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| Internationaler Sportgerichtshof TAS/CAS | |
|---|---|
| Englische Bezeichnung | Court of Arbitration for Sport (CAS) |
| Französische Bezeichnung | Tribunal Arbitral du Sport (TAS) |
| Sitz der Organe | |
| GrĂĽndung |
1984 |
| Vorsitz | John Coates (Australien), Präsident des Internationalen Sportgerichtshofs |
| Amts- und Arbeitssprachen | |
| www.tas-cas.org | |
Der Internationale Sportgerichtshof (französisch Tribunal Arbitral du Sport, TAS; englisch Court of Arbitration for Sport, CAS) mit Sitz in Lausanne im Kanton Waadt in der Schweiz ist die oberste Sportgerichtsbarkeit und damit die letzte Entscheidungsinstanz für die Sportverbände und Nationalen Olympischen Komitees in Streitfragen zum internationalen Sportrecht.
Das Schiedsgericht ist beispielsweise bei Disziplinarfragen (Unklarheiten bei Regelverstößen), Verfahrensfragen (beispielsweise bei Spielertransfers), Dopingfragen und sportbezogenen Vertragsfragen (Sponsoring, Fernsehrechte etc.) zuständig.
Das Schiedsgericht wurde 1984 auf Initiative des Internationalen Olympischen Komitees (IOC) als unabhängiges Gremium gegründet. Seit 1994 ist der CAS dem ICAS (International Council of Arbitration for Sport) unterstellt. Ihm gehörten 2004 über 150 Richter aus 55 Nationen an. Erster und bis zu seinem Tod 2007 einziger Präsident war der Senegalese Kéba Mbaye. Am 3. April 2008 wurde Mino Auletta zum Präsidenten gewählt, der nach dem Tode Mbayes schon die Präsidentschaft kommissarisch innehatte. Seine Amtszeit endete Ende 2010. Nachfolger ist der Australier John Coates, bisheriger Vizepräsident der CAS. Er trat sein Amt zum 1. Januar 2011 an.[1]
Für die Dauer von bestimmten sportlichen Großereignissen, wie Olympischen Spielen oder Commonwealth Games richtet der Internationale Sportgerichtshof seit 1996 nichtpermanente Tribunale ein (siehe Abschnitt Geschichte), die eine zügige, vorläufige Bearbeitung und Schlichtung von Streitfragen gewährleisten sollen, die während der Wettkämpfe auftreten. Diese Fragen betreffen meist die Zulässigkeit von Individualbeschwerden oder Beschwerden eines nationalen Verbandes, nach deren Meinung eine andere Nation oder deren Angehörige gegen geltende Wettkampfregeln verstoßen habe.
Inhaltsverzeichnis |
Die Gründung geht auf eine Idee des damaligen IOC-Präsidenten Juan Antonio Samaranch zurück, der 1981 die Schaffung einer Sportgerichtsbarkeit vorschlug. Gründe dafür waren vor allem die fortschreitende Professionalisierung des Sports in den frühen 1980er Jahren, die auch einen Anstieg zu lösender sportspezifischer Schlichtungsfragen mit sich brachte. Da sportliche Entscheidungen meist auf internationaler Ebene entstehen, musste die zu schaffende Instanz ebenso einen internationalen Status erhalten.
Die Statuten des Internationalen Sportgerichtshofes wurden 1983 ratifiziert und traten am 30. Juni 1984 in Kraft. Der CAS setzte sich bei seiner Gründung aus 60 Mitgliedern zusammen, die anfangs ausschließlich vom IOC, den internationalen Verbänden, den Nationalen Olympische Komitees und dem IOC-Präsident bestimmt wurden.
Eine erste offizielle Anerkennung durch ein oberstes Landesgericht erfuhr der Internationale Sportgerichtshof im März 1993 durch das Schweizer Bundesgericht. Dieses Gericht erkannte die Gerichtsbarkeit und das Urteil des Internationale Sportgerichtshofs gegen den deutschen Reiter Elmar Gundel, die Disqualifikation nach Doping seines Pferdes, an. Es bemängelte jedoch den organisatorischen und finanziellen Einfluss durch das IOC, da das IOC das Gericht vollständig finanzierte und das Recht hatte, die Statuten zu ändern.
1994 wurde der CAS daraufhin grundlegend reformiert. Um den Sportgerichtshof unabhängiger zu machen, wurde der International Council Of Arbitration for Sport (ICAS), eine Stiftung nach schweizerischem Recht,[2] als oberste Institution des CAS gegründet, die nun die Führung und die Finanzierung des CAS übernahm. Es wurde eine eigene Kammer für Einsprüche eingeführt, um solche Fälle schneller bearbeiten zu können. Zudem wurde ein neues Gesetzbuch für sportspezifische Rechtsprechung in Kraft gesetzt. Außerdem wurde die Zahl der Schlichter erhöht. 2000 sollte sie bereits 186 betragen.
1996 eröffnete der ICAS Büros in Sydney und in Denver (später in New York), um den Zugang zum CAS in Amerika und Ozeanien zu erleichtern. Zu den Olympischen Sommerspielen in Atlanta wurden erstmals nichtpermanente Tribunale eingerichtet, die Schlichtungsfragen vorläufig bearbeiten. 2000 wurde neben den Olympischen Spielen auch ein solches Tribunal erstmals bei den Fußball-Europameisterschaften eingeführt. 2002 erkannte auch die FIFA den CAS als oberstes internationales Sportgericht an.[3]
Besonderheiten der Rechtsprechung, der Zuständigkeiten und der Bestandskraft der richterlichen Entscheidungen trugen in der Vergangenheit wiederholt zu Akzeptanzschwierigkeiten des Internationalen Sportgerichtshofes bei.
Der Internationale Sportgerichtshof unterliegt Schweizer Recht. Seine Entscheidungen können vor dem Schweizer Bundesgericht angefochten und auch aufgehoben werden. Obwohl der Internationale Sportgerichtshof in den meisten Ländern als oberste Sportgerichtsbarkeit fungiert, wird er nicht von allen nationalen Sportverbänden als letzte Instanz anerkannt. Dies verhindert eine internationale Gleichbehandlung aller Sportler in Sportrechtsfragen.[4]
Urteile des Internationalen Sportgerichts besitzen zivil- und strafrechtlich grundsätzlich keine Wirkung. So klagten verschiedene des Dopings überführte Sportler ihr Recht bei nationalen ordentlichen Gerichten ein. Danilo Hondo erwirkte beispielsweise 2006 beim Schweizerischen Bundesgericht die Aufhebung der vom CAS verhängten Dopingsperre bis zu einer endgültigen rechtlichen Entscheidung.[5]
Auch geriet der Internationale Sportgerichtshof aufgrund verschiedener strittiger Entscheidungen mehrfach in die Kritik.[6]
46.5229986.646073Koordinaten: 46° 31′ 23″ N, 6° 38′ 46″ O; CH1903: 539185 / 152719