52], heute noch und wieder hochaktuell. Seit 1960 sind vermutlich mehr Menschen wegen Hexerei hingerichtet oder umgebracht worden als wĂ€hrend der gesamten europĂ€ischen Verfolgungsperiode. Allein im ostafrikanischen Tansania werden seit den 1990ern jĂ€hrlich 100-200 FĂ€lle von Morden an angeblichen Hexen bzw. Zauberern berichtet.[53] In SĂŒdafrika bekamen Hexenjagden besonders durch die Comrades, eine Jugendorganisation des ANC, seit Mitte der 1980er Jahre eine starke Bedeutung. Seit der Befreiung stiegen die Hexenjagden in den 1990ern nochmals an, die jĂ€hrlichen Opferzahlen schĂ€tzt man auf mehrere Dutzend bis Hunderte. In Westafrika wurden in den 1970ern Hexen fĂŒr eine Epidemie verantwortlich gemacht. Anstatt Impfprogramme zu initiieren, lieĂ die Regierung im Radio GestĂ€ndnisse alter Frauen verbreiten, dass diese die Gestalt von WaldkĂ€uzen angenommen haben, um die Seelen der kranken Kinder zu stehlen.
Derzeit werden insbesondere die FĂ€lle der sogenannten Hexenkinder im Kongo in die Aufmerksamkeit gerĂŒckt. Die Aggression gegen Kinder als vermeintliche Verursacher von AIDS und Tod der Eltern nimmt anscheinend zu, aus Nigeria,[54] Benin[55] wie auch Angola sind gleichlautende Berichte zu vernehmen. In einigen LĂ€ndern Afrikas â z. B. in Kamerun,[56] Togo, Malawi â ist seit deren UnabhĂ€ngigkeit eine Gesetzgebung gegen Hexerei wieder eingefĂŒhrt worden, in nahezu allen afrikanischen Staaten gibt es entsprechende Diskurse. Dies wird als Versuch der Verrechtlichung von Hexenprozessen gewertet, um unkontrollierte Verfolgungen der verdĂ€chtigten Personen einzuschrĂ€nken. Von den meisten Experten wird dieses Ziel als zum Scheitern verurteilt erachtet, darĂŒber hinaus werden elementare Prinzipien des modernen Rechtsstaates missachtet: Der Gerichtssaal kann nur die öffentliche Meinung bedienen, er ist verlĂ€ngerter Arm des Lynchmobs. Auch in der Zentralafrikanischen Republik wurden Menschen der Hexerei beschuldigt.[57]
Problematisch ist bei der AufklĂ€rungsarbeit die âRealitĂ€t der Hexereiâ: Weil von Reichen und MĂ€chtigen grundsĂ€tzlich angenommen wird, dass sie ihre Macht durch Ritualmorde und Hexerei erlangt hĂ€tten, sehen einige in Ritualmorden tatsĂ€chlich ein Mittel, zu Macht zu gelangen. Menschlichen Körperteilen und Blut wird eine gewaltige heilende und destruktive Macht zugeschrieben. In Nigeria und SĂŒdafrika werden jĂ€hrlich bis zu hundert Ritualmorde aufgedeckt oder entsprechend zugerichtete Leichen mit fehlenden Genitalien gefunden, was den Hexenglauben nur anfacht.
Weitere Berichte von epidemischen Hexenjagden sind aus Indonesien, Indien, SĂŒdamerika und den arabischen Staaten bekannt.