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Das Innenministerium Baden-Württemberg ist eines von elf Ministerien in der Verwaltung des Landes Baden-Württemberg.
Inhaltsverzeichnis |
Zum Geschäftsbereich des Innenministeriums gehören alle Geschäfte der Staatsverwaltung, für die nicht ein anderes Ministerium zuständig ist, insbesondere:
Das Innenministerium führt darüber hinaus über das jeweilige Regierungspräsidium die Fachaufsicht über die 35 Landkreise und die neun Stadtkreise sowie indirekt, das heißt über das Regierungspräsidium auch über die 88 Großen Kreisstädte sowie alle anderen Gemeinden in Baden-Württemberg.
Die Behörde mit Sitz in Stuttgart hat gegenwärtig circa 400 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Chef des Innenministeriums ist der Innenminister, dem ein Staatssekretär zur Seite steht. Amtsleiter ist die Bezeichnung des obersten Beamten mit dem Titel Ministerialdirektor.
Politischer Staatssekretär war bis Februar 2010 Rudolf Köberle. Bei der Regierungsumbildung wurde auf eine Neubesetzung eines Staatssekretärs im Innenministerium verzichtet.
Dem Innenministerium Baden-Württemberg sind folgende Dienststellen, Behörden und Einrichtungen unterstellt beziehungsweise zugeordnet beziehungsweise werden von diesem beaufsichtigt: