Das Insigne, meist in der Mehrzahl verwendet als Insignien (lateinisch: insigne, „Abzeichen“, „Kennzeichen“), ist ein Zeichen staatlicher, ständischer oder religiöser Würde, Macht und Auszeichnung. Es soll die soziale Stellung oder das Amt ihres Trägers nach außen hin sichtbar machen.
Beispiele
Insignien können sein:
- Kopfbedeckungen, z.B. die Krone, die Mitra der Bischöfe der römisch-katholischen Kirche, der Schleier von Ordensfrauen und geweihten Jungfrauen, das Birett der Geistlichen, der Lorbeerkranz
- Halsketten, z.B. die Amtsketten von Bürgermeistern und Dekanen von Universitäten, das Pektorale der Bischöfe
- Kleidungsstücke, z.B. das Pallium der Erzbischöfe, der Habit der Ordensleute
- Ringe, z.B. der Fischerring des Papstes
- symbolische, in der Hand zu tragende Gegenstände, z.B. Zepter, Reichsapfel, Korporalstock, Krummstab, Ferula
- symbolische Darstellungen, z.B. Wappen und Siegel.
- Attribute von Heiligen, anhand derer sie auf Darstellungen erkannt werden können, siehe Ikonografisches Heiligenattribut
Bekannte Beispiele
Bekannte Beispiele für Insignien sind:
Siehe auch
Literatur
Weblinks