|
|
Lexikon auf Ihrer Homepage |
|
Lexikon als Lesezeichen hinzufügen |
Die Einschreibung oder Immatrikulation an einer Hochschule ist ein Verwaltungsvorgang, bei dem eine Person als Student an der Hochschule aufgenommen und damit Mitglied dieser Hochschule wird. Die Immatrikulation erfolgt beim Studierendensekretariat oder Immatrikulationsamt einer Hochschule, der Student wird dann in der Universitätsmatrikel geführt. In Österreich ist zusätzlich zur einmaligen Zulassung zum Studium (Immatrikulation) auch für jedes Semester eine Inskription für das jeweilige Studium erforderlich.
Gegensatz: Exmatrikulation – das Verlassen der Hochschule
Inhaltsverzeichnis |
Um an einer Hochschule in Deutschland immatrikuliert werden zu können, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein. Wichtigste Voraussetzung ist die Hochschulreife des Bewerbers: Für ein Studium an einer Universität wird die Allgemeine Hochschulreife (das Abitur), für ein Studium an einer Fachhochschule mindestens die Fachhochschulreife benötigt. In fast allen Bundesländern Deutschlands bestehen landesspezifische Regelungen, die in Ausnahmefällen auch ein Studium ohne Abitur ermöglichen.
In Österreich und der Schweiz benötigt man für die Studienzulassung eine Matura (Abschluss einer höheren Schule) oder eine Studienberechtigung, die mit der Studienberechtigungsprüfung erworben wird.
Die Hochschulen verlangen teils unterschiedliche Unterlagen und Nachweise, die bei der Immatrikulation vorzulegen sind. Diese können sein:
Für die Aufnahme eines Hochschulstudiums beraten
Die umgangssprachlich oft verwendete Formulierung, dass man sich immatrikuliert ist streng genommen nicht korrekt. Tatsächlich kann nämlich nur eine Hochschule jemanden immatrikulieren – eine Person kann sich also nur immatrikulieren lassen.
| |
Bitte den Hinweis zu Rechtsthemen beachten! |