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Ein Hochschulrat ist in Deutschland und Österreich ein Gremium an einer Hochschule. Je nach Bundesland wird dieser auch als Universitätsrat, Kuratorium, Stiftungsrat oder Aufsichtsrat bezeichnet. Hochschulräte sind ein vergleichsweise neuartiges Element in der Hochschuleverwaltung und werden in der Regel mehrheitlich mit Hochschulexternen besetzt. Als Begründung für die Einführung der Hochschulräte wird als Zielideal angegeben, strategische Kompetenzen und Aufgaben bei dem Hochschulrat, operative bei der Hochschulleitung und legislative bei dem (hochschulinternen) Senat anzusiedeln.
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Das Konzept – im Falle des Aufsichtsrates auch der Begriff selbst – stammt aus dem Bereich der Privatwirtschaft und lehnt sich in Teilen an Unternehmensstrukturen an. Die Idee, den Hochschulen ein am Aufsichtsrat von Aktiengesellschaften orientiertes Kontrollgremium zur Seite zu stellen, steht im Kontext von neuesten Strömungen auf dem Gebiet der Governance, dabei insbesondere dem New Public Management.[1] Die Einrichtung von Hochschulräten wurde von Vertretern der privaten Wirtschaft gefordert, besonders deutlich vom Centrum für Hochschulentwicklung der Bertelsmann-Stiftung[2] sowie vom Stifterverband für die Deutsche Wissenschaft[3].
Die Idee eines hochschulratsähnlichen Organs wurde in Deutschland erstmals 1945-1948 und später erneut in den 70er Jahren diskutiert. Erste Einrichtungen der Hochschulräte (die über die Funktion der Beratung deutlich hinaus gingen) wurden die durch das Sächsische Hochschulgesetz von 1993 ermöglicht. In der Breite, also fast alle Bundesländer übergreifend, wurden Hochschulräte nach der Vierten Novelle des Hochschulrahmengesetzes von 1998 eingeführt.[4] Als Erfahrungsbeispiel und -vorbild für Hochschulräte werden von Befürwortern des Hochschulrates oftmals die governing boards bzw. boards of trustees US-amerikanischer Hochschulen genannt (deren Machtfülle jedoch aufgrund der abweichenden Rolle des Staates im tertiären Sektor nicht übernommen wurde).[5]
Die Einbeziehung eines Hochschulrates in die Gremienstruktur lässt die bisherige Aufteilung der Kompetenzen zwischen akademischem Senat als der Legislative einerseits und Rektorat bzw. Präsidium als der Exekutive andererseits meist recht weit hinter sich. Zum einen gehören den Hochschulräten oft überwiegend hochschulexterne Personen an, welche aus den Bereichen Wirtschaft, Politik, Kultur und (hochschulexterne) Wissenschaft kommen – der Hochschulrat ist dadurch nicht mehr als Teil der unmittelbaren Selbstverwaltung (im Sinne von Verwaltung einer Einrichtung durch Angehörige dieser Einrichtung) zu betrachten, zum anderen gehen heute schon teilweise Aufgaben, die traditionell zu den Kernkompetenzen des akademischen Senats gehören, auf den Hochschulrat über, so zum Beispiel die Wahl des Rektors oder die Einrichtung und Schließung von Studiengängen. Außerdem wirken die Räte teils am Fundraising mit.[6]
Grundsätzlich kommt den Hochschulräten eine beratende Funktion zu. Hochschulräte dürfen Vorschläge einbringen zu strategischer Ausrichtung, Strukturveränderungen, Prioritäten bei der Mittelverteilung, Desideraten in Studium und Forschung u. ä. Dabei sollen außeruniversitäre Perspektiven zum Tragen kommen, um den Hochschulen mehr Relevanz in Forschung und Lehre zu verschaffen. Inwiefern erbrachte Vorschläge verbindlich sind, hängt von den Regelungen des Bundeslandes ab. Eine Rechenschaftspflicht besteht für den Hochschulrat nicht.[6]
Da in Deutschland die (Hochschul-) Bildung Ländersache ist, sind die Hochschulräte der einzelnen Hochschulen unterschiedlich ausgestaltet.
Die Mehrheit der Mitglieder eines Hochschulrates stammen primär aus den Bereichen Wissenschaft und Wirtschaft.[7]
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Kritiker vom System der Hochschulräte sehen in dem neuen Steuerungsinstrument "Hochschulrat" eine neoliberale Umgestaltung von Hochschulen. Hochschulräte tragen demnach zu einer Entdemokratisierung der Hochschulen bei. Es bestehen berechtigte Zweifel an der demokratischen Legitimation und sie stehen nicht in der Tradition eines gruppenparitätisch besetzen Hochschulsystems. So schreibe das nordrhein-westfälische Hochschulfreiheitsgesetz zwar vor, dass die Hälfte der Mitglieder externe Experten sein sollen, den Studierenden oder dem sogenannten „Mittelbau“ werde aber keine explizite Rolle zugeschrieben. Dies sei - so die Kritiker - ein Indiz dafür, dass die angeblich angestrebte Verbindung zwischen Hochschule und Gesellschaft vielmehr eine Kooperation von Wirtschaft und Hochschule sei. Es bestehe die Gefahr, dass demokratisch gewählte Gremien wie der Senat auf Dauer Kompetenzen an externe Gremien wie den Hochschulrat abtreten müssen. In den Politikwissenschaften wird dieser Vorgang mit der „Zerfaserung des Staatlichen“ bezeichnet. Dies meint die schleichende Infiltration von Leitungsgremien staatlicher Einrichtungen durch externe/privatwirtschaftliche Interessengruppen. Diese „Privatisierung der Organisationsverantwortung“ bedrohe auf Dauer die universitäre Selbstverwaltung.
Jörg Bogumil et al. kommen zu diesen Vorwürfen in ihrer von der Hans-Böckler-Stiftung herausgegebenen Studie von Ende 2007 zu dem Schluss, dass sich die Zusammensetzung der Hochschulräte je nach Hochschulart signifikant unterscheidet. Wirtschaftsvertreter haben laut der Studie eine einflussreiche, allerdings auch keine dominierende, Rolle in den Hochschulräten inne. „An Universitäten spielen neben diesen vor allem Personen aus dem Bereich Wissenschaft eine signifikante Rolle. Fachhochschulen und Technische Universitäten sind in ihrer Besetzungspolitik dagegen eindeutig wirtschaftsnäher. Gewerkschaftliche Mitglieder sind in den bundesdeutschen Hochschulräten mit 3% dagegen nur marginal vertreten und damit ihrem gesellschaftspolitischen Stellenwert entsprechend deutlich unterrepräsentiert.“[8]
Die Befürworter von Hochschulräten vom Centrum für Hochschulentwicklung der Bertelsmann-Stiftung widersprechen den Vorwürfen und entgegnen der Kritik, dass es Fehler gebe, aber der Erfolg, der neben einer komplementären Aufgabenzuweisung an die Hochschulgremien vor allem von einer konstruktiven Umsetzungspraxis abhänge, bereits sichtbar sei: „die Hochschulräte in Deutschland funktionieren vielleicht noch nicht überall perfekt, aber sind auf dem Weg, ein Erfolg zu werden“.[9]