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Hoheitszeichen

Unter einem Hoheitszeichen (oder Hoheitssymbol) versteht man das Symbol zur Repräsentation einer Staatshoheit, wie sie durch den Staat, die Gliedstaaten und die Kommunen in Gestalt der staatlichen und kommunalen Behörden und Organe gesetzmäßig ausgeübt wird. Ein Hoheitszeichen wird zumeist durch Fahnen, Flaggen, Wappen, Abzeichen und Dienstsiegel verkörpert. Sie kennzeichnen und repräsentieren den entsprechenden Staat und seine durch Gesetze legitimierte öffentliche Gewalt. Sie deklarieren in der Regel das betreffende Objekt oder Subjekt, auf das sie sich beziehen oder auf dem sie angebracht sind, zur rechtlichen Angelegenheit, zum Eigentum bzw. zum Amts- oder Funktionsträger des jeweiligen Staates.

Beispiele: Bundesdienstflagge, Landesdienstflaggen, Eisernes Kreuz der Bundeswehr, Polizeistern

Hoheitszeichen der srilankesischen Polizei

Missbrauch in einzelnen Ländern

In Deutschland kann die öffentliche Verunglimpfung von Hoheitszeichen gemäß § 90a Abs. 1 Nr. 2 StGB mit einer Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren bestraft werden. Ebenfalls ist die unbefugte Nutzung, böswillige Entfernung oder der Missbrauch eines Hoheitszeichens strafbar oder ordnungswidrig.

In Österreich kann die öffentliche Verunglimpfung von Hoheitszeichen gemäß § 248 Abs. 1 StGB mit einer Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr geahndet werden. Ebenfalls ist die unbefugte Nutzung oder der Missbrauch eines Hoheitszeichens strafbar.

In den USA hingegen wurde das Verbrennen der Fahne vom Supreme Court als geschützte Meinungsfreiheit mehrfach gegen Kriminalisierungsversuche des US-Kongresses verteidigt.

Siehe auch

Weblinks

 Commons: Hoheitszeichen â€“ Album mit Bildern und/oder Videos und Audiodateien
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