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Als immaterielles Kulturerbe (IKE, englisch intangible cultural heritage (ICH)) bzw. immaterielles kulturelles Erbe oder immaterielles Kulturgut wird Kulturgut bezeichnet, das nicht stofflicher Natur ist, daher im Gegensatz zu unbeweglichen Bauten und beweglichen GegenstÀnden (z. B. den bekannten WelterbestÀtten oder dem Weltdokumentenerbe) nicht anfassbar (englisch intangible).
Inhaltsverzeichnis |
Das immaterielle Kulturerbe umfasst (nach Definition der UNESCO-Konvention) âPraktiken, Darbietungen, Ausdrucksformen, Kenntnisse und FĂ€higkeiten - sowie die damit verbundenen Instrumente, Objekte, Artefakte und KulturrĂ€ume [âŠ], die Gemeinschaften, Gruppen und gegebenenfalls Individuen als Bestandteil ihres Kulturerbes ansehen.â[1]
Der Begriff kommt ursprĂŒnglich aus den LĂ€ndern der âDritten Weltâ und der Indigenenbewegung, deren materielles Erbe durch nichtmaterielle Traditionsformen selten, aber auch Kolonialismus und Globalisierung ĂŒberprĂ€gt ist, und sollte eine Gegenbewegung zur stark auf DenkmĂ€ler ausgerichtete, eurozentrische frĂŒhe Schutzkonzept der UNESCO darstellen.[2] Dass auch in Europa noch ein reicher Schatz an regionalen, nicht dinglich festgelegten KulturĂ€uĂerungen vorhanden ist, ist ein Bewusstsein jĂŒngeren Datums.
Als Risiko einer Auszeichnung immateriellen Kulturguts wird Kommerzialisierung und Folklorisierung gesehen. Immaterielles Kulturerbe wird daher auch als das lebendiges Kulturerbe bezeichnet (im englischen Sprachraum existieren dafĂŒr Begriffe wie Living heritage, Living national treasure, Living human treasure), und meint regional autochtone, âgelebteâ Kulturtradition aller Art, die nicht nurmehr im Sinne einer musealen Erhaltung oder touristischen PrĂ€sentation von Brauchtum gepflegt wird, sondern vitales, im Lebensalltag verankertes kulturelles SelbstverstĂ€ndnis darstellt.[3] Damit steht der Begriff des immateriellen Kulturguts auch in Abgrenzung zum modernen Denkmalwesen, letzteres fokussiert auf die (materielle) OriginalitĂ€t einer Kulturleistung, erstere auf die Prozesse, materielle Ergebnisse werden als ephemĂ€re Nebenerscheinung gesehen. Auch vom Begriff des Museal-Bewahrenden[4] setzt sich das Konzept ab, die Wandlungen der KulturĂ€usserung in ihrer Weitergabe (âTraditionâ i.e.S.) wird als zentraler Aspekt gesehen.[5] Daher sind die Konzepte zum immateriellen Erbe auch zunehmend in DenkansĂ€tze von Nachhaltigkeit und âalternativenâ Wirtschaftskonzepten eingebunden.[6]
Ein Unterbegriff des immateriellen Kulturerbes ist das mĂŒndliche Kulturerbe im Sinne der oralen Tradition.
| Ăbereinkommen zur Bewahrung des immateriellen Kulturerbes (Konvention zum Schutz des immateriellen Kulturerbes) | |
|---|---|
| Datum: | 7. Oktober 2003
<tr> <td>Inkrafttreten:</td> <td>21. April 2006</td> </tr> |
| Fundstelle: | engl.
<tr> <td>Fundstelle (deutsch):</td> <td>Ăbers. National Commission of Luxembourg (pdf)</td> </tr> |
| Vertragstyp: | Multinational |
| Rechtsmaterie: | |
| Unterzeichnung: | |
| Ratifikation: | 131 (10/2010) |
| Bitte beachten Sie den Hinweis zur geltenden Vertragsfassung. | |
Auf internationaler Ebene ist insbesondere die UNESCO zum faktischen und rechtlichen Schutz des immateriellen Kulturerbes tĂ€tig geworden. Sie hat in drei Proklamationen in den Jahren 2001, 2003 und 2005 90 besonders erhaltenswerte immaterielle KulturgĂŒter aus allen Weltregionen zu âMeisterwerke des mĂŒndlichen und immateriellen Erbes der Menschheitâ ernannt und 2003 ein Ăbereinkommen zur Erhaltung des Immateriellen Kulturerbes[7][8] (englisch: Convention for the Safeguarding of the Intangible Cultural Heritage[9]) getroffen. Die Konvention trat im April 2006 in Kraft, nachdem 30 Staaten sie ratifiziert hatten.[10] Die Vertragsstaaten erstellen unter anderem Listen ihres immateriellen Kulturerbes. ErgĂ€nzend zum bestehenden UNESCO-Welterbe-Emblem fĂŒr Kultur- und NaturstĂ€tten von aussergewöhnlichem universellem Wert haben die Vertragsstaaten des Ăbereinkommens ein eigenes Emblem fĂŒr das immaterielle Kulturerbe beschlossen.[11]
Die Schweiz hat das Ratifizierungsverfahren bereits vollstĂ€ndig durchgefĂŒhrt, ist daher mit Wirkung zum 16. Oktober 2008 vollwertiger Vertragsstaat (99. Beitrittsstaat).[12] Im Oktober 2011 hat das Bundesamt fĂŒr Kultur eine Liste der lebendigen Traditionen in der Schweiz veröffentlicht, die das vom Ăbereinkommen vorgeschriebene Inventar des immateriellen Kulturerbes in der Schweiz darstellt.
Die Republik Ăsterreich hat zum 1. Januar 2006 eine Nationalagentur fĂŒr das Immaterielle Kulturerbe innerhalb der österreichischen UNESCO-Kommission gegrĂŒndet und ist seit dem 9. Juli 2009 Mitgliedstaat des Ăbereinkommens (112.).
Die Bundesrepublik Deutschland hat dieses Ăbereinkommen bisher (Stand Dezember 2011) nicht ratifiziert. Hier befasst sich neben der UNESCO-Kommission insbesondere die Professur fĂŒr Materielles und Immaterielles Kulturerbe UNESCO (ein UNESCO-Lehrstuhl) an der FakultĂ€t fĂŒr Kulturwissenschaften der UniversitĂ€t Paderborn, Lehrstuhlinhaberin Eva-Maria Seng, wissenschaftlich mit der Thematik.[13]
Auch das FĂŒrstentum Liechtenstein ist der Konvention bisher nicht beigetreten.